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Wenn die Kommunen im Land neben ihrem „lobenswerten“ Straßen-Räum- und Streudienst in gleicher Weise die öffentlichen Gehwege von Schnee und Eis freizuhalten hätten, dann käme zum Verkehrschaos auf den Straßen das auf den Gehwegen dazu! 🙁
Eine rechtlich einwandfreie nette Art der Zuschiebung
Bei öffentlichen Gehwegen ist grundsätzlich die Gemeinde als Eigentümer verkehrssicherungspflichtig. Allerdings trifft die Räum- und Streupflicht bei öffentlichen Wegen in aller Regel tatsächlich die Eigentümer der Anliegergrundstücke.
Denn die meisten Gemeinden haben von der ihnen durch Gesetz eingeräumten Möglichkeit Gebrauch gemacht
– und ihre eigene Verkehrssicherungspflicht durch eine entsprechende Gemeindesatzung auf die Anlieger abgewälzt! 🙂
An mm vom 16.1.10
Rechtliche Konsequenzen
Zivilrechtlich: Die Gemeinde als Verkehrssicherungspflichtige haftet für den einem anderen durch die Verletzung ihrer Räum- und Streupflicht entstandenen Schaden.
Strafrechtlich: Verletzt sich eine Person, so ist je nach den Umständen des Einzelfalles unter Umständen auch eine Strafbarkeit wegen fahrlässiger Körperverletzung gegeben.
Auch wenn niemand zu Schaden kommt, kann ein Verstoß gegen die obliegende Räum- und Streuverpflichtung eine Ordnungswidrigkeit darstellen.
@ mm von heute
Natürlich eine Pflichtaufgabe der Gemeinde, wenn innerorts beide Merkmale (an verkehrswichtigen und gefährlichen Straßenstellen) erfüllt sind.
die Frage ist doch: ist der Strassendienst eine freiwillige Aufgabe oder Pflicht der Gemeinden? Falls Pflicht, dann handelt es sich hier um eine, vielleicht sogar fahrlässige, Vernachlässigung dieser Pflicht, mit allen möglichen rechtlichen Konsequenzen!
Den Städten ist weit mehr als nur das Streusalz ausgegangen: Qualifiziertes Führungspersonal ist Mangelware!
Die Toten und Verletzten durch Glatteis scheinen billigend in Kauf genommen worden zu sein.
Warum?
Weil Streusalzmangel herrschte!
Eine Meldung in den BNN, unter Bretten, ist bis heute nicht erschienen.
Warum wohl?
An der Kreuzung Postweg/Am Schänzle gehören die Grundstücke auf beiden Seiten der Stadt. Beide Gehwege sind mit der Grünfläche umsäumt. Und just diese Gehwege wurden letzte Woche maschinell mit gleichmäßigen Wellenmustern mit Salz bestreut. So weit so gut. Nur bei der deutlich sichtbaren Menge wurde nicht nur großzügig sondern verschwenderisch mit dem Salz umgegangen. Die Feststellung über diese Vorgehensweise brachte viele Anwohner zu unterschiedlichen und weniger freundlichen Kommentaren.
Es ist durchaus denkbar, dass eine sinnvolle Dosierung der Knappheit zumindest ein wenig entgegen gewirkt hätte.
Mit solchen Beispielen ist den Anliegern auch ein Verzicht auf das Streusalz nicht zu vermitteln.
Übrigens: Gleiches recht für alle.
„Städten geht das Streusalz aus“
Der (Einkaufs-)Verstand ist ihnen schon viel früher ausgegangen! 🙂
Die wenigen Toten und Verletzten durch Glatteis werden die öffentlichen Streupflichtigen gewiss verschmerzen können.
Am 21.12. ist kalendarischer Winteranfang und bereits am 12.1. meldet die Stadt, dass das Streusalz ausgegangen ist – zweimal hat es geschneit, schwaches Bild, egal woran das liegt. Und erst vor stark einer Woche die Meldung, dass genug Salz da ist… passt alles nicht.
Banken retten, Autos verschrotten und in fernen Ländern milliardenschwere Militär-Einsätze veranstalten… da muss man halt am Salz und damit an der Sicherheit sparen.
Salzen ist ja nicht besonders umweltfreundlich – aber schon Anfang Januar nichts mehr für Streu-Notfälle zu haben, das gab’s wohl noch nie.