Aulendorf: Ex-Bürgermeister zu Geldstrafe verurteilt

17.07.2008 Bad Waldsee. Der frühere Bürgermeister der hoch verschuldeten oberschwäbischen Stadt Aulendorf, Johannes Heinzler (CDU), ist vom Amtsgericht Bad Waldsee wegen Untreue zu einer Geldstrafe von 10 800 Euro verurteilt worden. Der Richter sah es am Mittwoch als erwiesen an, dass Heinzler während seiner Amtszeit in zwei Fällen Grundstücke veräußert habe, die erheblich unter den vom Gemeinderat festgelegten Preisen lagen.
In einem weiteren Fall wurde der Ex-Bürgermeister freigesprochen. Heinzler soll durch jahrelanges Missmanagement bei den städtischen Kurkliniken dazu beigetragen haben, dass die Stadt mehr als 60 Millionen Euro Schulden hat.

Als strafmildernd wertete das Gericht, dass beide Vergehen bereits weit zurück lagen und Heinzler angesichts der katastrophalen finanziellen Lage der Stadt gelegentlich gezwungen gewesen sei, „in Grenzbereichen des Erlaubten zu wandeln“. Die Staatsanwaltschaft hatte für drei Fälle von Untreue eine Geldstrafe von 18 000 Euro verlangt. Der Verteidiger plädierte auf Freispruch. Die Geldstrafe setzt sich aus 90 Tagesätzen zu je 120 Euro zusammen.

Heinzler war erst kürzlich in einem Schadensersatzprozess vor dem Landgericht Ravensburg freigesprochen worden. Aulendorf im Kreis Ravensburg hat die höchste Pro-Kopf-Verschuldung im Land. Die Stadt kann sich nach einem Gutachten der Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) Baden-Württemberg nicht mehr ohne fremde Hilfe von ihrer Schuldenlast befreien. Die Stadt wird von einem Übergangsbürgermeister verwaltet, weil Heinzlers Nachfolger vor einigen Wochen zurückgetreten war.

Der frühere Bürgermeister, der von 1988 bis 2004 in der oberschwäbischen Kurstadt amtierte, hatte zwischen 1999 und 2001 zwei Grundstücksgeschäfte abgewickelt, durch die der Kommune nach der Berechnung der Anklagevertretung ein Schaden von rund 46 000 Euro entstanden sein soll. In einem Fall hatte er für eine Fläche statt des vom Gemeinderat festgesetzten Quadratmeterpreises von 108 Euro lediglich neun Euro in Rechnung gestellt. In einem weiteren Fall wurde von Heinzler die Forderung eines Architekten an die Stadt mit dem Preis für ein Grundstück verrechnet, ohne dass diese Verrechnung im Kaufvertrag beurkundet worden wäre. Dieses nach Ansicht des Richters unzulässige Verfahren sei als Hinterziehung von Grunderwerbssteuer zu werten.

red

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15 Antworten zu Aulendorf: Ex-Bürgermeister zu Geldstrafe verurteilt

  1. g-d sagt:

    Im Aulendorfer Rathaus liegen m.E. aus der Heinzler-Zeit noch mehr „Leichen“ im Keller!

  2. K-DV sagt:

    Das Landgericht Ravensburg hat mitgeteilt, dass Ex-Bürgermeister der hoch verschuldeten Stadt Aulendorf, Johannes Heinzler, zu Recht wegen Untreue in Grundstücksangelegenheiten Ende Juni 2009 zu einer Geldstrafe von 6000 Euro veurteilt wurde.

    Das Oberlandesgericht Stuttgart hat es jetzt als erwiesen angesehen, dass Heinzler während seiner Amtszeit von 1988 bis 2004 in zwei Fällen städtische Grundstücksgeschäfte weit unter dem vom Gemeinderat festgesetzten und marktüblichen Preis getätigt hat.

  3. rs-teu sagt:

    Über eine derartige richterliche Formulierungskunst bleibt mir maximal ein Kopfschütteln!

  4. ghg sagt:

    Es waren natürlich unbedingt erforderliche Amtshandlungen, bei denen Heinzler (CDU) „in Grenzbereichen des Erlaubten wandelte“. 🙂

  5. h - z sagt:

    Selbstverständlich darf man diese Grundstücksveräußerungen keinesfalls kriminelle Energie nennen.

  6. opt- sagt:

    Es entzieht sich jedoch meiner Kenntnis, ob diese jeweils von der Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg (GPA), vom Landratsamt Ravensburg oder von den Staatsanwaltschaften und Gerichten herbeigezogen wurden.

  7. K-DV sagt:

    Zum Zweck von Beweisen jedenfalls bestens zu gebrauchen.

  8. pp sagt:

    Die Protokolle der Gemeinderatssitzungen hatten stets einen sehr informativen Inhalt.

  9. l-rd sagt:

    Protokollführer waren damals der Stadtkämmerer Bay und als Vertreter der Hauptamtsleiter Fiderer.

  10. xav. sagt:

    Möglicherweise sind diese Protokolle unauffindbar.
    Auf Vorbilder in seiner Partei (CDU) hätte er dabei sehr leicht zurückgreifen können.

  11. g-d sagt:

    Die Protokolle der Gemeinderatssitzungen aus dieser Amtszeit liefern sicherlich äußerst interessante Einblicke in das Amtsführungs-Gebaren des Vorsitzenden des Aulendorfer Gemeinderates Heinzler.

  12. b/m sagt:

    Diesen verbalen Schaumschläger wählten die Aulendorfer zweimal ohne Zwang für insgesamt 16 Jahre Amtszeit:

    Also hatten sie ihn mehr als verdient. 🙂

  13. Frz. sagt:

    Beste Beispiele: Stadträte der CDU, die ihm regelmäßig als Mehrheitsbeschaffer behilflich waren!

  14. Th. sagt:

    Wer ihn richtig kennt, der weiß von seiner Energie und Fähigkeit, Menschen so richtig schön reingelegt zu haben.

  15. Olg. sagt:

    „… in Grenzbereichen des Erlaubten zu wandeln.“

    Für eine derartige Formulierung fehlt mir jegliches Verständnis. Und auch dafür, dass der Amtsrichter unter dem Strafmaß des Staatsanwalts geblieben ist.

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