Leserbrief : „Nächtlicher Lärmterror”

Zum abendlichen Musikprogramm auf dem Marktplatz am vergangenen Wochenende:
Wenn laute, störende und krank machende Geräusche mit rücksichtsloser, penetranter Aufdringlichkeit erzeugt werden, dann spricht man von Lärmterror. Sicher nicht für diejenigen, die weit genug von einer solchen Stelle wohnen. Nichts anderes passierte am Freitagabend nach 22 Uhr.
Als mir nicht einmal mit Ohrstöpseln möglich war einzuschlafen, habe ich gegen 22.45 Uhr bei der Polizei angerufen und mich darüber beschwert. Da wurde mir erklärt, dass sich auf dem Marktplatz etwa 300 Personen befinden und eine Genehmigung der Stadt bis 24 Uhr vorliegt. Es würde aber über die Dezibelzahlen nichts drinstehen. Ferner hätten wir Westwind und man hat sich seitens der Polizei bereits selbst davon überzeugt, dass es sehr laut ist. Auf die bereits gerichtete Bitte der Polizei an den Veranstalter, die Anlage zurückzudrehen, wurde nur auf die Genehmigung bis 24 Uhr verwiesen.

Soweit die Polizei. Dass die Zeitbegrenzung bis 24 Uhr um eine Viertelstunde überzogen wurde, versteht sich wohl von selbst! Um zu zeigen welche Qualität in der Verstärkeranlage steckt, wurde zudem in den letzten zwei Minuten noch voll aufgedreht. Eine beispiellose Arroganz!

Nach den bisherigen Erfahrungen muss man scheinbar davon ausgehen, dass die gesetzlich vorgeschriebene Lautstärke für Wohngebiete nach 22 Uhr von 45 Dezibel – durch die Erteilung einer Genehmigung durch die Stadt – aufgehoben wird. Dass es auch anders geht, konnte ich am Sonntagnachmittag bei der Direktübertragung von SWR4 feststellen. Zu dem Zeitpunkt konnte ich nicht einmal im Garten nennenswerte Geräusche feststellen. Das zeigte wiederum, dass eine professionelle und intelligente Wiedergabe der Musik, selbst tagsüber und für über 2 000 Zuschauer, sich für die Einwohner oberhalb des Postweges, im erträglichen Rahmen bewegen kann.

Wie kann die Stadt eine Genehmigung erteilen und die Lautstärke nicht kontrollieren? Aus Erfahrung weiß ich, wie leicht mit einem Lärmmessgerät nicht nur die Überschreitungen festzustellen sind. Ist das nicht eine Heuchelei, wenn sich Herr Metzger für die freiwilligen Aufgaben (in diesem Fall für die Aktion Mensch – völlig in Ordnung) einsetzt und andererseits seine Pflichtaufgaben, als OB und der Chef der Genehmigungsbehörde (nicht nur in diesem Fall – Vermeidung von Lärmterror), für andere Menschen unterlässt?

Franz Cizerle Fichteweg 8 Bretten

Die Themen dieses Tages in einem anderen Jahr :

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15 Antworten zu Leserbrief : „Nächtlicher Lärmterror”

  1. sagt:

    Noch eine Frage bleibt offen.
    Können oder durften das Mitarbeiter im Brettener Rathaus überhaupt leisten? 🙂

  2. A. Terra sagt:

    Herr Cizerle trifft mit seiner Frage : „Wie kann die Stadt eine Genehmigung erteilen und die Lautstärke nicht kontrollieren?“ genau ins Schwarze! Die Brettener Bürger werden fast an jedem Wochenende – soweit der Wind die Schallwellen trägt – mit dem von OB Metzger initiierten und genehmigten Lärm terrorisiert! Dazu kommt noch der tägliche Verkehrslärm.

    Es ist doch kein Zufall, wenn der Bericht „ Stadt Bretten muß Lärmaktionsplan erstellen
    (BAK 25.Januar, 2008 ) von den Lesern am meisten gelesen wird.

    Warum hat Metzger keine Lärmkarten gem. § 47 d BimSchG für Hauptverkehrsstraßen ( > 6 Mio. Kfz pro Jahr, für die B35 zutreffend) bis zum vorgeschriebenen Termin 18. Juli 2008 erstellen lassen? Haben ihn die Gemeinderatsfraktionen schwarz, rot, grün und blau-gelb daran gehindert? Oder sind alle Gemeinderäte schon taub geworden?

  3. u/-d sagt:

    Es liegt die Vermutung nahe, dass Ordnungsamt Bretten und Polizeirevier Bretten nachträglich Hand in Hand geabeitet haben und weiterhin arbeiten werden.

  4. S. sagt:

    Für Anzeigen von Ordnungswidrigkeiten ist im Allgemeinen die Polizei zuständig.

  5. pi sagt:

    An die im Kommentar von p/T am 7. September 2008 erwähnten Vordenker in Bretten

    Ein Recht auf Ruhe wird von deutschen Gerichten anerkannt.

  6. äth. sagt:

    An die im Kommentar von f am 7. September genannten Personen:

    Es git kein Recht auf Lärm!
    Ein solches Recht lässt sich auch nicht aus dem Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit herleiten!

  7. ü sagt:

    Übrigens: Störungsfreier Schlaf ist bereits ab einem Innenraumpegel von 35 dB/(A) nicht mehr möglich.

  8. -Dagm.Meur./ sagt:

    Die Stadt muss Massnahmen ergreifen, um die Lärm-Beeinträchtigung von Anwohnern gering zu halten.

  9. Wint.-Ha. sagt:

    Leider darf im Pressespiegel jedermann kommentieren, bis die geistige Qualität der Inhalte auf Null steht.

  10. p/T sagt:

    Derartige (Vor-)Denker werden in Bretten sehr gebraucht!

  11. f sagt:

    Die Weisheiten in den Kommentaren von RL am 28. August 2008 sowie von Hell_Sinki am 4. September 2008 lassen nur erahnen, welcher geistiger Anstrengungen es dazu bedurfte.

  12. -rl- sagt:

    Wenn die Menschen lärmgeschädigt sind, sind sie leicht zu regieren. Solchen Menschen fällt die Unterscheidung zwischen Richtig und Falsch zunehmend schwerer – sagt die Wissenschaft.
    Deshalb können sich die Regierenden auch so lange an der Macht halten.
    Also weiter machen und möglichst viel Lärm produzieren!

  13. Hell_Sinki sagt:

    ich muss RL eindeutig recht geben!! 😉

  14. -fc- sagt:

    an RL
    Es geht nicht um die Art einer Musikrichtung, sondern um 45 Dezibel nach 22.00 Uhr.
    Ob Autoverkehr, Fluglärm, Gaststättenlärm etc. oder Musik – die gesetzlichen Bestimmungen müssen auch für Bretten gelten.
    Übrigens – die Musikinhalte waren von SWR4 nicht hörbar 🙂

  15. RL sagt:

    Für die inen ist es Lärm… Für ander die beste Musik der Welt… Für mich wäre SWR4 Lärm 🙂 Selbst bei 5dB.

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