Neue Erneuerbare Energien-Gesellschaft

Die Städte Bruchsal, Bretten und Ettlingen gründen eine Erneuerbare Energien-Gesellschaft. Sie wollen sie den jeweiligen Stadtwerken angliedern. Die Gesellschaft mit Sitz in Bruchsal soll vorerst ohne eigenes Personal auskommen. Ihr Ziel ist regenerative Anlagen zur Stromerzeugung zu planen, zu bauen und zu betrieben. Gemeinsam könne man in diesem Sektor mehr erreichen, und mit der neuen Gesellschaft mache man sich auch gegenseitig keine Konkurrenz, sagte Brettens Oberbürgermeister Martin Wolf dem SWR-Studio Karlsruhe.

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6 Antworten zu Neue Erneuerbare Energien-Gesellschaft

  1. ghg sagt:

    Mit der Konzessionsabgabe ihrer Stadtwerke bessern Städte und Gemeinden ihre verlustreichen Haushalte auf. So auch in den verlust- und kreditreichen Haushalten von Bretten, Bruchsal und Ettlingen. Und ganz nebenbei werden von ihnen auch die Gewinne ihrer Stadtwerke oder Teile davon einbehalten, um Haushaltslöcher notdürftig zu stopfen.

    Bei zukünftigen Preiserhöhungen ihrer Stadtwerke können sie so gegenseitig auf die Notwendigkeit hinweisen: Denn, was in Bretten nötig sein soll, wird in der Nachbarschaft Bruchsal und Ettlingen nicht anders begründet.
    Es scheint dann ein abgestimmtes Preis-Verhalten vorzuliegen. 🙂

  2. G. H. sagt:

    An spezi

    Beim gegenseitigen Zutrauen über den Weg habe ich so meine Zweifel.

    Beim Trauen über ihr eigenes Portemonnaie eher nicht! 🙂

  3. spezi sagt:

    Trauen sich die Wahlbeamten gegenseitig nicht mehr über den Weg? Zurecht?

  4. h - z sagt:

    Sitzungsgeld jedweder Art ersitzt man sich, um zur Haushaltskonsolidierung beizutragen.

    Drei fußkranke (Städte) garantieren noch keinen schnellen Läufer. 🙂

  5. h - z sagt:

    Von der Mehrheit im Bruchsaler Gemeinderat wurde bereits für diese Gesellschaft die Bildung eines Aufsichtsrats gefordert, obwohl dieser gesetzlich gar nicht zwingend vorgeschrieben ist (erst ab 500 Arbeitnehmer).

    Warum diese Forderung? Stadtrat + Aufsichtsrat in Doppelfunktion, die in der Öffentlichkeit was herbringt! 🙂
    Ganz einfach, weil dann wieder Sitzungsgelder in Form von Aufwandsentschädigungen – also leicht erhaltenes Geld – an die Stadträte/-innen für ihr Wahlamt verteilt werden müssen. 🙁

    Es werden zwei Mammutgebilde entstehen:

    1. Eine Vielzahl von Mitgliedern in der Gesellschafterversammlung
    2. Eine Vielzahl von Mitgliedern im (fakultativen) Aufsichtsrat
    3. Über die Größe der Geschäftsführung kann man vorab nur rätseln.

  6. h - z sagt:

    …“und mit der neuen Gesellschaft mache man sich auch gegenseitig keine Konkurrenz.“
    OB Wolff

    Dazu

    1. Wenn ein Unternehmen auf Dauer bestehen und fortschrittlich bleiben will, gibt es nichts Schlimmeres, als keine Wettbewerber zu haben. Robert Bosch (1861-1942)

    2. Gibt man einem Kunden nur begrenzt Kredit, geht er zur Konkurrenz. Gibt man ihm unbegrenzt Kredit, geht er in Konkurs.

    3. Konkurrenz belebt das Geschäft.

    Was unter Punkt 2. steht = unbegrenzt Kredit, ist gängige Praxis in fast allen öffentlichen Haushalten und zum überwiegenden Teil in deren Gesellschaften.

    Allerdings mit der Einschränkung, dass alle (geschützt durch ihre Rechtsformen und Rechtskonstruktionen) leider nicht in Konkurs gehen können.

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