der Autor möchte nicht genannt werden. Name und Anschrift sind dem BAK aber bekannt
So gehen Menschen mit fremdem Eigentum um, geschrieben aus gegebenem Anlass:
Nach betrügerischem Vortäuschen eines geregelten Einkommens zog eine Frau mit 2 Kindern in unsere Mietwohnung. Schnell stellte sich heraus, dass sie Wohngeldempfängerin war und das Landratsamt die vollständige Miete natürlich nicht bezahlte, in der Folge auch keinerlei Nebenkosten. Nach dem Berliner Modell strebten wir eine Räumungsklage an, die das Amtsgericht Bretten auch in einem Urteil bewilligte. Trotzdem dauerte es ein weiteres halbes Jahr, bis die trägen Reaktionen der Justiz griffen. Als der 2. Räumungstermin stattfinden sollte (beim ersten konnte die Dame durch eine Risikoschwangerschaft eine Verschiebung der Räumung bewirken), erhielt sie vom Ordnungs-amt eine Obdachlosenwohnung in Bretten zugewiesen und zog aus. Die Schlüsselübergabe erfolgte in unserem Briefkasten.
Jetzt wird der Leser schon unsere Überraschungen ahnen.
• Siffon im WC geklaut
• Steckdosen geklaut
• Spiegelschrank im Bad geklaut
• Heizungsthermostat herausgerissen
• Elektroleitungen gekappt
• SAT-Leitung gekappt
• Bauschutt im Speicher
• Keller nicht geräumt
• Tapeten abgerissen
• Scheibe zum Flur eingeschlagen
• Zerstörte Türschlösser
• Zerstörte Türen
Außerdem sitzen wir nun auf ca. 5000 € unbezahlter Nebenkosten, dazu kommen noch die Kosten zur Behebung des Vandalismus.
Wir möchten alle Brettener Vermieter vor solchen schmarotzenden Mietmaden warnen. Bestehen Sie unbedingt vor Schlüsselübergabe auf:
• Barzahlung der Kaution
• Schriftliche Bestätigung des Arbeitgebers zum Arbeitsverhältnis und Einkommen
• Auskunft der Schufa
• Auskunft von dem Vorvermieter
Einige Bilder aus der verlassenen Wohnung: