Pfinztal stellt den Antrag, die B 293 für den Schwerlastverkehr zu sperren

von Matthias Menzel
Wie aus dem Mitteilungsblatt der Gemeinde Pfinztal vom Do. 28.10.10 zu entnehmen ist, „hat die Gemeinde Pfinztal mit Schreiben vom 6. Oktober 2010 beim Landratsamt Karlsruhe den Antrag gestellt, ein generelles Durchfahrtsverbot für den Schwerlastverkehr über 7,5 to zulässigem auf der B 293 zwischen Bretten-Diedelsheim und Pfinztal-Berghausen zu erlassen.“ Die im letzten Jahr angeordnete Sperrung für LKW, wegen der Bauarbeiten im Ortsteil Jöhlingen habe „eine wesentliche Verbesserung und Entlastung für die Anwohner der Bundesstraße ergeben.“

Aus „Pfinztaler Sicht“ würde diese Sperrung zu „keiner unzumutbaren Verlagerung des Verkehrs auf andere Siedlungsgebiete führen“. Denn, so die Begründung im Mitteilungsblatt: „durch die geänderte Verkehrsführung wären lediglich ungefähr 25 bewohnte Grundstücke auf dem Teilstück der B 35 zwischen Bretten-Diedelsheim und der Autobahn A 5 bei Bruchsal betroffen, wobei eine Mehrbelastung dieser Bewohner wegen der teilweise abgeschirmten und abgerückten Lage der Gebäude kaum messbar sein dürfte.“

In Pfinztal sieht man die Mehrbelastung anderer Gemeinden, sowie die um 17km verlängerte Fahrstrecke „durch die verkehrliche Entlastung in Pfinztal und Walzbachtal und die dadurch sich ergebende höhere Lebensqualität mehr als aufgewogen.“

Pfinztal: „natürlich liebenswert modern“??
Man darf gespannt sein, wie sich die übergeordneten Behörden zu diesem peinlichen Anfall von lokalem Egoismus äußern!
*Alle Rechte am Bild und Logo liegen bei der Gemeinde Pfinztal

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2 Antworten zu Pfinztal stellt den Antrag, die B 293 für den Schwerlastverkehr zu sperren

  1. RL sagt:

    Tja, inzwischen ist mir das egal… Macht nur weiter mit eurem Kleinkrieg… Der Verkehr hat mich geschafft. Ich bin jetzt dabei in die Pfalz zu ziehen und muss nur über die 6 Spurig ausgebaute Rheinbrücke fahren und schon bin ich bei der Arbeit. Dazu noch kostenlose Kinderbetreuung erster Güte… Wenn es mal 6 Spurig von Bretten nach Karlsruhe ausgebaut ist, dann komme ich vielleicht wieder. Bis dahin freuen sich andere über meine Steuern und abgaben… Welche die es besser machen… Ich habe es satt mich herumzuärgern.

  2. ghg sagt:

    Was für ein Ansinnen?

    Die Straßenverkehrsbehörde muss eine Einzelfallprüfung durchführen und im Rahmen ihrer Ermessensentscheidung die schutzwürdigen Interessen der Wohnbevölkerung mit den verkehrlichen Erfordernissen abwägen sowie die wirtschaftlichen Belange der Speditionen einbeziehen.
    Diese Einzelfallprüfug soll sicherstellen, dass der freie Waren- und Dienstleistungsverkehr nicht übermäßig eingeschränkt wird.

    Als Orientierung der Zumutbarkeit können Immissionsgrenzwerte herangezogen werden.

    Entlastung von Pfinztal-Berghausen an der B293 Bretten-Diedelsheim, Bretten-Dürrenbüchig, Walzbachtal-Wössingen, Walzbachtal-Jöhlingen?
    Gehört das zur Gemarkung Pfinztal?

    Belastung an der B35 Bretten-Diedelsheim, Gondelsheim, Bruchsal-Helmsheim, Bruchsal-Heidelsheim, Bruchsal-Zentrum zur Autobahn A5?
    Gehört das auch zur Gemeinde Pfinztal?

    Meines Erachtens nimmt der Verkehr den betroffenen Straßenabschnitt funktionsgerecht in Anspruch. Von einem Maut-Ausweichs- oder Verlagerungs-Verkehr ist die B293 nicht belastet, sondern genau nur die B35, die lachhafterweise als Ausweichstraße vorgeschlagen wird.

    Was für ein Unsinn! Diese Verlagerung nach dem „Sankt-Florian-Prinzip“ ist nicht nachvollziehbar.

    Ein Teil des Schwerlast-Verkehrs ist nicht zu berücksichtigen, weil es sich eben nicht um Durchgangsverkehr, sondern um Lieferverkehr oder regionalen Wirtschaftsverkehr handelt. Eventuelle mautbedingte veränderte Verkehrsverhältnisse müssten ja seit Mautbeginn ab Januar 2005 auch erhebliche Auswirkungen gehabt haben. Durch die veränderten Verkehrsverhältnisse entstanden tatsächlich keine erheblichen Auswirkungen, die durch die Erhebung der Maut hervorgerufen wurden.

    Die Ausführungen der Gemeinde Pfinztal sind zu oberflächlich, als dass darauf ein Verkehrsverbot gestützt werden kann.

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