Derzeit werden in vielen Teilen Deutschlands Straßenansichten für den Internetdienst „Google Street View“ mit Kamerafahrzeugen aufgenommen. Anschließend will „Google Street View“ die Bilder mit Häusern und Straßenabschnitten im Internet veröffentlichen. Das Bundesverbraucherschutzministerium empfiehlt daher betroffenen Bürgern, die eine Veröffentlichung ablehnen, vorsorglich von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch zu machen, damit die Fotos nicht im Internet publiziert werden können.
Im Widerspruch muss das Gebäude zusätzlich zur Adresse näher beschrieben werden (zum Beispiel die Farbe des Hauses, Balkone, markante Gebäude in der Umgebung oder sonstige Auffälligkeiten), damit es auch unabhängig von der genauen Hausnummer identifiziert werden kann.
Quelle: Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV).
Nähere Informationen auf der Homepage der Stadt Bretten unter http://www.bretten.de/cms/node/10398
Unvermeidlich aber vorgeschrieben