Leserbrief: Rollendes Verkehrshindernis

Zur Meldung „Eis auf Brücke: Gespann verunglückt“ in der Montagsausgabe:
Jeder Autofahrer, der gelegentlich auf der Hauptstraße zwischen Bretten und dem Industriegebiet Gölshausen unterwegs ist, kennt diese Gespanne wohl nur allzu gut. Tagein, tagaus wird da mit Höchstgeschwindigkeit 40 ein Lastwagenanhänger hinter einem Traktor gezogen und somit die Bundesstraße faktisch gesperrt.

Ein Wunder, dass bei den teils wagemutigen Überholversuchen entnervter Autofahrer nicht schon Schlimmeres passiert ist. Warum eigentlich, so fragt man sich, kann der „Brettener Tierfutterhersteller“ für diese Aufgabe keine normalen Lkw einsetzen?
Warum muss ein landwirtschaftliches Fahrzeug diesen regelmäßigen, innerbetrieblichen Warentransport im Schneckentempo abwickeln, der doch so gar nichts mit Landwirtschaft zu tun hat? Sollen da Steuern gespart werden?

Nun hat es also das „Verkehrshindernis“ selbst in einen Unfall verstrickt. Das Lesen der Meldung mag bei manch einem gestressten Autofahrer ein klein wenig Schadenfreude hervorgerufen haben. Ich kann mich davon jedenfalls nicht völlig freisprechen . . .

Martin Doppelbauer Schützengässle 2/2 Bretten

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8 Antworten zu Leserbrief: Rollendes Verkehrshindernis

  1. nils.-krt. sagt:

    Ist für diesen Straßenbereich keine Verkehrspolizei zuständig?

  2. Drago sagt:

    Dieses Traktor-Anhängergespann fährt vielfach(!) täglich auch auf der B35 zwischen Bretten und Gondelsheim bzw. in umgekehrter Richtung und sorgt auch dort für ein Riesenchaos und einen Verkehrsstau, der zu Berufsverkehrszeiten von Gondelsheim bis zur Einmündung der Bundesstraße Richtung Pfinztal reicht. Unfaßbar, was diese Firma sich leistet!

    mfg
    Drago

  3. E/A sagt:

    @ mm am 17.2.10

    Ein Traktor zieht einen Lkw-Anhänger (als landwirtschaftliches Gerät?):

    Noch nie was von Sonderregelung und Sondergenehmigung gehört? Oder braucht man die gar nicht?

  4. Michael Kiefer sagt:

    Es ist mit diesem „Gespann“ schon mehrfach zu gefährlichen Situationen gekommen, es war daher nur eine Frage der Zeit…
    Ein nicht zu vernachlässigender Grund für den Einsatz eines Traktors dürfte sein, dass der Fahrer keinen LKW führerschein braucht und daher Personalkosten gespart werden.

  5. SteWA sagt:

    Tja mit Traktoren muß man halt keine Lenkzeiten einhalten und keine Fahrerkarte vorweisen bzw keinen Tachographen einsetzen! Kein Sonntagsfahrverbot und kein Feiertagsfahrverbot für landwirtschaftliche Fahrzeuge! Clever Herr deurer ! Aber er bringt ja sooooviel in die Gemeindekasse !

    Die Schadenfreude teile ich mit Ihnen !

  6. Verc. sagt:

    Der Traktor mit dem Kennzeichen BC- (Landkreis Biberach) darf sonn- und feiertags fahren! 🙁

  7. hell_sinki sagt:

    na traktoren werden anders besteuert und sie dürfen nachts und an sonn- und feiertagen fahren… mit 40 km/h…

  8. mm sagt:

    da werden die Herren Anwälte schon mal die Griffel spitzen!

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