Leserbrief: Ohne Doppik kein Durchblick

Im Nirvana der kameralen Verwaltung verschwunden
Leserbrief zu „Doppik im Inhouse Seminar“:
„Ohne Doppik kein Durchblick“: Der Behauptung in diesem Artikel, die Umstellung der kameralistischen kommunalen Buchführung auf die kaufmännische doppelte Buchführung werde „den Normalbürger weder besonders interessieren noch in seinem Alltag berühren“ möchte ich widersprechen. Da verschwand zum Beispiel vor kurzem in Oberderdingen ein frisch renovierter Winkelbungalow mit allerneuster Haustechnik spurlos im Nirvana der kameralen Gemeindeverwaltung. Hätten wir die Doppelte Buchführung, könnte sie aufzeigen, dass allein diese Maßnahme das Anlagevermögen der Gemeinde – für alle nachvollziehbar – um mehrere hunderttausend Euro schrumpfen ließ.

In der Kameralistik allerdings erscheinen die Gemeindefinanzen – insbesondere die Schulden – wie das Erdloch von Schmalkalden – riesig, tief und dunkel.

Ich denke, den Bürger berührt es schon, wenn sich große Vermögenswerte auflösen und in Schulden verwandeln. Deshalb sollte er sich für die Doppik interessieren, weil nur sie das Ganze durchschaubar macht. Es ist allerdings fraglich, ob zwei Wochenendkurse in Doppelter Buchführung ausreichen, um Stadträte für ihre Kontrollaufgabe genügend zu qualifizieren, denn in kaufmännischen Berufen dauert die Ausbildung für dieses Unterrichtsfach drei Jahre.

Nur mit guten Kenntnissen in der Doppelten Buchführung lassen sich wirtschaftliche Vorgänge steuern und kontrollieren, in Unternehmen und in der Kommunalverwaltung.

Peter Teutsch
Hofacker 32
Oberderdingen

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4 Antworten zu Leserbrief: Ohne Doppik kein Durchblick

  1. h - z sagt:

    Zum Leserbrief: „Ohne Doppik kein Durchblick“

    Ob mit Doppik oder Kameralistik: Feierabend-Politiker = Mitglieder eines Gemeinderates befinden darüber, ob ihre Beschlüsse vom Volk begriffen werden.
    Dabei ist es fürs Volk völlige Nebensache, mit welchem Buchführungssystem die überwiegenden „Dummheiten“ nachgewiesen werden. 🙁

  2. ghg sagt:

    Mit der Kameralistik können vor allem über ihre neueren Formen prinzipiell die gleichen Kontroll- und Steuerungsinformationen wie bei der kaufmännischen Buchführung (Doppik) erlangt werden. Die Informationsgewinnung gestaltet sich bei der Kameralistik umständlicher besonders, weil kein geschlossenes doppeltes Buchungssystem existiert.

    Das kaufmännische Rechnungswesen in öffentlichen Verwaltungen bedarf – eigentlich nur – der Ergänzung durch eine Vermögensrechnung. Damit würden diese sich völlig überflüssige und nicht gerade unerhebliche (Umstellungs-)Kosten sparen. Aber Sparen ist hier wohl nicht unbedingt angesagt. Denn eine Landesvorschrift (Innenminister Rech) verpflichtet sie dazu.

    Die bei den kameralistischen Abrechnungsverfahren erfassten Zahlungsströme sind zwar vermögenswirksam. Doch werden wegen der an finanzwirtschaftlichen Zielen orientierten Gliederung die Auswirkungen auf Vermögen und Schulden nicht ausreichend nachgewiesen.

    Insofern stimme ich dem Verfasser des Leserbriefes zu.

  3. ghg sagt:

    Grundsätzlich ist folgendes anzumerken:

    Wenn die Doppik bei der Stadt Bretten dafür sorgen soll, sinnvoll zu wirtschaften, dann wird sie sowas keinesfalls leisten können.

    Merke: Auch mit der Doppik lässt sich genauso unvernünftig wirtschaften wie mit der Kameralistik, weil sie auch nur ein Buchführungssystem ist und nicht mehr.

    Denn die Mitglieder des Gemeinderates wirtschaften entweder sparsam und wirtschaftlich oder nicht. Der Stadtkämmerer hat bestenfalls deren Beschlüsse zu vollziehen.

    Mit der Doppik werden Verluste nicht zu Gewinnen und mit der Kameralistik auch nicht. Haushaltsdefizite werden in beiden Systemen sichtbar und bleiben dort ebenso sichtbar bestehen.

  4. mm sagt:

    wer schon ab und an einmal an einer GR-Sitzung in Bretten teilnahm, wird festgestellt haben, dass es Gemeinderäte gibt, die mit den Sitzungsunterlagen im noch verschlossenen Kuvert erscheinen.
    Das sind die, die dann auch bei jeder Gelegenheit das Argument liefern, warum sie auch, Kraft ihres Amtes und durch die Adelung ihrer Wahl, Bescheid wissen: „wir sind gewählt und wir entscheiden“.
    Da stört zuviel Faktenwissen einfach oder es macht betriebsblind! Das Faktenstudium und die Doppik überlässt man den interessierten Bürgern, die man dann, sollten sie sich zu Wort melden, mit eben jenem Spruch (siehe oben) bedenkt!

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