Leserbrief : Gute Gründe für die Unzulässigkeit

Zur Änderung des Bebauungsplanes Industriegebiet (Kreuzgarten) durch den Gemeinderat Oberderdingen:
Wieso kann die WFI (Wirtschaftsförderungsgesellschaft Industriegebiet Oberderdingen) einer Firma, welche offiziell mit Schrott handelt, ein Grundstück verkaufen, auf dem eine Schrottlagerung ausgeschlossen ist? Wusste der Käufer (Schrotthändler) zum Zeitpunkt des Kaufes, dass er sein Gewerbe und seine zukünftige Planung (Kabel-Recycling-Anlage) laut dem zur Zeit noch gültigen Bebauungsplan gar nicht ausüben darf? Es gab und gibt gute Gründe, warum dieser Bebauungsplan mit der Unzulässigkeit von Schrottplätzen (egal welcher Sichtweise) und Anlagen zum Umschlagen von festen Abfällen et cetera erstellt wurde!

Ellen Rausch Bissinger Straße 41 Oberderdingen-Flehingen

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Eine Antwort zu Leserbrief : Gute Gründe für die Unzulässigkeit

  1. Zieb- sagt:

    Beschwerdestelle für betroffene Anwohner

    Amt für Umwelt und Arbeitsschutz im Landratsamt Karlsruhe

    Email: umweltamt@landratsamt-karlsruhe.de

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