Bretten klagt für Blumenverkauf am Muttertag

Der Blumeverkaufsstreit zwischen der Stadt Bretten und dem Regierungspräsidium Karlsruhe geht in eine neue Runde. Die Stadt hat beim Verwaltungsgericht Karlsruhe einen Eilantrag gestellt und will so doch noch durchsetzen, dass Blumenläden und Bäckereien am Pfingstsonntag – dem diesjährigen Muttertag – öffnen dürfen. Das Regierungspräsidium Karlsruhe hatte Bretten aufgefordert, einen entsprechenden Gemeinderatsbeschluss zurückzunehmen. Brettens Oberbürgermeister Paul Metzger argumentiert, es bestehe ein öffentliches Interesse, am Muttertag Blumen zu kaufen. Das Land widerspricht und beruft sich auf das Ladenöffnungsgesetz. Das Gesetz erlaubt zwar verkaufsoffene Sonntage – nicht aber an Ostersonntag, Pfingstsonntag oder dem 1. Weihnachtsfeiertag.

Die Themen dieses Tages in einem anderen Jahr :

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7 Antworten zu Bretten klagt für Blumenverkauf am Muttertag

  1. AIM sagt:

    Es geht darum, dass sich die Stadt Bretten gegen den Amtsschimmel in Deutschland wehrt. In Deutschland wird immer alles reglementiert und vorgeschrieben und so zeigt, die Stadt das es sehr wohl Möglichkeiten gibt dies zu umgehen. Es ist doch absoluter Irrsinn, warum an diesem Tag nur für bestimmte Städte eine Ausnahme gemacht wird und für andere nicht. Sind Mütter in Städten, die keine Kurorte sind weniger wert? – mal provokativ gesagt. Nun haben zwei kleine Städte, unter anderem auch Bretten dem Amtsschimmel die Sporen gegeben und gezeigt, dass es auch anders geht.

  2. Verb. sagt:

    So wie sich die (Blumen-)Politiker unnachgiebig für die Blumengeschäfte und deren Käufer einsetzen.

  3. Ils. St. sagt:

    Die Blumenkäufer müssen lautstark auf sich aufmerksam machen.

  4. -Hü- sagt:

    Hilferufe von potentiellen Blumenkäufern sind bisher nicht zu den Medien durchgedrungen.

  5. Berth.-Arg. sagt:

    Der Muttertag, die Mütter, die Familien, die Kinder sowie andere Geschenke und natürlich auch die Blumengeschenke sind allemal eine reine familiäre private Angelegenheit.

    In dieser Privatsache hat ein Gemeinderatsbeschluss mit einer Begründung für ein öffentliches Interesse absolut nichts verloren.

  6. J/N sagt:

    Kann mir einer mal vermitteln, was das alles überhaupt die Stadt Bretten angeht.

  7. -Dir sagt:

    Mir ist aktuell immer noch nicht ganz klar, ob es um Blumenkauf – Kinder für Mütter – oder Blumenverkauf -Blumengeschäfte – geht.

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