Leserbrief: Ein Geisterfahrer, der von sich behauptet, auf der richtigen Spur zu fahren

Die deutsche Justiz macht es den Abmahnern einfach
Zum BNN-Interview mit dem Geschäftsführer der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe, Friedrich März. Darin nimmt er Stellung zu den Abmahnbriefen eines Ettlinger Rechtsanwalts an Brettener Bürger.
Sehr geehrte Frau Zäpfel, vielen Dank dafür, dass Sie uns Betroffenen mit Ihrer Berichterstattung eine Stimme geben. Sie haben dieses bislang totgeschwiegene Thema an die Öffentlichkeit gebracht. Danke!
Zur Ihrem Interview und dem folgenden Ratgeber in der Ausgabe vom 22. Dezember erlaube ich mir, ergänzend Folgendes hinzuzufügen: Die Rechtslage macht es den Abmahnern einfach, dem Angeschuldigten schwer. Der Anwalt des Betroffenen kann nur prüfen, ob ein Gericht die Herausgabe der Klarnamen zu den IP-Adressen verfügte, der Router seines Mandaten sicher ist, dieser keine Software für das Filesharing auf seinem PC installiert und auch keinen der abgemahnten Filmchen heruntergeladen hat. Beweisaufnahme Ende!

Ein Streit ist für den Einzelnen trotz der für ihn eindeutigen Beweislage hoffnungslos, weil den Beweisen eines privaten Unternehmens, das zudem von Herrn Schmietenknop beauftragt wurde, mehr Beweiskraft zugestanden wird. Ob dieses Unternehmen die IP-Adressen fehlerfrei ermittelt, darf bezweifelt werden. Oder ob die Zuordnung der IP-Adresse zu einem Internet-Anschluss und damit zu einem Namen fehlerfrei und ohne Manipulation vonstatten ging, sollte ebenfalls hinterfragt werden. Beweise für fehlerhafte Datenermittlung gibt es genügend.

Gerade die Zuordnung einer IP-Adresse zu einem Internet-Anschlussinhaber ist oft mit Fehlern behaftet, wie das Landgericht Köln einmal feststellte. Doch diese Daten löscht der Internet-Provider nach Herausgabe der Daten. Was nun vorliegt, sind nur noch die ermittelten Daten der Firma Iobserve, die zufälligerweise im gleichen Hause wie Herr Schmietenknop residiert (Quellen: Homepage Iobserve.de, Forum Netzwelt).

Einfach macht es den Abmahnern die deutsche Justiz auch deshalb, weil sie keine besonderen Qualifikationen der Datenermittler fordert. Nicht einmal ein Gütesiegel, Zertifikat oder dergleichen sind notwendig.

Es genügt eine eidesstattliche Versicherung, dass die Daten ordnungsgemäß erhoben wurden. Wir sehen also, wir sind auf die Beweise von Herrn Schmietenknop und der von ihm beauftragten Firma Iobserve angewiesen. Ob die Beweise fehlerhaft sind oder gar manipuliert wurden, wird nicht geprüft. Es ist nicht transparent!

Daher kann ein Anwalt seinem Mandanten fast nur zur modifizierten Unterlassungserklärung raten. Dem aber bleibt ein schmales Portemonnaie, eine Unterlassung erklärt zu haben, für etwas, was er nicht getan hat und die Unsicherheit, morgen eventuell wieder einen Brief von C-S-R im Briefkasten zu finden.
Doch so hoffnungslos ist die Sache nicht. Geht es nach den Vorwürfen von Herrn Schmietenknop haben über das ganze Brettener Stadtgebiet verteilt illegale Downloads stattgefunden.

Das würde bedeuten: In Bretten gäbe es zahlreiche Leute, die nichts Besseres zu tun hätten, als sich in die WLAN-Netze ihrer Nachbarn einzuhacken, um dann die Schmuddelfilme von Schmietenknops Mandanten herunterzuladen und zu verteilen.

Dass dies kaum der Fall sein kann, wird auch jedem Staatsanwalt und Gericht einleuchten. Das Ganze erinnert an einen Geisterfahrer, der von sich behauptet auf der richtigen Spur zu fahren obwohl Hunderte entgegenkommender Fahrzeuge das Gegenteil beweisen. Vor diesem Hintergrund möchten wir versuchen, möglichst viele Betroffene zu einem persönlichen Austausch einzuladen. Schwerpunkt sollte sein, wie man sich im Kollektiv gegen die Vorwürfe wehren kann. Es wird Vorträge geben, die die technische und die rechtliche Seite des Themas beleuchten.

Wer als Betroffener Interesse an solch einem Austausch hat, kann sich gerne bei mir unter folgender E-Mail-Adresse melden: daniel.knodel@web.de.

Daniel Knodel
Hausertalstraße 9
75015 Bretten

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Eine Antwort zu Leserbrief: Ein Geisterfahrer, der von sich behauptet, auf der richtigen Spur zu fahren

  1. mm sagt:

    siehe dazu den Artikel des Magazins c’t: Was tun bei unberechtigten Filesharing-Abmahnungen?
    von zdnet: So reagiert man richtig auf Abmahnungen
    sowie die Internetseite Abmahnwahn-Dreipage

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