Verwaltungsgerichtshof verbietet Blumenverkauf am Muttertag

Städte und Gemeinden dürfen am Muttertag keine Ausnahmebewilligung für den Blumenverkauf erteilen. Das hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg entschieden. Damit hat das Gericht die Beschwerden von Bretten und Gottmadingen gegen Beschlüsse der Verwaltungsgerichte in Freiburg und Karlsruhe zurückgewiesen. Bereits die hatten den Blumenverkauf am Pfingstsonntag, der in diesem Jahr gleichzeitig Muttertag ist, untersagt. Begründet hat das Gericht seinen Entschluss mit dem Ladenschlussgesetz Baden-Württemberg, das die Möglichkeiten zur Öffnung am Pfingstsonntag abschließend regele und keine Abweichungen zulasse. Die gesetzliche Regelung gebe der Feiertagsruhe den Vorrang und könne nicht mit Ausnahmebewilligungen überspielt werden. Auch der Versuch Brettens als Ausflugsort bis Pfingsten anerkannt zu werden – und damit den Blumenverkauf zu ermöglichen – ist gescheitert. Ein entsprechender Eilantrag, so das Karlsruher Regierungspräsidium, könne nicht mehr im Amtsblatt Baden-Württemberg veröffentlicht werden und könne somit bis Sonntag nicht rechtsgültig umgesetzt werden.

Die Themen dieses Tages in einem anderen Jahr :

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17 Antworten zu Verwaltungsgerichtshof verbietet Blumenverkauf am Muttertag

  1. -bam- sagt:

    Wieso Transparenz, wenn es auch ohne geht?

  2. ine.-möll. sagt:

    Die Kosten – Transparenz wird hinter verschlossenen Türen ausgetragen.

  3. ras. sagt:

    Und in der folgenden öffentlichen Sitzung wird dann dieser Beschluss – im Anhang der Tagesordnungspunkte – lediglich schriftlich bekannt gemacht.

  4. Olg. sagt:

    Und zwar – wie meistens – einstimmig.

  5. Lis.-My. sagt:

    Die Frage nach der Zahlung von Gebühren für diesen Rechtsstreit wird er irgendwann in nichtöffentlicher Sitzung klären.

  6. Fragezeichen sagt:

    Muss Metzger jetzt die Zeche für die „Blumen-Posse“ aus eigener Tasche bezahlen? Oder zählt die Auflehnung gegen ein Landesgesetz zu den Pflichtaufgaben eines Oberbürgermeisters?

  7. Crash sagt:

    Der Versuch von Metzger, seine CDU-Parteifreunde zum Rechtsbruch überreden zu wollen, ist gescheitert.

  8. Digi sagt:

    Nach der Auffassung von Paul Metzger ist „Fingerspitzengefühl“ mit Rechtsbruch gleich zu setzen.

  9. Alfredo T. sagt:

    Lieber „Blumen-Paule“, was Recht ist muss Recht bleiben! Daran haben sich Landesregierung und Verwaltungsgericht – pflichtgemäß – gehalten. Wer aber denen, „wenig Fingerspitzengefühl“ vorwirft, die auf die Einhaltung bestehender Rechte achten, tritt unseren Rechtsstaat mit Füßen.

  10. -az- sagt:

    Sind Gesetze nicht einseitig formulierte und verordnete Vertragstexte, ohne Ausstiegsklausel für die Gegenseite?

    Hätte nicht gedacht, dass sich in dieser Sache der OB und der Gemeinderat – bis auf eine Ausnahme von Frau Michel – für eine solche Blamage hergeben.

  11. ulf. sagt:

    Unsachliche Argumente sind wie ein Kartenhaus zusammen gefallen.

  12. S. sagt:

    Besserwisserei scheitert oft an denen, die es besser wissen.

  13. -Jürgm. sagt:

    Sprücheklopferei ist das eine – Rechtsprechung das andere.

  14. -Ferd.-Ö.- sagt:

    Im Amtsblatt der Stadt Bretten ist durch amtliche Mitteilung Rechenschaft über die Höhe der Einzelgebühren sowie der Gesamtgebühr zu erteilen.

  15. i sagt:

    Unser Paule – der Schlaule.

  16. g-d sagt:

    Der kleine Gernegroß – kläglich gescheitert.

  17. mm sagt:

    die ultimative Bauchlandung des „Blumen-Rebellen“ und Populisten Paul Metzger.
    Die Rechnung bitte an die Gemeinderäte und Blumenhändler der Stadt, denn wie wird im Rathaus immer gejammert : „wer bestellt, bezahlt“

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