Leserbrief: Hoffnung auf eine „göttliche“ Eingebung

Zur geplanten Beseitigung des Bahnübergangs in Gondelsheim:
Die Gondelsheimer haben eine bessere Lösung verdient, als die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens für eine innerörtliche Bahnübergangsbeseitigungs-Variante. In der Vergangenheit war man sich im Gemeinderat einig, dass eine Beseitigung des Bahnüberganges nur mit einer Nord- oder Süd-Variante einschließlich einer kleinen innerörtlichen Pkw-tauglichen Lösung erfolgen sollte.
Der Gondelsheimer Gemeinderat hatte sich für die Nord-Variante entschieden. Dem damaligen OB Metzger von Bretten gefiel diese Lösung nicht, da Neibsheim, Büchig und Bauerbach dadurch benachteiligt würden. Er grub das Kriegsbeil aus und warf eine von ihm selbst geplante, große innerörtliche Variante in den Ring. Die politischen Mehrheiten sind diesem Vorschlag blind gefolgt und alle bereits bestehenden Beschlüsse wurden gekippt. Sehr zum Leidwesen der betroffenen Gondelsheimer sowie aller Steuerzahler, denn die metzgersche innerörtlichen große Variante kostet obendrein noch rund drei Millionen Euro mehr als die bereits beschlossene Nord-Variante inklusive einer kleinen innerörtlichen Bahnunterführung.

Zwischenzeitlich sind die Karten neu gemischt. In Bretten gibt es einen neuen OB. Und die Diedelsheimer haben jetzt doch eine Bahnübergangsbeseitigung auf den Weg gebracht. Hoffnung ruht auch auf OB Wolff, der bereits waghalsige metzgersche Verkehrsprojekte aus dem Verkehr gezogen hat, die keine ersichtliche Entlastung für seine Bürger bringen, sondern nur hohe Kosten verursachen. Macht er sich als Verwaltungsgemeinschaftschef auch für eine bessere Lösung in Gondelsheim stark?

Es sollten gemeinsame, vernünftige, zukunftsfähige Lösungen bei dem Jahrhundertprojekt angestrebt werden. Hat nicht der Gondelsheimer Bürgermeister Rupp beim 50-jährigen Bestehen der B-35-Umgehung von Gondelsheim nicht moniert, dass aus heutiger Sicht eine ortsfernere Trasse wesentlich günstiger gewesen wäre? Die Reue ist groß, aber heute ist keine Änderung mehr möglich.
Ich hoffe noch auf eine „göttliche“ Eingebung innerhalb des Planfeststellungsverfahrens, denn die Gondelsheimer Bürger haben eine bessere Lösung verdient als die von den Kommunalpolitikern mehrheitlich beschlossenen Variante. Wir wollen ein lebens- und liebenswertes Umfeld und nicht wie in Berghausen im Verkehrschaos ersticken.

Marion Kohl-Petrick
Jöhlinger Straße 3
Gondelsheim

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7 Antworten zu Leserbrief: Hoffnung auf eine „göttliche“ Eingebung

  1. Lud sagt:

    Etwa die Zerstörung der Landschaft als „göttliche“ Eingebung?

  2. pp sagt:

    Was soll an diesen beiden Varianten eine „göttliche“ Eingebung bedeuten?

  3. pp sagt:

    Eine Nord-Variante ist genauso überflüsssig wie eine Süd-Variante.
    Beide würden die bewahrenswerte Gondelsheimer Landschaft verschandeln und schädigen, wobei die Nord-Variante Wohngebiete nicht beeinträchtigen würde, die Süd-Variante aber doch!

  4. a-s sagt:

    …“und nicht wie in Berghausen im Verkehrschaos ersticken.“

    Übrigens: In der kurzen Unterführung in Untergrombach und Weingarten ist noch kein Autofahrer erstickt.
    Und die Länge des Tunnels in Berghausen wird der Gondelsheimer Tunnel hoffentlich nicht erreichen? 🙂

  5. wf sagt:

    Gehen wir mal zur „göttlichen Eingebung“ in die politische Vergangenheit.
    George Bush hatte geglaubt, er hätte göttliche Eingebungen zum Einmarsch in den Irak erhalten.

  6. /just. sagt:

    Das durch den Bahnübergang verursachte Verkehrschaos haben die Gondelsheimer seit vielen Jahren und sich daran gewöhnen müssen.
    Und erst jetzt vor dessen Beseitigung wird es bemerkt und soll, wenn der Verkehr normal fließen wird, Ausmaße wie in Berghausen annehmen?
    Ein schlecht ausgedachtes Horrorszenario – geradezu zum Fürchten!

  7. mm sagt:

    ein pensionierter Beamter aus einem Regierungspräsidium sagte mir einmal: “ wenn ein Planfeststellungsverfahren erst einmal läuft, hält es selbst der liebe Gott nicht mehr auf“.
    Ansonsten gibt es unter folgendem Link, für den der sich traut, weitere Info’s zu Rechtsmittel und Verfahren gegen Planfeststellungsbeschluss

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