Urteil gegen Stadt: Abwassergebühr falsch berechnet

PFORZHEIM. Für die Stadt geht es bei der Abwassergebühr um jährlich rund 24 Millionen Euro, die sie braucht. Für jeden Bürger um Hunderte oder gar Tausende von Euro, die er zahlt. Ein Gericht stellt nun dieses System in Frage.
Von Marek Klimanski
Das schriftliche Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe, das der PZ vorliegt, stammt vom Anfang der zurückliegenden Woche. Es beinhaltet im wesentlichen die Aufhebung eines Abwassergebührenbescheids der Stadt Pforzheim, er legt der Stadt die Gerichtskosten auf und lässt eine Berufung zu. Die Folgen aber weisen, wenn das Urteil rechtskräftig wird, weit über diesen Einzelfall hinaus.

„Kalkulation fehlerhaft“„Die Abwassergebührensatzung ist unwirksam“, sagt Andreas Kiefer. Der Rechtsanwalt ist bei der Pforzheimer Kanzlei Ladenburger der Experte für öffentliche Abgaben und er hat den juristischen Erfolg über die Stadt Pforzheim errungen. Der gründet sich, wie Kiefer zusammenfasst, im wesentlichen auf drei Aspekte. „Erstens ist die Entstehung der Gebühr nicht hinreichend dargelegt“, zählt er auf. Zweitens habe das Gericht die Gebührenkalkulation als fehlerhaft eingestuft, weil die Satzung das Jahr 2006 zugrunde lege, aber auf den Zahlen des Jahres 2007 beruhe.

Auch für die weitere Zukunft melde das Gericht Zweifel an der Abwassergebührenkalkulation an, weil die Stadt ihren Abwasserbetrieb unter dem Namen Eigenbetrieb Stadtentwässerung Pforzheim zur Tochterfirma machte und ihm einen Riesenberg Schulden überschrieb.

Dafür erhebt sie Zinsen, die seitdem per Gebührenkalkulation auf die Kunden durchschlagen. Das sind quasi alle Pforzheimer, weil es im Abwassersektor keinen Wettbewerb gibt, sehr wohl aber den Zwang zum Anschluss an die Kanalisation.

„Zu gebührenzahlerfreundlich“Die Vorgehensweise der Stadt bei der ESP-Gründung wirft für das Gericht die Frage auf, „ob die Zinsbelastung nicht zu auf die Gebührenzahler nicht abwälzbaren, weil nicht erforderlichen Kosten führt“. Diese Zinsen seien es, die seit der Gründung der ESP die Kostenkalkulation fürs Pforzheimer Abwasser von 19,4 Millionen auf 23,51 Millionen hinaufdrückten – und somit auch den Abwasserpreis, der nicht viel anderes ist als die Kosten, umgelegt auf die Menge des in die Kanalisation gelaufenen Abwassers. Dass die Stadt Pforzheim vor der ESP-Gründung 2005 nach eigener Auffassung „zu gebührenzahlerfreundlich“ gewesen wäre, sei nach Meinung des Gerichts nicht zwingend ein taugliches Argument für die heutige Vorgehensweise.

Was aus dieser Entscheidung für die Gebührenzahler und die Stadt folgt, ist völlig offen. Vor allem, da das Urteil noch nicht rechtskräftig ist: „Es gibt eine Berufungsmöglichkeit, diese Option werden wir ziehen“, sagte Martin Steiner als Büroleiter des im Rathaus zuständigen Ersten Bürgermeisters Roger Heidt. Darüber hinaus gebe es zunächst keine Stellungnahme.

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