Abfallgebühren im Kreis bleiben stabil

Überschüsse fließen in die Kalkulation 2010 ein / Bürgerservice wird verbessert
Rückdelegation hat sich nach Ansicht des Kreistages bewährt
Von unserem Redaktionsmitglied Michael Rudolphi
Kreis Karlsruhe. Die Bürger im Landkreis Karlsruhe dürfen sich freuen: Die Abfallgebühren bleiben im kommenden Jahr stabil. Klar, dass es dem Kreistag in seiner jüngsten Sitzung in Philippsburg leicht fiel, diesen Vorschlag der Verwaltung einstimmig zu befürworten. Nach Auskunft des Landratsamtes zahlt ein durchschnittlicher Haushalt mit vier Personen, der eine Restabfalltonne mit einem Volumen von 80 Litern nutzt, weiter etwa 170 Euro im Jahr. Grund für die Gebührenstabilität sind Kosteneinsparungen und noch vorhandene Überschüsse von rund 2,27 Millionen Euro, die der Abfallwirtschaftsbetrieb 2010 abbaut und die in die Gebührenkalkulation einfließen.

Die Kreisräte sind sich über die Parteigrenzen hinweg einig: Die so genannte Rückdelegation der Müllabfuhr war eine richtige Entscheidung. Seit Anfang 2009 ist der Landkreis – und nicht mehr wie früher die Städte und Gemeinden – für die Abfallentsorgung zuständig. Nach erheblichen Anlaufschwierigkeiten zum Start des neuen Systems funktioniere die Müllabfuhr mittlerweile zum größten Teil reibungslos, betonte etwa Reinhold Gsell (Freie Wähler).

Auch für Thomas Nowitzki (CDU) hat sich die Rückdelegation bewährt. Dafür sprächen die nur 30 bis 50 Reklamationen bei rund 20 000 Leerungen pro Tag. Mit den für ein weiteres Jahr stabilen Abfallgebühren möchte der Landkreis Verlässlichkeit und Berechenbarkeit schaffen und die Gebührenzahler nicht zusätzlich belasten. „Dies ist uns angesichts der Wirtschaftskrise besonders wichtig“, sagte Landrat Christoph Schnaudigel.

Zudem gibt es künftig einige Verbesserungen beim Bürgerservice. Auch dafür machte der Kreistag den Weg frei. So brauchen private Nutzer bei der Anlieferung auf den Grünabfallsammelplätzen künftig keine Berechtigungskarte mehr vorzuweisen. Stattdessen wird das Personal gelegentlich bei den Nutzern nachfragen, um unzulässige Anlieferungen zu verhindern.

Ob die Abfallgebühren auch 2011 für die rund 120 000 Haushalts- und Gewerbekunden im Landkreis stabil bleiben werden, ließ der Landrat noch offen. Dieses Ziel sei gefährdet, wenn die Bundesregierung ihre Pläne umsetze, die Abfallentsorgung mit der Umsatzsteuer zu belegen. „Erste Berechnungen gehen davon aus, dass wir dann im Landkreis mit einer Mehrbelastung von etwa einer Million Euro rechnen müssen“, erläuterte Christoph Schnaudigel.

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9 Antworten zu Abfallgebühren im Kreis bleiben stabil

  1. Zand.-/May. sagt:

    An hape von gestern 18.05 Uhr

    Der Ausgleich von Kostenüberdeckungen setzt voraus, dass die Abweichung zwischen (kalkuliertem) Gebührenaufkommen und Aufwand auf Differenzen zwischen Plan = Soll- und tatsächlichen = Ist-Ergebnissen beruht.

    Es handelt sich dabei um Differenzen zwischen den in der Gebührenkalkulation vor dem Kalkulationszeitraum kalkulierten und den tatsächlichen Kosten bzw. zwischen kalkulierten und tatsächlichen Leistungsmengen. (Kosten/Leistungsmengen)

    Das tatsächliche Gebührenaufkommen (Abfallgebühr, Entsorgungsentgelt) ist weder bei Über- noch bei Unterschreitungen zu berücksichtigen.

  2. hu sagt:

    Kostenüberdeckungen in der Nachkalkulation auf Basis der Vorkalkulation – wegen zuviel gezahlter Entsorgungentgelte oder wegen Ausgleich eines Defizits – sind innerhalb von fünf Jahren auszugleichen.

  3. osk. sagt:

    Schnaudigel (CDU) sowie die Mitglieder des Kreistages bleiben den Lesern die Erklärung schuldig, was kostendeckende Abfallgebühren sind.

    Interessant für die Zahler von Müllgebühren ist die Angabe des Kostendeckungsgrades in Prozent.

    Und – warum wurde das Instrument der Gebührenausgleichsrücklage zur Verstetigung der Abfallgebühren und der Kostendeckung nicht genutzt?

  4. pp sagt:

    Oder anders beschrieben

    Die vorhandenen Überdeckungen werden nicht gebraucht. Gleichzeitig geht man für 2010 von einem erzielbaren Überschuss aus. Daraufhin können die Gebührensätze nach unten korrigiert werden.

  5. pp sagt:

    Die sog. Rückzahlungsverpflichtung erfolgt wohl in der Weise, dass durch angepasste Gebühren (Senkung) sukzessive an die Gebührenzahler erstattet wird.

  6. crok. sagt:

    Erstattungsbeträge an die kreisangehörigen Kommunen und die Rückzahlung an die Gebührenzahler wären ebenso möglich gewesen.

  7. hape sagt:

    Ich habe nicht behauptet, daß mir etwas verloren geht. Aber bei einem Überschuß aus 2009 und gleichen Gebühren 2010 wird für mich der Müll teurer und das hat auch der Kreistag erkannt, will es aber so nicht sagen sondern kündigt bereits Erhöhungen für 2011 an.

  8. Zand.-/May. sagt:

    An hape von heute

    Entstehen Überschüsse, können diese gebührensenkend oder gebührenstabilisierend eingesetzt werden.

    Den Gebührenzahlern geht also nichts verloren, wenn sie jetzt keine direkte Erstattung erhalten.

  9. hape sagt:

    Also ich lese den Bericht so:
    2009 haben wir Bürger zuviel bezahlt. Habe ich als Brettener auch erwartet, da die Erhöhung für uns, ohne Mehrwert in der Leistung, von 2008 auf 2009 saftig war. Statt die Gebühren dann für 2010 billiger zu machen, läßt man sie in ihrer Höhe und bringt den Überschuß von 2009 in die Kalkulation für 2010 ein.
    Ich sehe darin eine Preiserhöhung.
    Oder sehe ich das falsch?

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