Leserbrief: Durch Landkreisregelung wird die Müllabfuhr teurer

Zur Abfallgebührenregelung des Landkreises Karlsruhe ab 2009:
Als früherer Kreisrat habe ich mich seit vielen Jahre für eine einheitliche Müllabfuhr- und Müllgebührenregelung auf Kreisebene ausgesprochen, weil auch ich der Meinung war, dass dadurch Kosten eingespart werden können.
Nachdem es nun soweit ist und ab dem Jahr 2009 der Landkreis für die Müllabfuhr zuständig ist und es eine Kosteneinsparung auf Kreisebene von rund sechs Millionen Euro geben soll, war ich der Meinung, dass die Müllgebühren künftig günstiger ausfallen. Nachdem die vom Kreistag verabschiedete Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises nun veröffentlicht war, kam mir beim Gebührenvergleich zwischen den jetzigen Gemeindegebühren in Östringen und Kraichtal sowie den künftigen Kreisgebühren das „große Erwachen“. Denn mit erheblichen Mehrbelastungen müssen die Einwohner dort künftig rechnen.


In Östringen werden auf den Grundstücken fast nur 120-Liter-Hausrestmülltonnen vorgehalten. Diese kostet jährlich 128 Euro. In diesem Grundbetrag sind bereits vier Leerungen enthalten. Erst ab der fünften Leerung ist eine Leerungsgebühr zu entrichten. Beim Landkreis kostet künftig die 120-Liter-Restmülltonne für den Hausmüll 162,12 Euro. Zu dieser Jahresgebühr kommt eine weitere verkappte Jahres- oder Grundgebühr für vier so genannte Pflichtleerungen hinzu, die zu zahlen sind, auch wenn die Mülltonne keine viermal zur Abfuhr bereitgestellt wird. Diese Leerungsgebühr beträgt bei der 120-Liter-Restmülltonne für den Hausmüll je Leerung 3,63 Euro. Das ergibt eine Gesamtjahresgebühr beim Landkreis von 176,64 Euro. Gegenüber der jetzigen Östringer Gebührenregelung von 128 Euro ein Gebührenmehraufwand von 48,64 Euro; das sind satte 38 Prozent Gebührenaufschlag.
In Kraichtal ist es bei der 120-Liter-Restmülltonne ähnlich. Die kostet derzeit 122,76 Euro/Jahr. Bei vier Leerungen fallen dort zusätzlich je Leerung 6,55 Euro an, so dass man bei vier Leerungen auf einen Jahresaufwand von 148,96 Euro kommt. Durch die Kreisregelung ergibt sich in Kraichtal bei der 120-Liter-Hausrestmülltonne bei vier Leerungen eine Verteuerung von 27,68 Euro, das sind 18,6 Prozent. Diese ungünstige Kreisgebührenregelung kommt, wenn meine Vermutung stimmt, durch eine zu hohe Gebührengewichtung zu Gunsten der Jahresgrundgebühr zustande.
In Östringen kann man nur dazu aufrufen, die 120-Liter-Tonnen für eine 80-Liter-Tonne umzutauschen, weil dann die Gebührenbelastung geringfügig günstiger wird als bei der jetzigen Östringer Gebührenregelung für die 120-Liter-Restmülltonne. Will man bei der 80-Liter-Tonne das gleiche Leerungsvolumen von 480 Liter wie bei der 120-Liter-Tonne bei vier Leerungen, dann muss man beim Vergleich mit der 80-Liter-Tonne sechs Leerungen berücksichtigen. Beim Landkreis ergibt sich dann eine Jahresgebühr für die 80-Liter-Tonne von 123,90 Euro (107,52 Euro Grundgebühr plus sechs mal Leerungsgebühr von 2,73 Euro) gegenüber der Jahresgebühr von 128 Euro für die jetzige 120-Liter-Hausrestmülltonne. Bei den wenigen Grundstücken oder Haushalten, die in Östringen bereits schon eine 80-Liter-Restmülltonne haben, ist die Landkreisregelung im Jahre um 5,50 Euro günstiger, weshalb man die Umtauschempfehlung für die 120-Liter-Tonnen-Besitzer machen muss. Darüber, wie bei einer Umtauschaktion von der 120-Liter-Tonnen zur 80-Liter-Tonne mit einer wesentlich größeren Leerungshäufigkeit für die 80-Liter-Tonne beim Abfuhrunternehmen ankommt, kann man nur spekulieren. In Kraichtal ist dagegen die Landkreisregelung für die 80-Liter-Restmülltonne erheblich schlechter. Für 480 Liter Restmüllvolumen ergeben sich in Kraichtal für die 80-Liter-Tonne mit sechs Leerungen 114 Euro, beim Landkreis dagegen die genannten 123,90 Euro. Demnach einen Kostensteigerung von 8,7 Prozent.
Wer wenig Restmüll produziert hat, wird durch die hohe Grundgebühr und die niedrige Leerungsgebühr bestraft. Wo bisher viel Restmüll produziert wurde, wird es durch diese Gebührenkonstellation anscheinend billiger.

Walter Scheuring Zeisigweg 12 Östringen-Odenheim

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7 Antworten zu Leserbrief: Durch Landkreisregelung wird die Müllabfuhr teurer

  1. Pet. Wag. sagt:

    Dank an Herrn Scheuring, der hier umfassend und verständlich für jedermann informiert hat.
    🙂

  2. Dor./Kais. sagt:

    Wenn die Gebühren im Jahr 2009 um 6,6 Millionen Euro sinken, dann scheinen doch die finanziellen Kapriolen beim Restmüll total überflüssig zu sein.

  3. hjb sagt:

    Ich frage, was über Restmüll-Gebühren in der Abfallwirtschaftssatzung steht.

  4. -Rob- sagt:

    BNN vom 25. Juli 2008

    „Müllgebühren sinken im nächsten Jahr“??? 🙁

  5. äth. sagt:

    Wie werden wir eigentlich von den Bürgermeistern unterrichtet, die sich gleichzeitig Kreisräte nennnen dürfen?

  6. ü sagt:

    Hätte uns Herr Walter Scheuring mit seinem Leserbrief ebenso gründlich aufgeklärt, wenn er noch Kreisrat wäre?

  7. -fc- sagt:

    „Zu dieser Jahresgebühr kommt eine weitere verkappte Jahres- oder Grundgebühr für vier so genannte Pflichtleerungen hinzu, die zu zahlen sind, auch wenn die Mülltonne keine viermal zur Abfuhr bereitgestellt wird.“

    Nun werde ich wohl meine Kompostabfälle an die Müllabfuhr abgeben – wenn ich schon bezahlen muss! Ich habe bisher keine vier Leerungen im Jahr erreicht und werde dafür bestraft.

    Das Verursacher-Prinzip funktioniert anders!

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