Ist Vertuschen anstelle von Transparenz eine akzeptable Alternative in der Brettener Kommunalpolitik ?

bak_logo-klErstes Beispiel:
Bei einem Mieter der Städtischen Wohnungsbau GmbH Bretten wurde unmittelbar nach dessen Auszug im August 1998 von der Wohnungsbau GmbH festgestellt, dass für die gesamte Mietzeit eine deutlich überhöhte Wohnraumfläche berechnet wurde. Dies ist dem Mieter bewusst verschwiegen worden, der somit seine ihm zustehenden Rechte auf Mietgeldrückerstattung , die zu diesem Zeitpunkt nicht verjährt waren, nicht wahrnehmen konnte. (siehe dazu auch den „Fall Müller„)

Der BAK befragte dazu den Gemeinderat Altenstetter von den freien Wählern, der nach seiner Aussage erst vor 2 Jahren von dem Vorgang Kenntnis erhielt. Er forderte darauf schriftlich von der Geschäftsführung der Wohnungsbau GmbH Aufklärung.

Aus der Antwort von GR Altenstetter an den BAK:
Erst nach einem sehr langwierigen Schriftwechsel, der in der Anlage vollständig vorliegt, damit Sie sich selbst ein objektives Bild machen können, erfolgte endlich eine nicht sehr befriedigend sachbezogene Antwort. Bei der letzten öffentlichen Gemeinderatssitzung am 25.07.11 wurde bei dem Tagungsordnungspunkt die Wohnungsbau GmbH betreffend die Angelegenheit nochmals vorgetragen (siehe Redebeitrag), ohne dass eine sachbezogene Erwiderung von Seiten der Verwaltung erfolgte.“

Ergänzend für ein besseres Verständnis zu dem vorliegenden Schriftwechsel, der sich immerhin vom 21.07.2009 bis zum 28.01.2011 hinzog, erklärte GR Altenstetter:

Im Wesentlichen ging es um die Frage, warum einem Mieter nach Feststellung einer Fehlberechnung der Mietfläche , die zu einer überhöhten Miete geführt hatte,dies nicht umgehend mitgeteilt wurde. Diese Verhaltensweise ist erklärungsbedürftig, da der Verwaltung sehr wohl bekannt war, dass für einen solchen Fall ein Rechtsanspruch für eine entsprechende Mietkostenrückerstattung besteht, der aber nach einigen Jahren verjährt.
5 Anschreiben und davon ein Einschreiben waren erforderlich, um endlich eine sachbezogene Antwort zu erhalten, die allerdings nicht sehr befriedigend war, da darin die brisante Gesamtproblematik ignoriert wurde.“

Zu dem Antwortschreiben vom 12.08.2009 ist zu erläutern, dass das angeführte anhängige Gerichtsverfahren sich auf Frau Müller bezog, die bis zum 30. 06. 87 wegen überhöhter Wohnflächenberechnung ca 4000 € zu viel an Miete bezahlt hatte und nur durch Zufall vor ca 1 Jahr davon Kenntnis erhalten hatte. Zur Klage kam es, die aber wegen Verjährung abgewiesen wurde, weil die Wohnungsbau GmbH zu keinerlei finanziellem Vergleich bereit war.“

Im Antwortschreiben vom 03.08.10 ist von der Geschäftsführung der Wohnungsbau GmbH nicht auf die eigentliche Fragestellung geantwortet worden, sondern man beschränkte sich darauf, über den Rechtsstreit von Frau Müller zu berichten und sich über Frau Müller in diffamierender Weise zu äußern.“

Der BAK bedankt sich bei Herrn Dr. Frank Altenstetter für die Zusammenarbeit und Überlassung der umfangreichen Dokumentation. Das Engagement von Herrn Altenstetter halten wir für vorbildlich, denn bei den Mietern der Wohnungsbau GmbH, handelt es sich in der Mehrzahl um sozial schwache Mitbürger/Innen, denen der Gang zu einem Rechtsanwalt kaum möglich ist. Die Wohnungsbau GmbH wurde aber genau für diese „Zielgruppe“ gegründet, was das wenig soziale und transparente Verhalten der Stadtverwaltung gegenüber dieser Personengruppe umso unverständlicher macht.

