Zu viel gemacht?

Datenschutzbeauftragter zur Überprüfung im Landratsamt
Kreis Karlsruhe (madl). Die „Datenaffäre“, die im Landratsamt im Februar hohe Wellen schlug, ist für Erste abgeschlossen. Der Landesdatenschutzbeauftragte Jörg Klingbeil hat dem Kreis eine Stellungnahme zukommen lassen, in der die Verhältnismäßigkeit des Vorgehens kritisch gewürdigt wird. Wie berichtet gab es nach einem konkreten Vorfall einen Datenabgleich, der über 1 500 Mitarbeiter des Landratsamtes betraf. Es ging darum festzustellen, ob soziale Transferleistungen des Kreises auf einem Konto landeten, das einem Mitarbeiter gehörte. Das Ergebnis war bekanntlich negativ.

Aus Sicht des Datenschutzes wird anerkannt, dass in der Folge eines konkreten Geschehens eine Überprüfung stattfinden kann. Allerdings geht es dabei um das Wie. Insgesamt, so Klingbeil, sei der Kreis der Überprüften wohl zu groß gezogen worden.
Zudem sei die Frage zu stellen, welche konkreten Befugnisse das weisungsunabhängige Rechnungsprüfungsamt – dort wurde die Prüfung veranlasst – tatsächlich hat.
Weiter moniert der Datenschützer, dass es eine „Vorabkontrolle des Verfahrens unter dem Blickwinkel der datenschutzrechtlichen Erfordernisse“ hätte geben sollen. Die Beteiligung der Personalvertretung, die im Fall des Landkreises Karlsruhe heftig diskutiert wurde, sei zwar keine Frage, die vom Datenschutz zu überprüfen sei. Im Sinne von Transparenz aber, so Klingbeil, sei das Einbeziehen sinnvoll.
Mit Blick auf einen zeitgleichen Fall in Stuttgart, den ebenfalls der Datenschutz bewerten sollte, stellt sich für Klingbeil auch die Frage, wie solche Verfahren in Zukunft gehandhabt werden könnten. Er empfehle dafür Regeln, die von einer Anonymisierung der Personen bis zu einer Eingrenzung des zu überprüfenden Kreises reichen können.

Die Themen dieses Tages in einem anderen Jahr :

Print Friendly, PDF & Email
Dieser Beitrag wurde unter Sonstiges abgelegt und mit , , , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

4 Antworten zu Zu viel gemacht?

  1. E/A sagt:

    Der Datenschutz in Deutschland leidet allein wegen der laschen Datenschützer!

  2. g-/-f sagt:

    Besser geht es mir wegen meiner „geschützten Daten“ ohne Datenschützer als mit.

    Dann brauche ich mich wenigstens nicht mehr über den Datenschützer aufzuregen, sondern nur über die „nicht geschützten Daten“!

  3. Proll sagt:

    Dass die „Frage des rechtmäßigen Vorgehens zweitrangig sei“ gab der Chef der Behörde, Schnaudiegel, bereits im Mai zu Beginn der Prüfung von sich. Diese für einen Behördenchef bereits fragwürdige Aussage, wurde jetzt durch das „Untersuchungsergebnis“ in vollem Umfang bestätigt!

  4. mm sagt:

    Nein, eindeutig „zu wenig gemacht“ Herr Datenschutz-Beauftragter. „Hätte, sei, empfehle“, wachsweicher geht es wohl nicht mehr. Nur als Beispiel stelle man sich die Daten-Affäre gleichen Ausmaßes einmal mit den Daten der Mitglieder der Landesregierung vor! „Hätte“ da der Datenschutz-Beauftragte nicht den Hut nehmen müssen?!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert