3 Fragen an…

. . . Brettens Oberbürgermeister Martin Wolff zur Idee des Finanzministers des Landes, für die Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage einzuführen.
1.
Veränderungen bei Steuern sind mit Vorsicht zu genießen. Um was geht es denn hier genau?
Wolff: Die Grundsteuer wird bislang auf Basis eines knapp 50 Jahren Einheitswertes ermittelt. Der ist eher etwas unpräzise. Neue Berechnungsgrundlage sollen die Flächen eines Grundstücks und eines darauf stehenden Gebäudes werden.

2.
Ist den Städten und Gemeinden an dieser Änderung denn gelegen?
Wolff: Ich finde schon, dass das zu begrüßen wäre. Die Berechnungsgrundlage wird transparenter und für den Steuerpflichtigen besser nachvollziehbar. Aber es sind natürlich noch Fragen offen. Soll ein unbebautes Grundstück höher bewertet werden als eines, aus dem man Nutzen zieht? Wie ist das Verhältnis zwischen Grundstücks- und Gebäudefläche?
3.
Abgesehen von der Änderung der Bemessungsbasis ist für die Kommunen vor allem wichtig, dass sie am Schluss nicht weniger haben…
Wolff: In jedem Fall muss das Ganze zumindest aufkommensneutral sein. Die Steuerung obliegt letztlich ja den Gemeinden mit ihrem Hebesatzrecht. Und für die ist die Grundsteuer wichtig. Bretten nimmt 3,7 Millionen Euro ein. Das sind 7,1 Prozent vom Verwaltungshaushalt. Die Grundsteuer ist die viertwichtigste Einnahmequelle der Stadt. madl

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