Landratsamt übernimmt künftig Funktion als Ökobank

Die gezielte Verbesserung der Umwelt bringt Bonus-Punkte
Ziel ist die Aufwertung natürlicher Lebensräume
Von unserem Mitarbeiter Klaus Müller
Kreis Karlsruhe. Für die Holunder-Feldhecke oder den Feldgarten könnte es bald schon drei Prozent „Zinsen“ geben. Vorausgesetzt Hecke wie Garten werden auf dem „Ökokonto“ geführt. Das ist durchaus ernst gemeint. Derzeit arbeitet die Landesregierung an einer Ökokonto-Verordnung. Wer etwas für die Natur tut, wird belohnt – mit Zins und Zinseszins. Und es können Öko-Guthaben angespart werden. Nein, nicht in Cent und Euro, sondern als Punkte, die sich am Ende sogar verkaufen lassen.

Derzeit befindet sich die Ökokonto-Verordnung in der konkreten Findungsphase. Angehört werden dabei unter anderem die Landratsämter als untere Naturschutzbehörde. Später, sobald die Rechtsverordnung in Kraft getreten sein sollte, übernehmen die Landratsämter die Funktion einer Art Ökobank. Oder anderes ausgedrückt: „Wir verwalten die Ökokonten“, berichtet Professor Jörg Menzel, Fachbereichsleiter Umwelt und Technik im Landratsamt Karlsruhe. Eine Rechtsgrundlage für die Einführung freiwilliger Ökokonten – Betonung auf freiwillig – gibt es seit dem 1. Januar 2006.
Aller Voraussicht nach in der ersten Hälfte diesen Jahres könnte die Verordnung Gültigkeit erlangen. Und dann kann’s mit dem Ansparen losgehen.

Wie das abläuft? Es geht schlicht und ergreifend um die Aufwertung natürlicher Lebensräume, um die Verbesserung des Wasserhaushaltes oder der Bodenfunktionen. Ein Beispiel hat Menzel gleich parat: die Umwandlung von bisherigen Brachland in ein Trockenbiotop. Entspricht das Ergebnis am Ende tatsächlich den gesteckten Umwandlungsvorgaben, gibt es Punkte fürs Ökokonto. Allerdings muss dafür auch genau dokumentiert und nachgewiesen werden, was im Einzelnen für die Umwandlung gemacht wurde. Das müsse alles der Antragsteller erbringen – „natürlich immer unter der Voraussetzung, dass das Ökokonto in der momentan angedachten Form kommt“, erläutert Menzel. Die Angaben wiederum werden von der unteren Naturschutzbehörde überprüft. Ausgehend von einem Basiswert für eine gelungene beziehungsweise weniger gelungene Umwandlungsmaßnahme kann der Punktewert für das Ökokonto mehr oder weniger betragen.

Erteilt die Behörde grünes Licht, werden die Punkte dem Ökokonto gutgeschrieben. So ein Konto könnten Gemeinden, Betriebe, Privatleute, im Grunde jeder, der etwas gezielt für die Natur tut, einrichten. „Die Maßnahme muss aber tatsächlich standortgeeignet und standorttypisch sein. Und sie muss nachhaltig sein“, verdeutlicht Stefan Hiller, Sachgebietsleiter der Naturschutzbehörde im Landratsamt.

Jetzt könnte der Clou kommen: Die gutgeschriebenen Punkte aufs Ökokonto sind handelbar. Benötigt eine Gemeinde oder eine Firma Ausgleichsflächen etwa für ein neues Baugebiet, eine neue Halle, kann sie, sofern Ökopunkte angespart wurden, mit dem „Ersparten“ den Ausgleich schaffen oder von einem anderen Konto Ökopunkte kaufen. Den Preis sollen die Verhandlungspartner aushandeln. All das gilt aber nur für neu geschaffene, nicht aber für bestehende (Ausgleichs)Flächen.

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5 Antworten zu Landratsamt übernimmt künftig Funktion als Ökobank

  1. Kerst-.-FIsh. sagt:

    Frühestens dann, wenn „Nullen“ keine Ämter mehr bekleiden! 🙂

  2. Kerst-.-FIsh. sagt:

    Wann nähert sich endlich der Flächenverbrauch der „Netto-Null“?

  3. M.Kust.- sagt:

    Eine echte Schnapsidee!

  4. Völl. sagt:

    Wer hat sich nur diesen Unsinn ausgedacht?

  5. mm sagt:

    Bretten wird auf dieser „Ökobank“ ein reich gefülltes Konto haben!

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