Stichwort

Doppik steht für „Doppelte Buchführung in Konten“ und für eine neue Form der Haushalts- und Rechnungsführung in Kommunen. Damit wird ein vollständiger Überblick über das Vermögen der Stadt ermöglicht und der tatsächliche Verbrauch der öffentlichen Ressourcen sichtbar. Die kommunale Doppik wird die bisher praktizierte kameralistische Buchführung in den nächsten Jahren ablösen, auch in Baden- Württemberg.
Im Jahr 2004 durch die Innenminister der Bundesländer verabschiedet, ist die Doppik seit 2005 in einzelnen Ländern bereits rechtskräftig vorgeschrieben. In Baden- Württemberg haben bis dato lediglich einzelne Pilot-Kommunen wie Wiesloch, Rauenberg, Stetten am kalten Markt oder zuletzt Tettnang auf Doppik umgestellt. Ab 2016 ist die doppische Buchführung für Städte und Gemeinden in Baden- Württemberg Pflicht, das entsprechende Gesetz zur Haushaltsrechtsreform soll 2009 in Kraft treten. Voraussetzung für die Umstellung der Haushaltsführung ist die Aufstellung einer Eröffnungsbilanz, in der das Vermögen einer Kommune bewertet wird.

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