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Erinnern wir uns.
Eine vorherige Schlappe erlitt Bundesinnenminister Schäuble (CDU) bereits durch das Online-Urteil am 27. Februar 2008 (Nur unter Auflagen).
Das Bundesverfassungsgericht schaffte es mit seinem Urteil, woran Schäuble (CDU) gescheitert war: Die Erklärung, wie der Ausgleich zwischen effektiver Terrorbekämpfung und dem Schutz der Privatsphäre aussehen kann.
Erinnern wir uns noch?
Eine Schlappe für Ex-Bundesfinanzminister Steinbrück am 9. Dezember 2008 beim Bundesverfassungsgericht:
Urteil Entfernungspauschale (Pendlerpauschale) – Verfassungswidrig.
Eine „schmerzende Ohrfeige“ für den bundesdeutschen Gesetzgeber!
Und für den Ex-Innenminister von der CDU!
Geht ihn nichts mehr an; er ist inzwischen ja Bundesfinanzminister!
Was nun Herr Schäuble (CDU)?