Schriftwechsel Altenstetter-Wohnungsbau GmbH vom 21.07.2009 bis 28.01.2011
1.) erstes Anschreiben GR Altenstetter an Wohnungsbau GmbH vom 21.07.2009
2.) Eingangsbestätigung Wohnungsbau GmbH und Hinweis auf laufendes Gerichtsverfahren vom 12.08.2009
3.) Nachfrage Altenstetter nach Sachstand vom 3.07.2010
4.) Antwort Wohnungsbau GmbH vom 3.08.2010
5.) Nochmalige Nachfrage Altenstetter, da keine inhaltliche Antwort auf das Schreiben vom 21.07.2009 gegeben wurde
6.) Erneute Nachfrage Altenstetter per Einschreiben, da bis 10.11.2010 keine Antwort der Wohnungsbau GmbH eingegangen
7.) Antwort OB Wolff vom 30.11.2010
8.) Nachfrage Altenstetter vom 15.01.2011 an OB Wolff, da weiterhin die Frage aus dem Anschreiben vom 21.07.2009 nicht beantwortet wurde
9.) Antwort OB Wolff vom 28.01.2011

Redebeitrag GR Altenstetter zur Gemeinderats-Sitzung vom 25.07.2011

Das zweite Beispiel fehlender Transparenz und Bürgerferne in der Brettener Kommunalpolitik finden Sie hier

Die Themen dieses Tages in einem anderen Jahr :

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7 Antworten zu Ist Vertuschen anstelle von Transparenz eine akzeptable Alternative in der Brettener Kommunalpolitik ?

  1. h - z sagt:

    Und diese

    – mit der Legitimation von 49,4 Prozent Wahlbeteiligung –

    versehenen Volksvertreter

    machen munter Kommunalpolitik nach der Devise:

    Keiner weiß so viel wie wir alle zusammen! 🙂

  2. G. H. sagt:

    Die Wahlbeteiligung bei der letzten Kommunalwahl am 7. Juni 2009 lag in Bretten bei

    49,4 Prozent

    Dieser Wert hat doch eine ganz besondere Aussagekraft!
    Nicht wahr?

  3. G. H. sagt:

    Der obige Fall „Mieterin Frau Müller“ ist ja kein Einzelfall.

    Die Stadt Bretten und ihr überwiegend „einstimmiges“ Beratungs- und Kontrollorgan haben meines Erachtens große Probleme bei der Akzeptanz der Entscheidungen durch die unmittelbar Betroffenen. Dies liegt nicht so sehr am (unklaren) Inhalt dieser Entscheidungen, sondern an den Mängeln in der Vermittlung und

    an der fehlenden TRANSPARENZ

    für die Bürgerinnen und Bürger.

    Nach meinem subjektiven Eindruck ist die Zusammenarbeit im Gremium erheblich gestört. Sitzungen sind nicht sorgfältig genug vorbereitet, die Informationen sind unzureichend. Sie werden oft erst auf Nachfrage oder gar nicht gegeben. Der Eindruck setzt sich fest, dass etwas verschwiegen werden soll.

    Die Vorenthaltung von Informationen für den unbedarften Zuhörer und die Zugeknöpftheit der Stadtverwaltung – nicht nur im Schriftwechsel mit der Städtischen Wohnungsbau-Gesellschaft sowie dem Oberbürgermeister, s. oben – sind zweifelsfrei ersichtlich.

    Die Durchschaubarkeit von Entscheidungsabläufen – auch in der Brettener Kommunalpolitik – soll für alle von einer Entscheidung Betroffenen erkennbar sein, wie die jeweilige Entscheidung zustande gekommen ist.
    Wenn mit der Transparenz die Durchschaubarkeit Einzug hielte, wäre das Interesse an der Arbeit des Gemeinderates wieder geweckt. 🙂

  4. ghg sagt:

    Bürgschaftsübernahmen erfolgen in regelmäßigen Abständen von der Stadt Bretten an ihre städtischen Gesellschaften mit beschränkter Haftung.

    Dabei ist folgendes zu beachten.

