Niederlage für Deuerer vor Gericht

Das Landesarbeitsgericht in Mannheim hat eine Beschwerde des Brettener Tierfutterherstellers Deuerer zurückgewiesen. Damit bestätigten die Richter ein Urteil des Karlsruher Arbeitsgerichts, nach dem Deuerer Betriebsratswahlen möglich machen muss. Nach Einschätzung der Gewerkschaft NGG wird Deuerer trotz dieser erneuten Niederlage weiter versuchen, einen Betriebsrat zu verhindern. Das Brettener Unternehmen werde wohl alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, so die Gewerkschaft NGG.

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4 Antworten zu Niederlage für Deuerer vor Gericht

  1. wuns.-fr.- sagt:

    Ein Betriebsrat wurde gewählt! 🙂

  2. RL sagt:

    Meine Meinung wie das in vielen ähnlichen Fällen läuft:
    Egal… Noch 250 mal beschweren… Irgendwann bekommt man einen senielen Richter und der wirds schon durchwinken… Von Bundes- und Europapolitik lernen heißt Prozesse gewinnen.

  3. wuns.-fr.- sagt:

    Und das soll ein Brettener Vorzeige-Unternehmen sein?

  4. mm sagt:

    mal gespannt, was der „Realist“ sich dazu wieder ausdenkt! Wahrscheinlich, dass die Presse lügt, die Mitarbeiter gar keinen Betriebsrat wollen, er von Deuerer (er kennt ihn besser als jeder hier) weiss, dass er einen Betriebsrat will,aber….

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