Gemeinde spart 100.000 Euro

von F.C. (Name und Anschrift des Verfassers sind dem BAK bekannt)
Wenn in Bretten ständig Erhöhungen von Gebühren und Abgaben stattfinden und Schulden nur noch steigen, dann muss man nach dem Sinn von Auftragsvergaben an externe Experten fragen. So geschehen bei der letzten Gemeinderatssitzung im Jahr 2010. Es geht um die Tatsache, dass ab 2011 in Bretten die gesplittete Abwassergebühr eingeführt wird. Dazu braucht man laut Verwaltung allerdings einen externen Dienstleister. Kostenpunkt bis zu 150.000,00 Euro.

Wie wurde dort argumentiert? Nachfolgend einige Ausschnitte, aus denen sich jeder Leser seine Meinung bilden kann, zumal es Gemeinden gibt, die solche Berechnungen in Eigenregie durchführen. Zudem kommt noch folgende pressewirksame Überschrift in den BNN v. 13.01.11: „Gemeinde spart rund 100.000 Euro“ ! Dort ist auch folgendes nachzulesen: „Diese nicht unerhebliche Summe spart Oberhausen-Rheinhausen. Zu verdanken ist das dem Rechnungsamtsleiter Josef Maier, der eine wahre Sisyphusarbeit geleistet hat.“ Und weiter heißt es. „Bürgermeister und Gemeinderat sind glücklich. Alles, was an Berechnungen vorliege, sei transparent, …“

Ganz anders in Bretten. Am 14.12.10 wurde dem Gemeinderat Bretten mitgeteilt, dass ein Ingenieurbüro aus Pforzheim beauftragt wurde solche Berechnungen durchzuführen.

U.a. steht in der Beschlussvorlage folgender Absatz:
„Da es sich bei den Abflussfaktoren um keine exakten Messungen sondern nur um sehr grobe Schätzwerte handelt, räumt die aktuelle Rechtssprechung dem Satzungsgeber bei der Festlegung einen großen Beurteilungsspielraum ein. Die Kommunen haben deshalb die Möglichkeit, lenkend auf das Benutzerverhalten einzuwirken. Generell wird aber die Empfehlung ausgesprochen, bei der Ausgestaltung die Bemessungsgrundlagen nicht zu kompliziert und differenziert aufzubauen, damit es sowohl für den Grundstückseigentümer als auch die veranlagende Kommune überschaubar und praktikabel bleibt.“

Jetzt wurde das sooo komplizierte Verfahren auch im Amtsblatt v. 13.01.11 unter der Überschrift „Ab 2011 gilt in Bretten die gesplittete Abwassergebühr“ veröffentlicht.

Am 27.07.2010 wurde dem Gemeinderat zur Abstimmung allerdings noch folgende Argumentation vorgelegt:

Beauftragung eines externen Dienstleisters
„Entsprechend den Vorgaben und Erfahrungen der kommunalen Spitzenverbände beansprucht das gesamte Umstellungsverfahren einen Zeitraum von 12 bis 24 Monaten. (Bemerkung: Das Urteil des Verwaltungsgerichtshofes BW stammt vom 11.03.2010!) Die augenblickliche Personalstärke der städtischen Fachämter bietet keine Ressource, aus der das benötigte Personal rekrutiert werden kann. Da es hierbei um ein sehr komplexes Betätigungsfeld handelt, das neben der quantitativen Arbeit auch eine hohe technische Kompetenz vorausschickt, bietet es sich an, hierfür ein externes Büro zu beauftragen, das über die erforderliche Kapazität und Erfahrung sowohl im technischen als auch kaufmännischen Bereich verfügt.

Primär handelt es sich dabei um Ingenieurbüros und Wirtschaftsberatungsgesellschaften. Die dabei zu erwartenden Kosten belaufen sich bei einer kompletten Beauftragung einschließlich Befliegung auf maximal 6,00 EUR pro Einwohner bzw. 20.00 EUR pro Grundstück. Umgerechnet auf Bretten ergibt sich daraus eine einmalige Aufwendung zwischen 130.000,00 EUR bis 150.000,00 EUR. Der darin enthaltene Anteil der Befliegung kann mit rd. 9.000,00 EUR geschätzt werden. Diese Aufwendungen dürfen in voller Höhe in die Gebührenkalkulation eingerechnet werden und sind so zu 100% refinanzierbar.“

Dieses „komplizierte“ Verfahren hat Herr Josef Maier (Rechnungsamtsleiter) aus Oberhausen-Rheinhausen (ca. 9400 Einwohner) alleine erledigt!!! Das sind Vorbilder in der Verwaltung! Die lassen es nicht zu, dass ihre lieben Mitbürgerinnen und Mitbürger durch erhöhte Gebühren noch zusätzlich zur Kasse gebeten werden.

