Öffentliche Bekanntmachung des Regierungspräsidiums Karlsruhe

Die Firma Tiernahrung Deuerer GmbH in 75015 Bretten beabsichtigt am Standort „Industriegebiet Gölshausen“, Flurstück 8003/1, eine Fabrik zur Herstellung von Tiernahrung zu errichten und zu betreiben. Es soll Tiernahrung in Form von Dosen-, Beutel- und Schalenfutter sowie Sticks in einer Gesamtkapazität von 47t/Std. hergestellt werden. Die geplante Anlage ist der 4. Bundesimmissionsschutzverordnung Ziffer 7.4, Spalte 1 zugeordnet.
Für die Anlage beantragt die genannte Firma die Genehmigung nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) i. V. m. §§ 1 und 2 der Vierten Verordnung zur Durchführung des BImSchG und der Nr. 7.4 Spalte 1 des Anhangs zu dieser Verordnung.
Das Regierungspräsidium Karlsruhe führt ein förmliches Genehmigungsverfahren (§ 10 BImSchG) durch. Die Öffentlichkeit ist nach Maßgabe des § 10 Abs. 3 und Abs. 4 BImSchG sowie den entsprechenden Vorschriften der Neunten Verordnung zur Durchführung des BImSchG an dem Verfahren zu beteiligen.

Der Antrag und die Antragsunterlagen liegen von Montag, 22.08.2011 bis einschließlich Mittwoch, 21.09.2011 bei folgenden Behörden während der Dienststunden zur Einsichtnahme aus:
a) Stadt Bretten, Untere Kirchgasse 9, 75015 Bretten, Bürgerservice, EG;
b) Regierungspräsidium Karlsruhe, Schlossplatz 1 -3, Zimmer 047, EG (Eingang rechts).

Einwendungen gegen das Vorhaben können innerhalb der Auslegungsfrist und bis zu zwei Wochen danach, also vom 22.08.2011 bis einschließlich 05.10.2011 bei der Stadt Bretten, Stadtentwicklung Baurecht, Herr Braun, Untere Kirchgasse 9, Bretten oder beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Referat 54.3, 76247 Karlsruhe schriftlich erhoben werden.
Das Einwendungsschreiben muss unterschrieben sein und die vollständige Adresse des Einwenders enthalten. Mit Ablauf der Frist sind für das Verwaltungs- und ggf. anschließende Klageverfahren alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Weitere Informationen, die für die Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens von Bedeutung sein können und die der zuständigen Behörde erst nach Beginn der Auslegung vorliegen, werden der Öffentlichkeit nach den Bestimmungen über den Zugang zu Umweltinformationen zugänglich gemacht.

Gleichförmige Eingaben (mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte) werden nach §§ 17, 18 und 19 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes behandelt. Danach ist bei solchen Eingaben erforderlich, dass auf jeder mit mindestens einer Unterschrift versehenen Seite
derjenige Unterzeichner, der die übrigen vertreten soll, mit seinem Namen, seinem Beruf und seiner Anschrift als Vertreter bezeichnet ist. Gleichförmige Eingaben, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, können unberücksichtigt bleiben. Das gilt bei gleichförmigen Einwendungen auch insoweit, als Unterzeichner ihren Namen oder ihre Anschrift nicht oder unleserlich angegeben haben.

Die Einwendungen werden dem Antragsteller und den Behörden, deren Aufgabenbereich berührt ist, bekannt gegeben. Name und Anschrift des Einwenders werden vor der Bekanntgabe unkenntlich gemacht, sofern dies ausdrücklich verlangt wird und diese Angaben zur ordnungsgemäßen Durchführung des Ge-
nehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind.

Sofern Einwendungen erhoben werden, können diese am Donnerstag, 10.11.2011, ab 10:00 Uhr, im Grossen Sitzungssaal bei der Stadt Bretten, Untere Kirchgasse 9, 75015 Bretten, 1.OG, Zimmernummer 330, öffentlich erörtert werden. Ob der Erörterungstermin durchgeführt wird, entscheidet das Regie-
rungspräsidium Karlsruhe nach dem Ablauf der Einwendungsfrist nach pflichtgemäßem Ermessen. Diese Entscheidung wird auf der Homepage des Regierungspräsidiums unter www.rp-karlsruhe.de bekannt gegeben. Findet die Erörterung statt und kann sie am Donnerstag, 10.11.2011 nicht abgeschlossen werden, so wird sie an den folgenden Werktagen fortgesetzt. Form- und fristgerecht erhobene Einwendungen werden auch bei Ausbleiben der Antragsteller oder von Personen, die Einwendungen erhoben haben, erörtert.

Die Entscheidung über den Antrag wird öffentlich bekannt gemacht.
Die Zustellung des Genehmigungsbescheides an die Personen, die Einwendungen erhoben haben, kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.

Karlsruhe, den 12.08.2011 Regierungspräsidium Karlsruhe

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6 Antworten zu Öffentliche Bekanntmachung des Regierungspräsidiums Karlsruhe

  1. Betula sagt:

    Die Rodung von 22 ha Naturparkwald wurde von Brettener Gemeinderäten vorangetrieben. Dabei wurden sie von den „schwarzen“ Landespolitikern Stächele, Gönner, Hauk und Oettinger unterstützt . Dies geschah gegen den ausdrücklichen Willen der Bevölkerung!

    Nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz ist „die Öffentlichkeit an dem Verfahren zu beteiligen“. „Einwendungen gegen das Vorhaben … können schriftlich erhoben werden.“
    „Ob der Erörterungstermin durchgeführt wird, entscheidet das Regierungspräsidium Karlsruhe nach dem Ablauf der Einwendungsfrist nach pflichtgemäßem Ermessen.“

    Wird hier den Bürgern – natürlich auf gesetzlicher Grundlage – wieder vorgegaukelt, man würde sie ernst nehmen und ihre Einwände berücksichtigen? So wie die Einwände der 6 000 Bürger die sich im Rahmen des Waldumwandlungsverfahrens gegen das Abholzen ausgesprochen hatten? Sollte in einer Demokratie die Macht vom Volk ausgehen oder von Politikern?

  2. Kopfrechner sagt:

    „Es soll Tiernahrung in einer Gesamtkapazität von 47t/Std. hergestellt werden.“
    Das sind in zwei 12-Stunden-Schichten 47 Tonnen X 24 = 1128 Tonnen am Tag!

    Leider geht aus der Pressemitteilung des Regierungspräsidiums Karlsruhe nicht hervor, wie viele Kubikmeter stinkende Abluft in den Rüdtwald geblasen werden. Der „Rest-Rüdtwald“ gehört ja noch zum Naturpark Stromberg-Heuchelberg. Erholungssuchende werden die Nase rümpfen und diese Gegend künftig meiden: Eine besonders werbewirksame Duftnote für den Kraichgau-Stromberg-Tourismus!

  3. G. H. sagt:

    Antwort für Fragezeichen

    So stand das in dem Bericht am 24. August 2006: „In der Hitze war der Gestank besonders schlimm“

    Nachzulesen in der Spalte rechts oben – Suche nach:

    „Wenn man die Abluft verbrennen würde, könnte die Geruchsbelästigung deutlich verringert werden.“
    „Wir haben das beantragt und hoffen auf baldige Genehmigung.“
    „Mit Anwohnern sowie Vertretern der Stadtverwaltung und des Regierungspräsidiums sei nach einem Vor-Ort-Termin vereinbart worden, „dass wir erst mal ein Jahr abwarten.“

    Bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag! 🙂

    Und genauso wird es im Rüdtwald weitergehen. 🙁

  4. B.Rain sagt:

    Bürger von Gölshausen, Oberderdingen und Großvillars passt auf !!
    Wenn’s aus dem Rüdtwald stinkt,dann ist es zu spät !
    Jetzt müsst ihr Einspruch erheben und Euere Forderungern stellen.
    Falls Ihr das nicht macht, können dann die Behörden sagen: Ätsch selber Schuld, ihr habt ja keinen Einspruch erhoben.
    Der Ostwind wird den Gestank nach Gölshausen wehen, der Westwind nach Oberderdingen und Großvillars.

  5. Fragezeichen sagt:

    Warum wird dieses Verfahren, dass dem Schutz der Bevölkerung vor Geruchsbelästigung dienen soll, erst jetzt durchgeführt? Warum waren die Behörden bisher nicht in der Lage die seit Jahren andauernde Geruchsbelästigung der Rinklinger und der Kernstadtbevölkerung wirkungsvoll zu verhindern? Werden sich die Aufsichtsbehörden künftig genau so verhalten, wenn es aus dem Rüdtwald stinkt? Warum wurden bisher die Gesundheit und die Interessen der Bevölkerung nicht berücksichtigt ?

  6. ghg sagt:

    Um die Abholzung des Rüdtwalds zu ermöglichen, wurde damals diese Teilfläche „behördenleicht“ und mit lockerer Hand vom Regierungspräsidium Stuttgart aus der Gesamtfläche des Naturparks Stromberg-Heuchelberg – auch unter Beteiligung und Missachtung von Einwendungen der Öffentlichkeit – herausgeschnitten.

    Nachdem allerlei vermeintliche Fakten (Möglichkeiten für Betriebserweiterungen in den Rüdtwald zur Verhinderung von örtlichen Betriebsabwanderungen und drohender Arbeitslosigkeit, Neuansiedlung durch die Brettener Wirtschaftsförderung von Unternehmen – davon drei in der engsten Auswahl – sowie weitere Aussagen für die Bürgerschaft in Märchen- und Sagen-Form) geschaffen worden waren, setzt nun das benachbarte Regierungspräsidium Karlsruhe ein förmliches Genehmigungsverfahren unter Beteiligung der Öffentlichkeit – man lese und staune nur für eine örtliche Betriebsverlagerung innerhalb Brettens – an.

    Was würde denn mit der von der Stadt Bretten an das Unternehmen bereits verkauften Waldfläche geschehen, wenn eine Genehmigung zur Errichtung und Betreibung nicht erfolgen würde? 🙂

    Nicht dieses Beteiligungsverfahren, aber die Begründungen für den genehmigungspflichtigen Weg hierhin (u.a. mit der Körperschaftsforstdirektion Freiburg) stellen sich für mich als tatsächlich unhaltbar und unredlich, ja sogar als verlogen, dar.

    Zurück bleibt ein durch die Politik und Genehmigungsbehörden beeinflusster abgestandener Geschmack, ein so genanntes Geschmäckle! 🙁

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