Zu „Überschuss bei Klinik und Abfallwirtschaft“ vom 23. Juli:
Es ist sicher ein gutes Gefühl, ein finanzielles Polster erarbeitet zu haben, aber es sollte auch der Gedanke entstehen, dass man genau den überschüssigen Betrag dem Bürger zu viel aus der Tasche gezogen hat. Deshalb sollten die Kliniküberschüsse anteilig an die Kostenträger zurückgezahlt werden, damit unsere Krankenkassen von den vom Drei-U-Ministerium behaupteten Schuldenberg herunterkommen und die Überschüsse, die das AfA erzielt hat, sollten dazu verwendet werden, die Entsorgungsgebühren zu reduzieren. Die Unternehmen der öffentlichen Hand müssen nicht wie Privatunternehmen Gewinne erwirtschaften, sie müssen darauf achten, daß sie keine negativen Zahlen schreiben. Gewinne der öffentlichen Hand sind unlauter, denn der Bürger bezahlt das, was er schon einmal bezahlt hat.
Jürgen Wecke RoKoDat Zentrum für Behinderteninformation Talstraße 3 Pfinztal
Nichts! 🙁
„Überschuss zu Lasten des Bürgers“
Was überhaupt geht eigentlich zu Gunsten des Bürgers?
An Ausgleichszahlungen für Gebührenzahler und an Rückzahlungen für öffentliche Kostenträger nur einen berechtigten Gedanken zu verschwenden, bedeutet bereits pure Illusion.
Von Herrn Wecke richtig erkannt!