Hat die Geburtshilfe eine Chance?

Der Landrat
Christoph Schnaudigel betont, dass „wir von einem Belegarztverhältnis für die Geburtshilfe meilenweit entfernt sind.“ Und nur als Belegabteilung mit freiberuflich tätigen Ärzten könne die Geburtshilfe weitergeführt werden. Aber auch: „Der Landkreis Karlsruhe hat weiterhin Interesse an der Aufrechterhaltung der Geburtshilfe in der Rechbergklinik.“ Es werde überlegt, welche Möglichkeiten es noch gibt.

Der Oberbürgermeister
Paul Metzger ist stinksauer. Es gebe ein Modell mit vier Ärzten die Klinik zu führen – „aber der Kreis will sich mit Überlegungen wie einem ärztlichen Zentrum nicht befassen.“ „Wer etwas nicht will, findet Gründe“, schreibt er dem Landrat ins Stammbuch – „und muss sie auch nennen“. Er sieht inzwischen das Defizit der Kreiskliniken als hausgemacht an, weil es wie bei der Geburtshilfe keine Vollkostenrechnung gebe.

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45 Antworten zu Hat die Geburtshilfe eine Chance?

  1. Schmitt- jörg sagt:

    Warum Klinik-Neubau auf dem Rechberg?

    Siehe oberhalb: Zur Vermeidung von Defiziten forderte Kreisrat Metzger (CDU) die Einführung der Vollkostenrechnung:

    „Er sieht inzwischen das Defizit der Kreiskliniken als hausgemacht an, weil es wie bei der Geburtshilfe keine Vollkostenrechnung gebe.“

    Hat es denn die Teilkostenrechnung gegeben oder gar keine Kostenrechnung? Vermutlich gar keine, sonst bräuchte die Rechbergklinik keinen Neubau und könnte bei laufender transparenter Teilkostenrechnung unter Einsparung von Millionen Euro generalsaniert werden.

    Aber wer will schon sparen, wenn er antizyklisch Geld ausgeben will?

  2. ghg sagt:

    …von seiner mannigfaltigen Unkenntnis! 🙁

  3. ghg sagt:

    Der belehrende Hinweis von OB Metzger in Richtung Vollkostenrechnung wird hoffentlich den letzten Zweifler kaufmännisch überzeugt haben. 🙂

  4. e sagt:

    Vom Bruttoerfolg aller Kostenträger je Periode werden die gesamten fixen Kosten der Periode abgesetzt.

    Die Differnez zeigt dann den Nettoerfolg der Periode.

  5. v-u sagt:

    Der Bruttoerfolg und damit der Deckungsbeitrag jedes Kostenträgers – jedoch nicht sein Nettoerfolg – kann mit der Direktkostenrechnung festgestellt werden.

  6. iris dt. sagt:

    Der Nettoerfolg je Kostenträger, jedoch nicht sein Deckungsbeitrag, ergibt sich in der Vollkostenrechnung.

  7. e sagt:

    Bei der Vollkostenrechnung werden den Umsatzerlösen die Vollkosten der umgesetzten Klinikleistungen gegenüber gestellt.

    Die Differenz ergibt den Nettoerfolg.

  8. urs sagt:

    Langfristig kann ein Krankenhaus nur existieren, wenn es mindestens eine volle Deckung seiner Gesamtkosten durch seine Leistungen erzielt.

  9. er. mei. sagt:

    Kann ich mir nicht so richtig vorstellen. 🙂

  10. tx sagt:

    Aber, aber – hat sie auch der verstanden, welcher sie ausgelöst hat?

  11. -Ger.-Luk.- sagt:

    Die vorstehenden Ausführungen von unterschiedlichen Kommentatoren habe sogar ich verstanden.
    Und das will schon was heißen. 🙂

  12. -Lam-Stz. sagt:

    Die Dokumentation des wirtschaftlichen Ergebnisses einer Periode kann in der Kostenrechnung auf der Grundlage von Ist-Kosten erfolgen.

  13. -Cath.D. sagt:

    Budgetkosten können auch als Plankosten verwendet werden.

    Budgetkosten sind dabei erwartete zukünftige Ist-Kosten (Prognosekosten) bei einem erwarteten Beschäftigungsgrad. Sie werden vorwiegend durch (zu niedrige!) Schätzungen ermittelt, die sich auf Ist-Kosten und Ist-Beschäftigungsgrade der Vergangenheit stützen.

  14. opt- sagt:

    Vermutungen helfen da einfach nicht weiter.

  15. k- sagt:

    Könnte von ihm selbst stammen – oder nicht?

  16. Ev-/-Pad. sagt:

    Scheint vielmehr unwahrscheinlich zu sein!

  17. Rd sagt:

    Antwort auf wellh.- am 1. August 2008

    „Wer im Zweifelsfall hat ihm um alles in der Welt diesen nachzusprechenden Satz vorformuliert?“

    Es könnte vielleicht der Finanzbürgermeister Leonhardt (CDU) gewesen sein.