Die Themen dieses Tages in einem anderen Jahr :

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8 Antworten zu Gemeinde spart 100.000 Euro

  1. seher sagt:

    „Diese Aufwendungen dürfen in voller Höhe in die Gebührenkalkulation eingerechnet werden und sind so zu 100% refinanzierbar.“

    Nichts ist scheinbar einfacher als zu bestellen und die anderen bezahlen lassen… 🙁
    Ich habe aber das Gefühl, dass sich diese „unmenschliche Methode“ bald ändert… 🙂

  2. h - z sagt:

    Das gezielte Kennenlernen verschiedener Arbeitsplätze in einer Stadtverwaltung ist vorteilhaft.

    Job-Rotation erfolgt im Rahmen eines Personalentwicklungsprogramms für ausgewählte Mitarbeiter, die besonders gefördert werden sollen. Die Tätigkeit an einem Arbeitsplatz dauert je nach Konzept und Ziel des Programms zwischen 3 und 24 Monaten.

    „Entsprechend den Vorgaben und Erfahrungen der kommunalen Spitzenverbände beansprucht das gesamte Umstellungsverfahren einen Zeitraum von 12 bis 24 Monaten.“

    Passt also in den Zeitrahmen einer Jobrotation!
    Warum also die Fremdvergabe?

  3. spezi sagt:

    „Die augenblickliche Personalstärke der städtischen Fachämter bietet keine Ressource, aus der das benötigte Personal rekrutiert werden kann.“

    Und das bei über 11,8 Millionen Euro Personalkosten pro Jahr?!
    Die Rechenbeispiele von h – z helfen sicherlich weiter.

    Vielleicht sollte man aber zwei Geschäftsführerposten aus der oberen Etage der Kämmerei – für eine stadteigene GmbH (freiwillige Aufgabe)! – streichen und sie dafür in die Pflichtaufgaben einbinden?

  4. h - z sagt:

    In Deutschland haben bereits mehr als zwei Drittel der Kommunen ihre Abwassergebühren auf den gesplitteten Gebührenmaßstab umgestellt.

    Sehr vereinfacht ausgedrückt:
    Dem Verursacherprinzip folgend müssen die gesamten kalkulatorischen Kosten und die Betriebskosten auf die beiden Kostenträger Schmutzwasser und Regenwasser umverteilt und danach die Gebühren getrennt festgelegt werden.

    Bei der Umstellung haben die Eigentümer von Einfamilienhäusern, die auch noch die Möglichkeit einer Versickerung vor Ort besitzen, das höchste Einsparpotential. Stark versiegelte Gewerbegebiete haben mit beträchtlichen Mehrkosten zu rechnen. Durch Verringerung des Wasserverbrauchs und durch vermehrte Entsiegelung von bereits versiegelten Flächen oder durch Versickerungsmaßnahmen vor Ort lässt sich Geld sparen.

    Durch die Umstellung auf einen getrennten Gebührenmaßstab wird ein Anreizsystem geschaffen, unverschmutztes Regenwasser, wenn möglich, vor Ort zu versickern und nicht mehr in die Kanalisation einzuleiten.

    Abwassergebühren-Splitting stellt eine Art Lenkungsinstrument dar und bringt ökonomische sowie ökologische positive Auswirkungen mit sich.

    Die Stadt Bretten sowie alle übrigen an Genehmigungen beteiligten Behörden haben in Sachen Rüdtwald-Deuerer bereits Beschlüsse auf den Weg gebracht, die ausnahmslos ökonomische und ökologische positive Auswirkungen gezeigt haben.

    Der nächste große (einstimmige) Wurf steht für die nächste Gemeinderatssitzung an. 🙁

  5. ghg sagt:

    Was löst das Urteil des Verwaltungsgerichtshofes Mannheim aus März 2010 aus?
    Eine fragwürdige Regelung mit dem Ziel einer Gebührenerhöhung: U.a. Regenwasser, was in den Kanal fließt, kostet ab 2012 extra Gebühren.

    Je mehr es regnet, desto besser für die Stadtkasse. Die Berechnungen für das eingeleitete Abwasser sind bei weitem nicht gerecht. Es gilt beispielsweise, Dachflächen richtig und nicht doppelt anzusetzen, Zisternen dann zu berücksichtigen, wenn diese als Spülwasser für Toiletten oder für die Waschmaschine genutzt und damit dem Abwasserkreislauf eines Hauses zugeführt werden, Frischwasser für den Rasen nicht als Abwasser zu rechnen und Hofflächen richtig zu bewerten, die derzeit selbst bei Pflastersteinen nur 50 Prozent zulassen.
    Diese Aufzählung ist nicht vollständig.

