Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften dürfen nicht in städtischen Standesämtern geschlossen werden

Berichte des NDR und des SWR haben einen Sturm der Entrüstung ausgelöst: In zahlreichen Briefen, E-mails und Anrufen protestieren Menschen aus ganz Deutschland über das angeblich unwürdige Vorgehen der Brettener Stadtverwaltung bei gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften. Verschwiegen haben die TV-Berichte, dass das Standesamt Bretten solche „Ehen“ gar nicht schließen darf.
Was war los? In den Berichten wurde dargestellt, dass zwei Bürgerinnen aus Bretten eine Lebenspartnerschaft eingehen wollten und ihnen dafür nur die Räume der Kfz-Zulassungsstelle angeboten wurden – bei doppelten Gebühren. Ein Blick in das Landespartnerschaftsgesetz klärt auf: Die Stadt Bretten darf gar keine gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften beurkunden. Das darf nur das Landratsamt und dies nur in den eigenen Räumen.

„Gerne würden wir“, so Brettens Oberbürgermeister Martin Wolff, „in unserem Standesamt Bretten gleichgeschlechtlichen Paaren die Möglichkeit bieten, ihre Partnerschaft durch uns beurkunden zu lassen, aber da sind uns die durch das Landespartnerschaftsgesetz leider die Hände gebunden.“ In Baden-Württemberg regelt das „Gesetz zur Ausführung des Lebenspartnerschaftsgesetzes“ vom 20.6.2002 – geändert durch Gesetz vom 7.3.2006 – dass in den Landkreisen die Landratsämter für die Beurkundung von Lebenspartnerschaften zuständig sind. In diesem konkreten Fall also nicht das Standesamt der Stadt Bretten, sondern das Landratsamt Karlsruhe.

Brettens Oberbürgermeister Martin Wolff bedauert, dass durch journalistisch unsauber recherchierte Beiträge die Melanchthonstadt Bretten, die Stadtverwaltung ungerechterweise in ein schlechtes Licht gestellt wurden: „Ärgerlich ist, dass der Redaktion der wahre Sachverhalt bekannt gewesen sein dürfte. Nicht zufällig kommen im Beitrag keine Mitarbeiter des Brettener Standesamtes oder ich als Oberbürgermeister zu Wort. Nicht einmal mit dem üblichen Zusatz »waren zu einer Stellungnahme nicht bereit«. Denn hätte die Redaktion bei uns nachgefragt, hätten wir sofort die gesetzlich festgelegten Zuständigkeiten erläutert. Doch dann hätte man auf die »schönen« Bilder vor der verschlossenen Trauzimmertüre verzichten müssen. Die NDR- und SWR-Beiträge sind leider ein Musterbeispiel für ein zunehmend praktiziertes journalistisches Prinzip, das da lautet »Ich werde doch meinen sensationellen Bericht nicht kaputt recherchieren!«“

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