Bretten muss gesplittete Abwassergebühr einführen
Von unserem Redaktionsmitglied Christina Zäpfel
Bretten. Die sogenannte gesplittete Abwassergebühr wird auch in Bretten eingeführt. Über diesen Fakt musste der Gemeinderat am Dienstagabend nicht befinden, denn er beruht auf einem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs. Der befand, dass die bisherige Abrechnungspraxis nicht rechtens ist. Alle rund 1 100 baden-württembergischen Gemeinden müssen nolens volens ihre Abrechnung bereits von 2011 an umstellen. Das machte auch Wolfgang Pux deutlich, der den immensen Verwaltungsaufwand, der mit der Umstellung verbunden sei, erläuterte. Nur über die Art der Erhebung der dann notwendigen Flächendaten konnten die Räte entscheiden. (Siehe auch Zeitplan.)
Bislang berechnete sich die Abwassergebühr, indem man die Abwasserkosten durch die bezogene Frischwassermenge geteilt hat und dann eine Gebühr pro Kubikmeter ermittelte. Ungerecht ist das aber, so hat das Gericht befunden, weil neben dem Schmutzwasser auch die Menge des Regenwassers berücksichtigt werden müsse, die auf einem Grundstück versickert und damit nicht – wie auf großen versiegelten Flächen – in die Kanalisation eingeleitet werde.
Das stellt die Verwaltung vor die Aufgabe, binnen kürzester Zeit von jedem Grundstück die versiegelte Fläche zu ermitteln. Denn in Zukunft errechnet sich die Abwassergebühr aus zwei Teilen, also gesplittet: Schmutzwasserkosten geteilt durch bezogene Frischwassermenge und Regenwasserkosten geteilt durch versiegelte und bebaute Grundstücksfläche.
„Eigentümer, deren Grundstücke stark versiegelt sind, etwa Gewerbebetriebe oder Supermärkte, werden sich damit auf höhere Kosten gefasst machen müssen, Besitzer von Mietshäusern können mit einer leichten Reduzierung der Kosten rechnen“, sagte Pux, bei Ein- und Zweifamilienhäusern ändert sich voraussichtlich wenig.
Eine Kombination aus den Liegenschaftskarten und Luftaufnahmen soll Aufschluss über alle Brettener Grundstücke und ihre Versiegelung ergeben. Danach können die Eigentümer die Daten überprüfen. Für dieses Verfahren entschieden sich die Stadträte mit großer Mehrheit. Für 100 000 Euro wird ein Dienstleister aus Pforzheim mit dem kompletten Erhebungs- und Umstellungsverfahren beauftragt, so der Beschluss der Räte. Diese Kosten werden auf die Abwassergebühren umgeschlagen und damit von jedem Gebührenzahler mitgetragen, hieß es.