    Auch die Stadt Bretten tut sich mit der gesplitteten Abwassergebühr nichts Gutes an. Denn genau genommen muss sie für ihre Gebäude, für sämtliche Straßen und Versiegelungen ebenso Gebühren abführen.

    Dies führt indirekt dann eneut zu einer Gebührenerhöhung (zu beachten Satz 2 oben), da eine Stadt und ihre Infrastruktur eben mit Steuergeldern, Gebühren und Abgaben finanziert werden muss. Sehr wünschenswert ist, dass die Stadt Bretten offener mit dieser Gebührenerhöhung bzw. deren (Mehr-)Einnahmen umgehen wird als bisher bei vergleichbaren Anlässen in der Vergangenheit und für eine gerechte Berechnung Schmutzwasser anstatt Niederschlagswasser ansetzt.
    Ein separater Abwasserzähler würde dabei echte Hilfe leisten.

  6. h - z sagt:

    „Umgerechnet auf Bretten ergibt sich daraus eine einmalige Aufwendung zwischen 130.000,00 EUR bis 150.000,00 EUR.“

    Diese Zahlen muss man als Brettener Steuerzahler erst einmal verdauen.

    Beispiel
    A9 Inspektor (Sachbearbeiter im gehobenen Dienst)
    Mtl. Bruttobezug ca. 3.000,00 €

    Zur Ver(sch)wendung dieser so genannten einmaligen Aufwendung dreiundvierzig (43) bis fünfzig (50) Monate an Arbeitszeit möglich
    inklusive Aneignung der dafür nötigen Kenntnisse im kaufmännischen und technischen Bereich

    Beispiel
    Mit 2 Inspektoren = 22 Monate bis 25 Monate
    Mit 3 Inspektoren = 14 Monate bis 17 Monate
    Mit 4 Inspektoren = 11 Monate bis 13 Monate
    Das Umstellungsverfahren dauert 12 bis 24 Monate, würde bedeuten, dass 4 bis 2 Inspektoren daran zu arbeiten hätten, um die einmalige Aufwendung von 130.000 Euro bis 150.000 Euro zu beziehen.
    Wer will wem was aus der Märchenwelt erzählen? 🙂

    So schwierig kann die gesplittete Abwassergebühr nicht zu berechnen sein, weil

    „Generell wird aber die Empfehlung ausgesprochen, bei der Ausgestaltung die Bemessungsgrundlagen nicht zu kompliziert und differenziert aufzubauen, damit es sowohl für den Grundstückseigentümer als auch die veranlagende Kommune überschaubar und praktikabel bleibt.“

    und zu allerletzt:
    Die Gemeinden haben das Wirtschaftlichkeits- und Sparsamkeitsgebot zu beachten. Diese Grundsätze scheinen für die Stadt Bretten bereits seit langem an Gültigkeit verloren zu haben.
    Wie meinen? 🙁

  7. Beno sagt:

    Der Steuerzahler stellt sich hier die Frage:

    Wie ist die Stadt Bretten zu dieser Firma gekommen ?

    Oder sind die Berater der Firma mit einem großen Koffer in Bretten zur Vorstellung Ihres Modells erschienen ?

    Warum stellt man bei mangeldem Personal nicht Jemanden (z.B. einen Praktikanten) befristet für ein Jahr ein ?

    Die Gemeinde Linkenheim-Hochstetten kommt zu dem Ergebnis:

    Bisherige Abwassergebühr:
    Grundgebühr 61,32 € Preis pro m³ 1,43 €

    Zukünftige Abwassergebühr:
    ————————–
    Schmutzwassergebühr:
    Grundgebühr 48,00 € Preis pro m³ 0,91 €

    Niederschlagswassergebühr :
    Preis pro m² 0,31 €

    Die mitgeteilten Flächen wurden über das GIS der Gemeinde Oberhausen-Rheinhausen ermittelt.

    Wie setzt sich die mitgeteilte Fläche zusammen?

    Gebäudefläche multipliziert mit dem Faktor 1,0

    Sonstige versiegelte Flächen mit dem Faktor 0,6

    Für diese Arbeit/Berechnungen kann ein guter Realschüler unter Aufsicht des zuständigen Amtsleiter eingesetzt werden.

    Liebe Gemeinderäte, wenn Sie dafür einen externen Dienstleister brauchen, winken Sie den Antrag einfach wie immer durch, es ist ja nicht Ihr Geld.

  8. mm sagt:

    die Gemeinde Oberhausen-Rheinhausen hat zudem eine sehr informative Präsentation zur neuen gesplitteten Abwassergebühr ins Internet gestellt. Aber so etwas muss Bretten ja bestimmt auch wieder extern beauftragen…

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