Gaspreisrebell: Streit weitet sich aus

Stadtwerke schalten Rechtsanwalt ein.
Mühlacker – Die Stadtwerke Mühlacker gehen juristisch gegen den „Gaspreisrebellen“ Roland Pfisterer vor. Er soll eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unterschreiben, derzufolge er künftig nicht mehr behauptet, die Marge der Stadtwerke liege bei 46 Prozent.
VON FRANK GOERTZ
Diese Behauptung hat Pfisterer unter anderem in einem Leserbrief in unserer Zeitung am 15. Februar aufgestellt. Durch den Hinweis auf den angeblich hohen Gewinn wollte Pfisterer unterstreichen, dass es bei den Stadtwerken noch Potenzial für weitere Preissenkungen gebe.

Die Unterstellung, die Stadtwerke hätten beim Gas eine Marge von 46 Prozent, sei falsch und aus der Luft gegriffen, kontert Stadtwerke-Geschäftsführer Jürgen Meeh. Pfisterer würde die Bezugskosten im Vergleich zu den Vertriebskosten und der Marge verwechseln. Die Marge würde weniger als zwei Prozent betragen, hat Meeh in einem Leserbrief in unserer Zeitung am 17. Februar richtiggestellt.

Der Erdgaspreis der Stadtwerke Mühlacker setzt sich aus verschiedenen Posten zusammen: Bezugskosten (46 Prozent), Netznutzung (25 Prozent), Umsatzsteuer (16 Prozent), Erdgassteuer (sieben Prozent), Konzessionsabgabe (vier Prozent) und eben der Vertriebskostenmarge, die zwei Prozent beträgt.

Wie der Rechtsanwalt der Stadtwerke betont, sei die Behauptung, die Marge betrage 46 Prozent, schädigend und unwahr. In seinem Schreiben an Roland Pfisterer betont er, dass die Stadtwerke keinesfalls negativ gegen seine Initiative eingestellt seien.

Pfisterer soll sich gegenüber den Stadtwerken verpflichten, die Margen-Behauptung zu unterlassen und sich ferner verpflichten, bei Zuwiderhandlungen eine Vertragsstrafe an die Stadtwerke in Höhe von 5000 Euro zu bezahlen.

Die Stadtwerke haben Pfisterer angeboten, dass, falls die Sache außergerichtlich erledigt werde, keine außergerichtlichen Kosten geltend gemacht würden. Sie haben Pfisterer eine Frist bis zum gestrigen Montag gesetzt, die Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung zu unterschreiben. Sollte er dieser Forderung nicht nachkommen, würden die Stadtwerke den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung stellen und gleichzeitig eine Zahlungsklage wegen der außergerichtlichen Kosten anstrengen.

Rebell hält alles für einen „Faschingsscherz“
Und wie reagiert der Gaspreisrebell? In einer E-Mail an den Rechtsanwalt, die unserer Zeitung vorliegt, bedankt er sich „für das freundliche Einschreiben mit Rückschein“, das er am 21.Februar erhalten habe. Pfisterer weiter: „Ich gehe davon aus, dass dieses Schreiben als Faschingsscherz gedacht war, da ich mir nicht vorstellen kann, dass dies nur ein profaner Versuch sein soll, die Bürgerinitiative ,Mehr Gerechtigkeit bei den Energiepreisen‘ mundtot zu stellen. Allerdings wundert uns, dass die SWM für solche Faschingsscherze Geld zur Verfügung hat. Falls dies doch ernst gemeint ist, freuen wir uns auf die Gerichtsverhandlung.“

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