  18. Tess. sagt:

    „Hat die Geburtshilfe eine Chance?“
    Sicherlich! 🙂

    Hat die Vollkostenrechnung eine Chance?
    Keinesfalls! 🙁

  19. Ot.Wie. sagt:

    Und allein oder

    – mit dem Fraktionskollegen Alex Veit (FDP) –
    den Vorsitzenden des Gemeinderates, Oberbürgermeister Paul Metzger (CDU), in der Frage – Untauglichkeit der Vollkostenrechnung für zwei Kreiskrankenhäuser – beratend unterstützen. 🙂

  20. Hub.Gr. sagt:

    Stadträtin Karin Gillardon (FDP) könnte sich in der Materie der Kostenrechnung auskennen. 🙂

  21. Un. sagt:

    Oder eine Verrechnung nach dem Durchschnittsprinzip.

    Es stellt eine Milderung des Verursachungsprinzips dar und besagt, dass die Verrechnung der Kosten lediglich MÖGLICHST GENAU zu erfolgen hat.

    Dabei kommt es vor allem darauf an, die Gemeinkosten richtig zu verteilen, damit Kostenstellen, Abteilungen, das Krankenhaus als Ganzes nicht mit Kosten belastet werden, die sie nicht verursacht haben, während andere nicht ihren vollen Kostenanteil tragen.

  22. D-L sagt:

    OB Metzger (CDU) mit Anwendung der VOLLKOSTENRECHNUNG als Bekämpfer des hausgemachten Defizits der Kreiskliniken

    Wenn schon, dann bitte mit der TEILKOSTENRECHNUNG! 🙂

  23. mfr. sagt:

    Die TEILKOSTENRECHNUNG, bei der nur die variablen Kostenteile den Kostenträgern zugerechnet werden, entspricht dem Kostenverursachungsprinzip!

  24. -Burkh. sagt:

    Die Einhaltung dieses wichtigen Prinzips ist bei der VOLLKOSTENRECHNUNG NICHT MÖGLICH, da sie die gesamten Kosten, also nicht nur die variablen, sondern auch die fixen Kostenbestandteile auf die Kostenträger verteilt.

    Damit wird UNZUTREFFENDERWEISE unterstellt, dass sich die fixen Kosten beschäftigungsproportional verhalten, wie dies grundsätzlich bei den variablen Kosten der Fall ist.

  25. i-L sagt:

    Das Kostenverursachungsprinzip

    Die Kosten sind GENAU auf die Kostenträger zu verteilen.

    Nach diesem Prinzip ist es nicht zulässig, fixe Kostenteile auf die Kostenträger zu verrechnen. Lediglich die variablen Kostenteile dürfen zugerechnet werden.

  26. pr.ist- sagt:

    Wenn ja, dann kann er dem Vorsitzenden einmal etwas beibringen.

  27. Jork. sagt:

    Ich hoffe, Stadtrat Alex Veit (FDP) weiß, worum es geht! 🙂

  28. ghg sagt:

    Eine zuverlässige Planung der Gewinnschwelle auf Vollkostenbasis und die Ableitung betrieblicher Sollvorgaben aufgrund einer solchen Planung sind deshalb nicht möglich.

    Die Vollkostenrechnung wird somit auch der von einer entscheidungsorientierten Kostenrechnung erwarteten Planungs- und Vorgabefunktion und damit zwangsläufig auch der Kontrollfunktion nicht gerecht.

    Sie kann weder im Hinblick auf die Kosteninhalte noch auf die Kostenhöhe pro Kostenzurechnungsobjekt die Aufagben einer entscheidungsorientierten Kostenrechnung erfüllen. Dies hat zur Folge, dass sie auch für den Einsatz in einem Controllingsystem als völlig ungeeignet angesehen werden muss.
    🙂

  29. ü sagt:

    Im Rahmen der Vollkostenrechnung wird immer auf eine bestimmte Beschäftigung x hin kalkuliert.

    Liegt die tatsächliche Beschäftigung unterhalb oder oberhalb der kalkulierten Beschäftigung, dann werden zuviel bzw. zuwenig Fixkosten auf die einzelnen Kostenträgereinheiten verrechnet.

    In Abhängigkeit von der Erlös- und Gesamtkostenfunktion der zwei Kreiskliniken kann das zur Folge haben

    – dass die Gewinnschwelle falsch eingeschätzt wird und demzufolge von der Geschäftsführung Fehlentscheidungen getroffen werden.

  30. - zy - sagt:

    Erschreckende Unkenntnis, dass die Vollkostenrechnung das Allheilmittel zur Beseitigung von hausgemachten Defiziten der beiden Kreiskrankenhäuser sein soll!

