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Hat die Stadtverwaltung Bretten schon mal was von den Inhalten meiner Kommentare gehört?
In Straßenreinigungssatzungen von Städten und Gemeinden ist auch die konkrete praktische Durchführung des Winterdienstes geregelt:
Winterdienst
1. Schneeräumung
2. Beseitigung von Schnee- und Eisglätte
In Städten und Gemeinden bestehen im Allgemeinen und Besonderen differenzierte Räum- und Streupläne, die sich der Verkehrsbedeutung der Straßen anpassen.
Für wichtige Sraßen besteht im Sinne der Rechtsprechung eine öffentliche Verkehrssicherungspflicht.
die Lösung dürfte einfach sein: wer wohnt noch in den Breitwiesen? Stadtrat, bzw Ortschaftsrat, weitere „wichtige Persönlichkeiten“?