Königlich badisches Amtsgericht Bretten

Der sogenannte „Blumen-Streit“ war in seiner Endphase bizarr und nur noch lächerlich zu nennen. Bemerkenswert daran war allerdings die Haltung des Brettener Gemeinderates und dessen völlige Selbstüberschätzung. Nicht nur, dass man der festen Überzeugung war, man könne geltendes Landesrecht (Ladenöffnungsgesetz, LadÖG) auf Gemarkung Bretten außer Kraft setzen, die Brettener Ratsherren beschlossen, auch noch dem Verwaltungsgericht Vorschriften zu machen.
Im Eilantrag an das Verwaltungsgericht Karlsruhe hieß es unter Punkt 2. :
„Die Kosten einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Antragstellerin werden dem Antragsgegner auferlegt.“

Das Ratsgremium nimmt also für sich in Anspruch vor einem Gericht zu klagen, die Kosten zahlt aber in jedem Fall der Prozeßgegner. Eine völlige Verkehrung der Realität und eine bedenkliche wahnhafte Erhöhung der eigenen Position.
Ein Wunder, dass das „Königlich badische Amtsgericht Bretten“, nicht auch gleich noch die Rechtssache an sich „im Namen des Volkes“ entschieden hat!

Die Themen dieses Tages in einem anderen Jahr :

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6 Antworten zu Königlich badisches Amtsgericht Bretten

  1. ine.-möll. sagt:

    Es macht Herrn Metzger sicherlich regelmäßig ein besonderes Vergnügen, einem solchen Gemeindeparlament vorzustehen.

  2. d/s sagt:

    Und der Rest – mit Ausnahme von Frau Michel – ist ihm blindlings gefolgt.

  3. kutt. sagt:

    Beim Vorsitzenden des Gremiums leuchtet mir das gerade noch ein.

  4. L-L sagt:

    Was sind das für akademisch gebildete Menschen im Brettener Gemeinderat, welche schon einer für einen Nichtjuristen erkennbaren Regelung zustimmen, die fern jeder gerichtlichen Gebührenpraxis ist.

  5. AP sagt:

    Mit einer Ausnahme – Frau Michel (Grüne) – 1. Enthaltung sowie 2. Nein , die sich wohltuend von der dann verbliebenen Einstimmigkeit bei beiden Abstimmungen nicht hat beeindrucken lassen.
    Echt stark!

  6. u/-d sagt:

    Kein Wunder bei dem Vorsitzenden!

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