  31. ul-d sagt:

    -rl- am 4. August, 2008

    Dem Inhalt dieses Kommentars stimme ich voll und ganz zu.

  32. -rl- sagt:

    Zu den Kommentaren der Vollkostenrechnung:

    Diese Argumentationen und Fakten wird aber Herr Metzger mit Erstaunen lesen (oder lesen lassen?). Erstens weil das fachmännisch begründet ist und zweitens, weil ihm fachmännisch in den ganzen Jahren keiner so richtig eingeheizt hat.
    Ob er das alles versteht, kann ich nicht beurteilen.

    Allerdings hat der Gemeinderat die Möglichkeit – in allen Angelegenheiten – eine fachmännische Beurteilung und/oder Beratung (auch durch Dritte) herbei zu führen und bei unrichtigen oder falschen Behauptungen den OB zurück zu pfeifen.
    Nach all den bisherigen Ergebnissen wurde das wohl nicht genutzt – obwohl vom BGH verpflichtend.

  33. Mx.-L. sagt:

    Wohl eher nicht! 🙂

  34. jo/br. sagt:

    Wurde das vom Kreisrat Metzger (CDU) in seiner Aussage berücksichtigt?

  35. wf sagt:

    Mit der Vollkostenrechnung wird unzutreffenderweise unterstellt, dass die fixen Kosten sich beschäftigungsproportional verhalten, wie dies grundsätzlich bei den variablen Kosten der Fall ist. 🙁

  36. rs-teu sagt:

    Noch einmal mit anderen Worten.

    Es ist mehr als zweckmäßig, nur die variablen Kosten auf die Kostenträger zu verteilen und die gesamten Fixkosten (sog. Fixkostenblock) von der Verteilung auszuschließen (Teilkostenrechnung), wenn und weil eine Vollkostenrechnung zu falschen Entscheidungen der Geschäftsführung von beiden Kreiskrankenhäusern führt.

  37. A. -By. sagt:

    An ghg am 1. August 2008

    Metzger (CDU) mit seinem positiven Hinweis auf die Anwendung der Vollkostenrechnung zur Vermeidung eines hausgemachten Defizits bei den Kreiskliniken

    Für die Anwendung der Vollkostenrechnung gilt der berechtigte Einwand, sie entspricht nicht dem Verursachungsprinzip, weil sie auch die Fixkosten auf die Leistungen verteilt.

    Dieser Verstoß gegen das Verursachungsprinzip bei den Fixkosten führt zu unternehmerischen Fehlentscheidungen:

    Denn die für Entscheidungsprobleme relevanten Kosten stimmen nur in seltenen Fällen mit den Vollkosten überein.

  38. p-/-m. sagt:

    Das städtische All Inklusive Angebot für die Brettener Steuerzahler

    Inklusive der vermeidbaren Zins- und Tilgungsleistungen im städtischen Haushalt!
    🙂

  39. -Dir sagt:

    An -az- am 1. August 2008

    Gratuliere, das liest sich in der Tat so. 🙂

    Vollkostenrechnung klingt besser als Teilkostenrechnung. Jedoch ist die Anwendung der Teilkostenrechnung zur Vermeidung eines Defizits der Vollkostenrechnung weit überlegen! 🙂

  40. -az- sagt:

    Vollkostenrechnung
    – ist das vielleicht volkstümlich mit dem All Inklusive Angebot vergleichbar?

  41. o.V. sagt:

    Unabhängig davon ist das langjährige städtische Defizit in Bretten hausgemacht und vom Duo Leonhardt und Metzger zu verantworten!

  42. Bur- sagt:

    Sollte die Stadt Bretten mit der Vollkostenrechnung arbeiten, dann muss man sich nicht mehr wundern, warum sie mit diesem System ihr Defizit nicht in den Griff kriegt.

  43. Wellh.- sagt:

    Wer im Zweifelsfall hat ihm um alles in der Welt diesen nachzusprechenden Satz vorformuliert?

  44. ghg sagt:

    Der Oberbürgermeister

    „Er sieht inzwischen das Defizit der Kreiskliniken als hausgemacht an, weil es wie bei der Geburtshilfe keine Vollkostenrechnung gebe.“

    Einfach Spitze!

    Mit dieser Aussage in den Brettener Nachrichten ist er bei den kostenrechnungs-kundigen Lesern mächtig in ein weiteres Fettnäpfchen getreten! 🙂

  45. mm sagt:

    Herr Metzger ist stinksauer, das scheint neuerdings zu einem Dauerzustand zu werden. Kein Wunder, denn er überschätz seine Kompetenzen bei weitem und legt sich mit vorgesetzten Behörden an. Und das auf eine äußerst dumme Art und Weise : rambomäßig und kompromisslos. Ob „Blumenkrieg“ oder Geburtshilfe, die letzten Tage des OB Metzger scheinen für ihn hart zu werden.

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