Die DIN 18920 unbekannt in Bretten?

In der DIN 18920 geht es um „Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen“. Dort heißt es : „Im Wurzelbereich darf Boden nicht abgetragen werden.“ und Gräben, Mulden oder Baugruben sind nicht im Wurzelbereich anzulegen.“
In jedem Fall müssen laut DIN „solche Erdbewegungen mindestens das Vierfache des Baumumfangs in 1m Höhe vom Stammfuß entfernt sein. (Beispiel: Baumdurchmesser in 1m Höhe: 20 cm => 63cm Umfang => 2,52m Abstand)„.
Unter „Schutz-, Sicherungs- und Erhaltungsmaßnahmen von Bäumen bei Bauvorhaben kann nachgelesen werden, dass : „Eingriffe in den Standraum eines Baumes sind grundsätzlich zu vermeiden. Ist dies nicht möglich sind Pflege und Ausgleichsmaßnahmen erforderlich.
Diese Norm scheint in Bretten und ganz aktuell bei der Rodung von Platanen in der Bahnhofstraße unbekannt oder absichtlich missachtet worden zu sein!

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12 Antworten zu Die DIN 18920 unbekannt in Bretten?

  1. h - z sagt:

    Rodung der Platanen in der Bahnhofstraße.

    Ideengeber Paul Metzger?

    Ähnlich dem Bericht der Brettener Nachrichten am 14. März 2012?

  2. dr sagt:

    Anders zum Kommentar von IDR- am 13. September

    Die Grenzen zwischen Altersweisheit und Altersblödsinn sind fließend.

  3. L-L sagt:

    Ja in § 33a, wenn er gebildet wurde!

    Der Ältestenrat berät den jeweiligen Bürgermeister

    – in Fragen der Tagesordnung und
    – des Gangs der Verhandlungen des Gemeinderats!

    Wohl damit nichts schief gehen soll!

    Vorsitzender ist hierfür der jeweilige Bürgermeister.

  4. fr.-zurh. sagt:

    Steht der in der Gemeindeordnung Baden-Württemberg?

  5. fr.-zurh. sagt:

    Der Ältestenrat vielleicht

    ein Vorab-Mehrheitsfindungs-Gremium

    für den Gemeinderat?

    Damit ja nicht („falsch“) abgestimmt wird?

  6. IDR- sagt:

    Der Grat zwischen Altersweisheit und Altersblödsinn kann bekannterweise schmal verlaufen!

  7. Rich.S. sagt:

    Vor Erreichen der zu betonierenden Mehrheit finden (un-)sinnigerweise Besprechungen in einem Ältestenrat (was ist das?) statt.

    Etwa die „ältesten“ altgedienten Stadträte/-innen? 🙂

  8. hjb sagt:

    Wenn in 23 Amtsjahren die Vorlagen des (großen) Vorsitzenden stets mehrheitlich vom Gemeinderat abgenickt wurden, dann kann sich im 24. Amtsjahr des Vorsitzenden bei der betonierten Mehrheit des Gremiums nichts mehr in Richtung Denkvermögen ändern.

  9. rt sagt:

    Richtig

    Sie schreiben lieber Leserbriefe (FWV) oder verfassen eine Feststellung für die Brettener Nachrichten (Grüne).

  10. mm sagt:

    @xav : und zwar am leichtesten durch ein Gemeinderatsmitglied oder mehrere davon. Denn die tragen noch nicht einmal ein finanzielles Risiko vor einem Verwaltungsgericht! Aber dazu haben die doch die Hosen viel zu voll…

  11. xav. sagt:

    Nach dieser DIN-Vorschrift kann jeder verantwortliche Verursacher juristisch in Anspruch genommen werden.

  12. RL sagt:

    Das mag sein…

    In Bretten gilt meiner Meinung nach jedoch die BIN (Brettener Idiologie Norm) und nicht die DIN…

    Und die ist ganz einfach…

    BIN 1: Der Chef hat Recht.
    BIN 2: SOllte BIN 1 nicht zutreffen hat der Chef trotzdem Recht.

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