Vier Pflichtleerungen

Gebührenbescheid für Abfall kommt vom Landratsamt
Kreis Karlsruhe (BNN). Bisher haben die Städte und Gemeinden die Abfallgebühren für die Privatkunden abgerechnet. Die Schlussrechnung für das Jahr 2008 stellt daher noch die jeweilige Gemeinde- oder Stadtverwaltung aus. Mit der Übernahme der Abfalleinsammlung durch den Landkreis ist ab dem Jahr 2009 der Landkreis für den Gebührenbescheid zuständig, teilt das Landratsamt mit.

Den Bescheid erhält in der Regel der Grundstücks- oder der Wohnungseigentümer. Mit diesem Bescheid werden Vorauszahlungen auf die Jahres- und Leerungsgebühren festgelegt. Die Jahresgebühr richtet sich nach der individuellen Größe und Anzahl der Restmüllbehälter. Dazu kommt die Leerungsgebühr, die sich nach den voraussichtlich in Anspruch genommenen Leerungen bemisst.
Für die Berechnung des Abschlagsbetrages werden die Behälter- und Leerungsdaten des Vorjahres zugrunde gelegt. Gibt es allerdings eine Veränderung im Behälterbestand, so wird für die Vorauszahlung eine Leerung je Behälter und Monat berechnet. Anfang 2010 werden dann die tatsächlich in Anspruch genommenen Leerungen abgerechnet. Jedoch werden nach Angaben der Kreisverwaltung immer mindestens vier Pflichtleerungen zusätzlich zur Jahresgebühr berechnet.
Dadurch soll vermieden werden, dass Abfälle unzulässig entsorgt werden oder dass unhygienische Zustände vor allem in den Sommermonaten entstehen. Die Vorauszahlung ist in zwei Raten zu zahlen. Die erste Rate ist nach Erhalt des Bescheids und die zweite Rate am 30. September zu entrichten. Tipp: Für alle Fragen rund um die Abfallgebührenabrechnung ist ein Info-Telefon unter (01 80) 2 98 20 20 geschaltet.

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