Leserbrief : Metzgers „Rage“ in jeder Hinsicht berechtigt

Zu den Leserbriefen zweier Bürgerinnen vom 24. und 30. April über den Baustellenbesuch des Oberbürgermeisters:
Zwei Leserbrief-Verfasserinnen, die leider nicht selbst vor Ort waren, schrieben, dass die Leitenden Mitarbeiter der Stadt und der Stadtwerke öffentlich vorgeführt wurden von Herrn Metzger. Ich war dabei, und ich war zufrieden, weil mal endlich jemand den Mund aufmachte und sagte, was viele denken über die Baustelle in der Melanchthonstraße. Ich bin sicher nicht mit allen Meinungen und Taten von OB Metzger einverstanden, aber diese Aktion war völlig in Ordnung, denn was hier geschieht, wäre Buch füllend.

Ich lade diese Bürgerinnen herzlich ein, an den Gehwegen mit offenen Augen zu Boden entlangzugehen, dann würden sie schnell feststellen, dass Metzgers „Rage“ in jeder Hinsicht berechtigt, sogar untertrieben war. Auf meine Frage am Vortag im Rathaus: „Warum sich die Baustelle solange hinziehe, und nun auch noch Zeitgleich in Höhe Handelshof gesperrt würde?“ bekam ich allen Ernstes von einem „Mit-Planer“ zur Antwort, Zitat wörtlich: „So war es eben geplant und es war ja nicht vorauszusehen, dass es einen Wintereinbruch gibt im November/Dezember! …“ Noch Fragen? – Nein, bei dieser Logik lieber nicht!

Liebe Leserbrief-Verfasserinnen, wir haben es immerhin mit Fachleuten zu tun, die eine gewisse Professionalität vorgeben und für gutes Geld verkaufen. Da kann doch der Steuerzahler erwarten, dass eben diese Leute ihren Job zügig und professionell machen und nicht täglich motiviert werden müssen.
Was OB Metzger vorzuwerfen ist, ist nicht früher mal lauter geworden zu sein, denn sicher ist der „Pfusch am Bau“ nicht unbemerkt von heute auf morgen entstanden, sondern schon früher und sicherlich wurde, wie von Frau Jäger vorgeschlagen, auch im „kleinen Kreis“ besprochen. Ob da zugehört wurde und was dabei herauskam, zeigte sich ja. Bleibt zu hoffen, dass der Rest der Straße nun zügiger vorangeht und die anliegenden Geschäfte ihre in die Tausende Euro gehenden Umsatzeinbußen unbeschadet verkraften können.

Ulrich Autenrieth Melanchthonstraße 67 Bretten

Die Themen dieses Tages in einem anderen Jahr :

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11 Antworten zu Leserbrief : Metzgers „Rage“ in jeder Hinsicht berechtigt

  1. A/B sagt:

    Welche Mitarbeiterführung nach 23 Jahren? 🙁

  2. -Ger.-Luk.- sagt:

    Bei dem Dienstvorgesetzten ein von vornherein aussichtsloser und zum Scheitern verurteilter Versuch! 🙁

  3. RL sagt:

    „Und täglich motiviert werden müssen“. Man sollte es mal an Stelle von extrinsischer Motivation mit intrinsischer Motivation bei den Bauarbeitern versuchen…

  4. walt. sagt:

    An hape

    Was Autenrieth im Verhalten Metzger – und das in aller Öffentlichkeit – für angebracht hält, wird er wohl nicht wesentlich anders in seinem Geschäft praktizieren. Oder?

  5. ludw. sagt:

    Wenn Mitarbeiter im Rathaus schlechte Arbeit leisten, wenn die Baufirma Schlechtleistungen erbringt, dann bitte schön ist es die alleinige Aufgabe

    1. des Dienstvorgesetzten der Rathausmitarbeiter und
    2. des Bau-Auftraggebers (Stadt Bretten)

    dafür zu sorgen, dass es normal, d.h. zügig, abläuft.

    Warum das mit einer gewissen Über-Lautstärke verbunden sein musste, entzieht sich leider meiner Kenntnis.

    In diesem Zusammenhang möchte ich nun wirklich nicht über Unfähigkeit von Beteiligten sprechen!

  6. K-DV sagt:

    Hier ist weder dem Auftraggeber

    – dem Vertreter der Stadt Bretten –

    noch der Baufirma zu applaudieren.

  7. p sagt:

    Pfusch am Bau lässt sich nach Entstehen und Bekanntwerden leicht abstellen!

    Nur muss man es auch wirklich wollen?

  8. Lars sagt:

    Mit einer gewissen Ernsthaftigkeit darf doch vorausgesetzt werden, dass der Brettener Stadtverwaltung zumindest in Teilen das BGB und die VOB/B bekannt sind.

    Nach §§ 649 BGB sowie § 8 Nr. 1 VOB/B

    ist es dem Besteller gestattet, Teile der Leistung zu stornieren. Preislich hat dies die Folge, dass er dem Bau-Unternehmen den Gewinnanteil der entfallenden Leistung zahlen muss, aber der Kostenvorteil ihm zugute kommt, den das Bau-Unternehmen jetzt hat. Das gilt auch für den Pauschalpreisvertrag.

    2. Der Auftragnehmer kann den Vertrag bei Leistungsstörungen – z.B. bei Verzug – kündigen. Die bisherigen Leistungen sind abzurechnen.

  9. Lars sagt:

    Was für eine Posse! 🙂

  10. -rl- sagt:

    Moment mal!
    Ist nicht der Chef einer Verwaltung für ALLES zuständig und verantwortlich, egal was seine Mitarbeiter – wie teuer auch immer – anstellen?

  11. hape sagt:

    Herr Autenrieth,
    falls eine ihrer Verkäuferinnen mal einen Fehler macht, weisen Sie die Verkäuferin bestimmt nicht vor Kunden im Laden zurecht.

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