    Ein verbürgtes Darlehen darf ausschließlich zum Zweck der konkreten Aufgabenerfüllung der Stadt verwendet werden. Auch wenn es sich um ein städtisches Unternehmen handelt, darf die Stadt – im obigen Fall – Investitionen, die nicht im sozialen Wohnungsbau getätigt werden, durch Bürgschaften nicht mehr absichern. Bürgschaften dürfen nur zur Sicherung der kommunalen Daseinsvorsorge aber nur dort gewährt werden, wo die Investitionstätigkeit keine Relevanz für den Markt hat. Die Fassung der entsprechenden EU-Verordnung gilt schon seit Anfang 2007.

    Die Regelung zur Gewährung kommunaler Bürgschaften auf der Grundlage dieser Verordnung schafft strengere Bedingungen für die Gewährung von städtischen Finanzhilfen.

    Regelmäßig kommen daher nur Bürgschaften

    – im eindeutig nichtwirtschaftlichen Bereich –

    in den Grenzen der Verordnung (EG) Nr. 1998/2006 der Kommission vom 15. Dezember 2006 über De-minimis-Beihilfen und nach den Voraussetzungen der Bürgschaftsmitteilung der EU-Kommission vom 16.05.2008 in Betracht.

    Verfügt die Stadt Bretten über eine Richtlinie zur Übernahme von Bürgschaften?

    Wird eine Bürgschaft von der Rechtsaufsichtsbehörde (Regierungspräsidium Karlsruhe) genehmigt?

    Darf die Bonität des Kreditnehmers eine Inanspruchnahme der Stadt aus der Bürgschaft nicht erwarten lassen?

    Wie hoch ist die aktuelle Bürgschaft an die städtische Wohnungsbau-Gesellschaft?

    Wie hoch und wofür sind die einzelnen laufenden Bürgschaftsbeträge?

    Diese Fragen sind den Brettener Steuerzahlern lückenlos und öffentlich zu beantworten, wenn Stadtverwaltung und Gemeinderat Transparenz ihres Tuns ernsthaft zeigen wollen.

  5. ghg sagt:

    Brettener Nachrichten 8. November 2011
    für die öffentliche Sitzung der Gemeinderäte am 15. November 2011

    U.a. …“Eine Bürgschaftsübernahme für ein Darlehen der städtischen Wohnungsbau-Gesellschaft steht laut einer Mitteilung der Stadtverwaltung zur Debatte.“…

    Wozu wird überhaupt eine Bürgschaft bzw. ein Darlehen (Betrag) gebraucht?
    Und wie hoch ist die Zahl sowie die Summe der von den Brettener Steuerzahlern zu garantierenden Schulden?

    Und so eine am Tropf der Steuerzahler hängende Gesellschaft springt sehr unsozial mit einer ehemaligen Mieterin um. Beschämend!

  6. h - z sagt:

    Ein vorweggenommenes negatives Beispiel für die Durchführung von Maßnahmen der

    „SOZIALEN STADT“

    die vom Amtsvorgänger Metzger (CDU) über den grünen Klee gelobt wurden.

    Nachzulesen unter Brettener Woche vom 12. März 2008: Bretten hat Zuschlag für Förderung aus Bundesprogramm „Soziale Stadt“ erhalten.

  7. h - z sagt:

    Zur Antwort von OB Wolff vom 28.01.2011 – oberhalb unter Punkt 9.) angeführt

    Die Sicherung von bezahlbarem und angemessenem Wohnraum ist eine kommunale Aufgabe. Die soziale Wohnraumversorgung dient einkommensschwachen und benachteiligten Haushalten.

    Ein kommunales Wohnungsunternehmen kann mit seiner Preispolitik eine Mietpreisdämpfung bewirken und dadurch nicht nur bedürftigen Mieterhaushalten helfen, sondern auch im Bereich von Wohngeld, Sozialhilfe und Unterkunftskosten für die Bezieher von Arbeitslosengeld II den kommunalen Haushalt entlasten.

    Hat der Brettener Stadtverwaltungschef schon einmal derartige Überlegungen in Verbindung mit dem obigen für die Stadt Bretten unrühmlichen Vorkommnis „Frau Müller“ angestellt? Sicherlich nicht, weil er sich bisher bei Angelegenheiten der kommunalen Daseinsvorsorge für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Bretten nicht besonders hervorgetan hat.

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