Leserbrief : Risiko-Steuergeld

Zur Tagesordnung des Brettener Gemeinderats am 26. Februar:
Erneut soll der Gemeinderat über Risiko-Steuergeld für eine „freiwillige Aufgabe“ der Stadt entscheiden. Die städtische Kommunalbau GmbH soll eine vorgezogene Umfinanzierung gegen die Bürgschaft der Stadt Bretten erfahren. Dabei hat sie für ein Darlehen aus dem Jahre 1999 über 4,189 Millionen Euro immer noch eine Restsumme von 4,170 Millionen Euro zu finanzieren. Wahrscheinlich wird die erste Tilgung seit ungefähr neun Jahren in Höhe von 19 600 Euro aktuell durch die Währungsumstellung (ursprünglich waren es Schweizer Franken) erfolgen, obwohl die Laufzeit noch bis zum 23. März 2009 besteht. Dieser Kredit wurde laut Sitzungsvorlage für den Neubau eines Verwaltungsgebäudes mit Montagehalle im Industriegebiet Gölshausen, Gewerbestraße 52, benötigt.

Scheinbar ist die 100-prozentige Tochter der Stadt Bretten nur noch kreditwürdig, wenn die Steuerzahler die Bürgschaft übernehmen. Nach Angaben der Stadt verfügt die Kommunalbau GmbH über eine „bescheidene Eigenkapitalausstattung“ und einen Schuldenstand (Ende 2006) von 23,429 Millionen Euro. Bei einem Personalkostenaufwand (drei sonstige Arbeitnehmer) von 15 000 Euro im Jahr ist davon auszugehen, dass die überwiegenden Personalkosten der Geschäftsführung ebenfalls vom Rathaus bezahlt werden.

Außerdem erhält die Kommunalbau GmbH regelmäßige Miet- und sonstige Zuschüsse, die zwischenzeitlich die Millionengrenze weit überschritten haben. Eine der vielen Hilfen, die Kommunalbau GmbH überlebensfähig zu halten, war die Einbringung – als Stammkapitalerhöhung – des Strasser-Hauses, das die Stadt Bretten 415 000 Euro gekostet hat.

Eine Kapitalgesellschaft, mit unbegrenzter Hilfe der Steuerzahler, zu haben, ist keine Leistung, sondern eine Dummheit der Steuerzahler, dieses zuzulassen. Auch die EU sagt: „Nach dem geltenden Wettbewerbsverbot der EU kann die Gewährung von kommunalen Bürgschaften an Eigengesellschaften unter bestimmten Umständen den Beihilfetatbestand erfüllen.“ Selbst auf die der Stadt zustehende Bürgschaftsgebühr von 0,2 Prozent will Bretten aus Gründen der schlechten Eigenkapitalausstattung der GmbH verzichten!

Wohin die Bürgschaften und Beteiligungen mit Steuergeld führen können, hat man an aktuellen Beispielen der Landesbanken (Kapitalgesellschaften) zu Genüge gesehen. Also daher keine Spielereien mehr mit Risiko-Steuergeld, weil die Vernichtung von Steuergeld gleich gesehen werden kann wie Steuerhinterziehung. Denn im Ergebnis stehen beide Formen für Zwecke der kommunalen Daseinsvorsorge und für das Gemeinwohl wertmäßig nicht zur Verfügung.

Franz Cizerle
Fichteweg 8
Bretten

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7 Antworten zu Leserbrief : Risiko-Steuergeld

  1. T/U sagt:

    Obendrein werden Betriebsverluste der städtischen Kommunalbau GmbH von der Stadt Bretten ausgeglichen!

  2. -Cath.D. sagt:

    Nicht das Unternehmen beantragt den Kredit, sondern die Kommunalbau. Verstehe ich nicht ganz.

  3. ed./La. sagt:

    Bankkredit für den Neubau eines Verwaltungsgebäudes mit Montagehalle

    Die städtische Kommunalbau GmbH hat dafür ein Darlehen aufgenommen, um einen Betrieb in Gang zu setzen. Zins und Tilgung zahlen die Steuerzahler. Eine schöne Form der Wirtschaftsförderung.

  4. Nag. sagt:

    Dafür hat sie immerhin einen Schuldenberg aufgetürmt.

  5. hjb sagt:

    Oder noch genauer: …arbeitsplatzschaffend – arbeitsplatzsichernd sowie wachstumsfördernd auszugeben!

  6. ul-d sagt:

    Der Stadt Bretten geht es überwiegend darum, das Geld, was sie ohnehin nicht hat, unternehmens- und gewerbesteuerrelevant einzusetzen.

  7. ak sagt:

    Es liest sich wie ein Märchen über Geldregen.

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