Prozess wegen Wahlfälschung

Das Landgericht hat das Hauptverfahren gegen einen Bruchsaler CDU-Gemeinderat wegen Wahlfälschung eröffnet. Dem Stadtrat wird vorgeworfen, dass er im für die Kommunalwahl maßgeblichen Zeitraum, keinen Hauptwohnsitz in Bruchsal hatte. Vielmehr habe er sich unter einer Scheinadresse angemeldet. Er wurde mit fast 8000 Stimmen in den Gemeinderat gewählt. Allerdings hat die 6. Große Strafkammer in Karlsruhe das Verfahren an das Amtsgericht Bruchsal verwiesen, da die Rechtsverletzung nicht sonderlich groß und das öffentliche Interesse nur lokal sei.
Anmerkung BAK: siehe dazu auch den Artikel Ein “Scherbelhaufen”

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