Vorschrift gilt nur für Bürger

von hjg (Name und Anschrift des Verfassers sind dem BAK bekannt)
Das verstehe, wer will. Lese ich doch vor nicht allzu langer Zeit, dass Umweltsünder, die ihr Fahrzeug im Stand warm laufen lassen, mit dem Regelsatz von zehn Euro verwarnt werden.
Später habe ich einen Bericht über den Besuch von Merkel und Sarkozy in Freiburg gelesen. In dem wurde erwähnt, dass deren Fahrzeug-Flotte vor Abfahrt 15 Minuten warm lief.
Ja, was meint denn OB Salomon (Grüne) dazu, dass seine „Green City“ von denen, die von uns Autofahrern Einsicht und Vernunft erwarten und mit Bußgeld drohen, so verpestet wurde?

Abschnitt I – Fahrlässig begangene Ordnungswidrigkeiten
A. Zuwiderhandlungen gegen § 24 StVG
a) Straßenverkehrs-Ordnung
Tatbestand
Umweltschutz
Nr. 117 Bei Benutzung eines Fahrzeugs unnötigen Lärm Regelsatz 10 €
oder vermeidbare Abgasbelästigungen verursacht

Dazu fällt mir nur folgendes ein:
Vor dem Gesetz sind alle gleich, aber einige sind doch gleicher.
Der menschliche Horizont beschreibt den Abstand zwischen Stirn und dem Brett vorm Kopf. Denn beim Kaltstarten – nach dem Scheibenkratzen – beschlagen die Autoscheiben von innen, bei extremer Kälte frieren sie innen sogar an. Beim warm laufen lassen eben nicht!

Die Themen dieses Tages in einem anderen Jahr :

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Eine Antwort zu Vorschrift gilt nur für Bürger

  1. RL sagt:

    Die machen es wie ich… Ich lasse mein Auto nicht warmlaufen. Ich mache Strom mit der Lichtmaschine für die Sitzheizung.

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