Leserbrief : Keine Blanko-Vollmacht für den OB

Zum Bericht „Internet: Nur zwei Stadtteile“ (BNN vom 25. Juni):
Zu Beginn der Gemeinderatssitzung stellte ich den Antrag, den Tagesordnungspunkt Internet-Versorgung für die Stadtteile von der Tagesordnung zu nehmen, da die betroffenen Ortschaftsräte nicht informiert und angehört wurden – und somit gegen die Gemeindeordnung verstoßen wurde. Verhandlungen mit Skytron können auch über Dürrenbüchig geführt werden, nur wollen der Ortschaftsrat und die Bürger vor Vertragsabschluss über alle Möglichkeiten, auch über den möglichen Festnetzanschluss, detailliert informiert werden.

In der Sitzungsvorlage für den Gemeinderat steht: „So fehlt … zwischen der Kernstadt Bretten und Dürrenbüchig ein Glasfaserkabel“. Hier wurde der Gemeinderat falsch informiert: An der Bahnstrecke liegt bereits ein Glasfaserkabel vor der Haustür. Auch fehlen in der Sitzungsvorlage die detaillierten Daten für Dürrenbüchig, in der die Festnetzlösung mit der Firma TelemaxX und Arcor über das vorhandene Glasfaserkabel gegenübergestellt wird. Herr Kleck wollte in der Sitzung am 31. März hierzu schon Zahlen nennen, dies wurde ihm durch OB Metzger verwehrt. Leider haben Gemeinderat und Ortschaftsrat über diese Zahlen keine Informationen erhalten.

Der Ortschaftsrat Dürrenbüchig verweigert nicht die Verhandlungen des OB mit Skytron, sondern will ihm nur keine Blanko-Vollmacht zum Vertragsabschluss durch den Gemeinderat erteilen lassen, bevor die Ergebnisse der Verhandlungen im Ortschaftsrat beraten wurden, wie es die Gemeindeordnung vorsieht. Über den Tagesordnungspunkt gab es in der Gemeinderatssitzung nur eine Abstimmung, die OB Metzger die Vollmacht zum Verhandeln und zum Vertragsabschluss für Ruit und Sprantal erteilt, ohne vorher in einer öffentlichen Ortschaftsratssitzung darüber zu informieren und beraten.

Falsch ist, dass die Haushalte in Dürrenbüchig mit Internet-Geschwindigkeiten von 384 kBit/s bis 1 068 kBit/s bereits angeschlossen sind. In Dürrenbüchig haben bisher nur etwa 30 Prozent einen DSL-Internet-Anschluss mit 384 bis etwa 700 kBit/s. 70 Prozent haben keinen und müssen über ISDN oder per Modem mit bis zu 64 kBit/s ins Internet.

Friedrich Schneider
Im Wiesengrund 10
Bretten

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3 Antworten zu Leserbrief : Keine Blanko-Vollmacht für den OB

  1. osk. sagt:

    Zum Kommentar -el- am 2. Juli 2009

    Ein vollkomen richtiger Hinweis.

    Das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht heißt

    Kommunalverfassungsstreitverfahren.

  2. Jens Müller sagt:

    Dürrenbüchig hat einen Ortschaftsrat? IMO wurde der nicht ordnungsgemäß gewählt!

  3. -el- sagt:

    „…gegen die Gemeindeordnung verstoßen wurde.“

    Das Verwaltungsgericht klärt die Sache und ohne Kosten für Sie Herr Schneider.

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