Kündigungen waren Unrecht

swrDie ehemaligen Beschäftigten des Kaufhauses Schneider in Rastatt haben vor dem Karlsruher Arbeitsgericht Recht bekommen. Der Übergang vom Kaufhaus Schneider zur Nachfolgefirma Schneider Lifestyle sei ein Betriebsübergang gewesen, alle Mitarbeiter hätten übernommen werden müssen, so das Gericht. Geklagt hatten 18 Gewerkschaftsmitglieder des ehemaligen Kaufhauses Schneider in Rastatt. Ihnen war im vergangenen September gekündigt worden, das Unternehmen hatte ihnen unabhängig von der Betriebszugehörigkeit eine Abfindung von 500 Euro geboten. Nur wenige Wochen später eröffnete Schneider Lifestyle in Rastatt, kaufte die Insolvenzware des ehemaligen Kaufhauses Schneider und beschäftigte einige wenige Mitarbeiter weiter.

Da auch nach nur einem Monat der frühere Geschäftsführer wieder eingestellt wurde, wertet das Karlsruher Arbeitsgericht den Vorgang als einen Betriebsübergang, bei dem alle Beschäftigten hätten übernommen werden müssen. Die 18 Verdi-Mitglieder wollen nun den seit September entgangenen Lohn einklagen. Insgesamt hatte Schneider in Rastatt, Bretten und Kehl 127 Mitarbeiter entlassen, weitere Arbeitsgerichtsprozesse für die Häuser in Bretten und Kehl stehen noch aus.

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