Zensur oder politische Gefälligkeit?

BNN und meine Leserbriefe.
von Franz Cizerle
Die jahrelange Erfahrung mit Leserbriefen (siehe BAK unter „Zensur“) haben gezeigt, dass alle Veränderungen der eingereichten Texte ohne Rücksprache und willkürlich oder launisch? veröffentlicht wurden.
Dabei handelt es sich bei Leserbriefen oder sonstigen Schriftstücken um eine Urkunde.
Auszüge aus einschlägiger Literatur: Als Schöpfer eines Werkes der Literatur stellt man eine Urkunde her, die alle schriftlichen Gedankenäußerungen, gleich zu welchem Zweck, dokumentiert. Dadurch wird eine nachträgliche Änderung des gedanklichen Inhalts durch Dritte als Urkundenfälschung bezeichnet und als strafrechtliches Delikt (§ 267 StGB) geahndet. Der Urheber hat das Recht zu bestimmen, ob und wie sein Werk zu veröffentlichen ist.
Innerhalb weniger Tage hatte die Brettener Redaktion der BNN zwei meiner Leserbriefe abgelehnt (einmal sogar unter Vorgabe falscher Tatsachen).

Fall 1

Am 25.02.2010 erschien in den BNN ein kleiner Artikel „Der neue OB steht auf Stufe B5
Am 26.02.2010 erhielt die Redaktion meinen Leserbrief „Moderne Kopfgeldjäger“.
Am 27.02.2010 schrieb Herr Rudolf Baier einen weiteren Artikel „Eine Stufe hoch“ über die Besoldung von neuem OB – allerdings mit Fakten aus meinem Leserbrief und der falschen Darstellung über die rechtliche Besoldung, die ausschließlich nach Landesgesetz vorgeschrieben ist und nicht durch den Gemeinderat entschieden werden kann.
Am 03.03.2010 reichte ich notgedrungen eine neue Version „Wem nützt eine Falschmeldung?“ mit Bezug auf die Veröffentlichung vom 27.02.2010 nach.
Am 04.03.2010 bekam ich eine Absage mit folgender falscher Begründung:

Ihren Leserbrief vom 3. März 2010 können wir leider nicht veröffentlichen, da ihm die Grundlage fehlt. Ihr Vorwurf, unsere Zeitung habe falsch berichtet, trifft nicht zu. Der Gemeinderat hat sehr wohl zu entscheiden, ob der Oberbürgermeister nach B5 oder B6 bezahlt wird. Von „Falschmeldung“ kann daher keine Rede sein.

Fall 2

Am 18.03.2010 sandte ich einen weiteren Leserbrief „Freiwillige Aufgaben – nicht für jedermann…“ über die zwischenzeitlich veröffentlichten Berichte über das Schwimmbad, Schneider Areal und Einzelhandelskonzeption.
Am 19.03.2010 erhielt ich folgende Absage:
„Danke für Ihren Leserbrief. Allerdings behält sich die Redaktion grundsätzlich vor, die Leserbriefe zu kürzen. Insofern können wir Ihrem Wunsch leider nicht entsprechen, Kürzungen nur nach vorheriger Absprache vorzunehmen. Es tut uns leid, dass wir deshalb auf einen Abdruck Ihres Briefes verzichten müssen“,

die ich am 23.03.2010 auch wie folgt beantwortet habe:
Auszug: …was in der letzten Zeit funktioniert hat – einvernehmliche Absprache mit Herrn Baier bei Kürzungen – soll plötzlich nicht mehr gelten? Das Recht von Zeitungsredaktionen auf Kürzungen liefert Ihnen doch keinen Grund dafür, die Veröffentlichung eines Leserbriefes abzulehnen. Das Kürzungsrecht ist Ihnen doch völlig unbenommen und wird nicht durch die gewünschte Absprache behindert.

Sollte das die Methode sein, unliebsame und mit Fakten belegte Leserbriefe nicht mehr zu veröffentlichen? Sollen den Lesern wichtige Informationen vorenthalten werden? Wenn freie Meinungsäußerung bereits durch die Zeitungen unterdrückt werden soll, dann müssen bei der Bevölkerung sofort die schrillsten Alarmglocken angehen.

Die Themen dieses Tages in einem anderen Jahr :

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6 Antworten zu Zensur oder politische Gefälligkeit?

  1. Franz Cizerle sagt:

    @ hell_sinki am 6. April, 2010 13:54

    Wenn Sie in diese Kategorie der Diskussion einsteigen wollen, dann bitte aber mit Ihrem echten Vor- und Familiennamen und natürlich Ihrer wahrhaften Adresse, Frau oder Herr hell_sinki!

  2. hell_sinki sagt:

    es finden sich immer mittel und wege, von seinem recht auf freie meinungsäußerung gebrauch zu machen. würden die zeitungen jeden eingesendeten quatsch abdrucken, würde keine ausgabe mehr verkauft werden. verteilen sie doch flugblätter oder geben sie ein interview im radio.

    wenn man bei einem medium ständig gegen eine wand läuft, dann geht man eben zum nächsten medium. mit „gesundem menschenverstand“ kommt früher oder später jeder auf diese idee!

  3. Franz Cizerle sagt:

    @ hell_sinki am 1. April, 2010

    Ich halte beide Kommentare vom 01.04.2010 für einen Aprilscherz…. 🙂
    Oder doch nicht? 🙁

    Außer meinem Hinweis auf „ Zensur“ im BAK, gibt es noch ganz andere Fakten, die ich jetzt nicht nennen will.
    Was es heißt, freie Meinungsäußerung zu haben und veröffentlicht zu bekommen, wird die Menschheit schneller erfahren als sich viele vorstellen können.
    Um das zu wissen, muss man kein Prophet sein. Und diese Mindestanforderung an den gesunden Menschenverstand habe ich leider vorausgesetzt. Sorry!

  4. mm sagt:

    vielleicht handelt es sich hier ja auch um Zensur und politische Gefälligkeit? Oder vorauseilender Gehorsam? Hatten und haben die BNN nicht schon immer einen ausgeprägten Hang zur jeweiligen Obrigkeit?

  5. hell_sinki sagt:

    wie ich sehe trifft das ja auch auf „fall 2“ zu. wenn der ehrenwerte herr leserbriefschreiber sich vorher an private absprachen mit herrn baier geklammert hat, ist das ja eh ein witz!
    soll er sich halt ein anderes medium suchen, oder einen blog schreiben… meine herrn!

  6. hell_sinki sagt:

    soweit ich weiß, behalten sich printmagazine/zeitungen in der regel die möglichkeit vor, eingereichte texte zu ändern oder überhaupt nicht zu veröffentlichen. diesen regularien stimmt man mit einsenden seines beitrages automatisch zu.

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