Vorratsdatenspeicherung ist verfassungswidrig

Die Massen-Speicherung von Telefon- und Internetdaten zur Strafverfolgung ist in ihrer jetzigen Form unzulässig. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden. Die so genannte Vorratsdatenspeicherung verstößt demnach gegen das Telekommunikationsgeheimnis. Das Gericht hat damit den Beschwerden von rund 35.000 Bürgern im bislang größten Massenklageverfahren in der Geschichte des Gerichts stattgegeben.

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5 Antworten zu Vorratsdatenspeicherung ist verfassungswidrig

  1. g--z. sagt:

    Erinnern wir uns.

    Eine vorherige Schlappe erlitt Bundesinnenminister Schäuble (CDU) bereits durch das Online-Urteil am 27. Februar 2008 (Nur unter Auflagen).

    Das Bundesverfassungsgericht schaffte es mit seinem Urteil, woran Schäuble (CDU) gescheitert war: Die Erklärung, wie der Ausgleich zwischen effektiver Terrorbekämpfung und dem Schutz der Privatsphäre aussehen kann.

  2. crok. sagt:

    Erinnern wir uns noch?

    Eine Schlappe für Ex-Bundesfinanzminister Steinbrück am 9. Dezember 2008 beim Bundesverfassungsgericht:

    Urteil Entfernungspauschale (Pendlerpauschale) – Verfassungswidrig.

  3. jos.pr. sagt:

    Eine „schmerzende Ohrfeige“ für den bundesdeutschen Gesetzgeber!

    Und für den Ex-Innenminister von der CDU!

  4. ü sagt:

    Geht ihn nichts mehr an; er ist inzwischen ja Bundesfinanzminister!

  5. ü sagt:

    Was nun Herr Schäuble (CDU)?

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