Leserbrief: Sinnwidrige Entscheidungen des Gemeinderates

Zum Thema Neuplanung des Kaufhaus-Schneider- und des Sporgassen-Areals und der Vorstellung der Investorenpläne im Brettener Gemeinderat:
Eigentlich habe ich auf eine Entschuldigung des Gemeinderates gegenüber dem Vortragenden des Unternehmens Newport gewartet – für die unmögliche Behandlung mit tumultartigen Ausbrüchen. Und das einem Mann gegenüber, der sich ohne finanzielle Entschädigung Gedanken gemacht und reale Zahlen und Fakten zusammengetragen hat, welche die anderen zwei Bewerber ausgelassen oder vielleicht gar nicht gekannt haben.

In Gesprächen mit anderen Besuchern stellten wir fest, dass wir uns während der Stellungnahmen des Gemeinderates für unsere „Provinzpolitiker“ geschämt haben. Egal wie man zu den Entwürfen steht – eine derartige verbale Behandlung eines Leistungsträgers ist unerhört. Nun wurde hinter verschlossenen Türen, sozusagen im „Hinterzimmer“, eine so wichtige Entscheidung für Bretten (offiziell in einer nichtöffentlichen Sitzung) verabschiedet. Laut Kommunalrecht für Baden-Württemberg heißt es „Nichtöffentlich darf nur verhandelt werden, wenn es das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen Einzelner erfordert“.

Waren die Zahlen so überzeugend, dass „das öffentliche Wohl“ zum Nachteil der Bürgerschaft geschützt werden musste? Da werden die Erinnerungen an den Vortrag von Herrn Klotz aus Bad Reichenhall wieder wach – er sagte auch die unverblümte Wahrheit . . .

Außerdem: Warum braucht man eine Tiefgarage, wenn eine so große Rummelplatzfläche so oder so teilweise zum Parken vorgesehen ist?
Wie sollen die Mieter in den Betonbunkern ihre Kosten bestreiten, wenn schon frühere Investoren die klare Aussage getroffen haben, dass man aufgrund der Verkehrsstruktur gar keine Möglichkeit habe, so viele Autos in die Stadt und wieder herauszubekommen, um genügend Kunden zum Überleben der Geschäfte zu gewinnen?

Wo bleibt das vortreffliche Wahlversprechen von Oberbürgermeister Wolff, dass sich die Menschen in der Stadtmitte ansiedeln und so dem Einzelhandel „helfen“ sollen?
Eine wohlgestaltete Umgebung, mit wenig Lärm und Gestank, ohne Betonkulissen und mit lebenswerten Inhalten gefüllt, wird durch sinnwidrige Entscheidungen des Gemeinderats widerlegt.

Franz Cizerle
Fichteweg 8
Bretten

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Eine Antwort zu Leserbrief: Sinnwidrige Entscheidungen des Gemeinderates

  1. h - z sagt:

    „Nun wurde hinter verschlossenen Türen, sozusagen im „Hinterzimmer“, eine so wichtige Entscheidung für Bretten (offiziell in einer nichtöffentlichen Sitzung) verabschiedet.“

    Wenn ein Grundstücksgeschäft gelaufen ist, gibt es keinen Grund mehr, dieses der Öffentlichkeit vorzuenthalten (s. u.a. Rüdtwald-Grundstück mit der Firma Deuerer).
    Die Geheimhaltung gilt aber auch hier nur, solange es dafür sachliche Gründe gibt. Welche bitte schön?
    Eine Entscheidungsfindung ist so für die Öffentlichkeit nicht mehr nachvollziehbar.

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