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Das einzige, was Regierungen (hier einen Regierungspräsidenten) stört, sind die Bürger.
Und ebenso die Gerechtigkeit.
Wenn das Recht und die Politik kollidieren, dann zieht das Recht den kürzeren.
Die Justiz ist nach wie vor ein völlig unabhängiges Anhängsel der Politik.
über dem Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit steht die „Leichtigkeit des Verkehrs“, denn so heißt im Amtsdeutsch der Regierungspräsidien Karlsruhe und Stuttgart das Argument, mit dem die Bürokraten jedem Bürger nach Belieben das Leben verkürzen. Nachzulesen in zahllosen Stellungnahmen zu Verkehrsprojekten des Landes Baden-Württemberg.
„Seit 2006 sei bereits ein Luftreinhalte- und Aktionsplan für Stuttgart wirksam.“
Wie wirksam dieser Plan ist, kann man hier nachlesen.
„An keiner Messstelle Deutschlands waren die Feinstaubwerte 2008 so hoch wie am Stuttgarter Neckartor.“
„Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit“
(Art. 2 Abs. 2 Grundgesetz). Um dieses Gesetz auch wirksam werden zu lassen, sehen sich Stuttgarter Bürger jetzt gezwungen, Zwangshaft gegen Regierungspräsident Johannes Schmalzl zu beantragen. Eine zu hohe Feinstaubbelastung widerspricht dem Grundrecht auf „körperliche Unversehrtheit“ . Die Gerichte müssen nun klären ob der Regierungspräsident grob fahrlässig die Gesundheit seiner Mitbürger gefährdet hat. Auf das Ergebnis von Justizia darf man gespannt sein.