Graf muss abgeholzten Wald wieder aufforsten

Amtsgericht Freiburg verurteilt Axel Graf Douglas zu einer Geldbuße von 12 000 Euro / Für Umwandlung fehlte Zustimmung
Park sollte rekonstruiert werden
Von Arnd Waidelich und Joachim Schultz
Gondelsheim/Freiburg. Zu einer Geldbuße von 12 000 Euro wurde Axel Graf Douglas vom Amtsgericht Freiburg verurteilt. Der Besitzer des Gondelsheimer Schlosses hatte zuvor einem Bußgeldbescheid des Regierungspräsidiums Freiburg in Höhe von 25 000 Euro widersprochen. Die für den Gondelsheimer Schlosspark zuständige Forstdirektion in Freiburg hatte gerügt, der Graf habe seinen Schlosspark ohne notwendige Zustimmung abgeholzt. Von der Staatsanwaltschaft Freiburg war danach ein Bußgeldverfahren gegen den Grafen angestrengt worden.
Der Tenor des Urteils vom 12. Februar lautet wörtlich: „Der Betroffene hat versucht, Wald ohne Genehmigung in eine andere Nutzungsart umzuwandeln.“ Das Urteil ist rechtskräftig. Weder die Staatsanwaltschaft noch Axel Graf Douglas selbst haben innerhalb der gesetzlichen Frist Widerspruch eingelegt. Das bestätigte der Vizepräsident und Pressesprecher des Amtsgerichts Freiburg, Eugen Endres, gegenüber den BNN.

Mit der Abholzung eines Großteils des Waldes im Schlosspark wollte der Graf die Voraussetzungen für einen englischen Park schaffen, wie er Anfang des 19. Jahrhunderts nach den Plänen von Gartendirektor Johann Michael Zeyher realisiert worden war. Der Park sollte rekonstruiert werden nach einer Karte aus dem Jahr 1810. Während die „Untere Anlage“, der Park im unmittelbaren Schlossbereich, noch größtenteils erhalten ist, war nach 1935 die „Obere Anlage“ weitgehend verschwunden. Sie wolle er in ihrer historischen Form wieder errichten, sagte Axel Graf Douglas.

Dies beinhaltet auch die Pflanzung von Bäumen und Gehölzen gemäß der historischen Pflanzenliste, die im Rahmen der Nachforschungen in den Privatpapieren des Großherzogs Ludwig im General-Landesarchiv aufgefunden werden konnte. Diese Pläne haben mit dem Freiburger Urteil einen herben Dämpfer erhalten.

Der Forstpräsident der Freiburger Forstdirektion, Meinrad Joos, fühlt sich von dem Urteil in seiner Auffassung bestätigt. „Graf Douglas wollte die Umwandlung des Waldes in einen englischen Park. Dies war nicht genehmigt. Der Graf muss den Kahlhieb wieder aufforsten“, sagte Joos gestern auf Anfrage dieser Zeitung. Er fügte hinzu: „Ich habe die mündliche Zusage von Axel Graf Douglas, dass die Wiederaufforstung mit Waldbäumen noch in diesem Jahr beginnen wird.“ Der neu gepflanzte Wald werde aber parkähnliche Züge haben.

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11 Antworten zu Graf muss abgeholzten Wald wieder aufforsten

  1. O.Sch. sagt:

    Hier wurde mit Kanonen nach Spatzen geschossen.

  2. rt sagt:

    Der Petitionsausschuss im Stuttgarter Landtag wurde wegen des Rüdtwalds in Form einer Petition vom Bürgerarbeitskreis Bretten angeschrieben.

    Der Ausschuss hat in dem Verfahren eine unnachahmliche und unrühmliche Rolle gespielt. Er hätte vorab jederzeit ein Gericht bemühen können, um juristische Klarheit in der Sache zu erhalten.

  3. si/z sagt:

    Meines Erachtens könnten es in Sachen Rüdtwald die Freiburger Forstdirektion und/oder die Staatsanwaltschaft Freiburg, das Regierungspräsidium Freiburg und/oder das Regierungspräsidium Karlruhe und/oder das Regierungspräsidium Stuttgart versuchen, tätig zu werden.

  4. Lars sagt:

    Gerichte werden nur tätig, wenn sie angerufen werden.

  5. -rl- sagt:

    „OB Metzger geht straffrei aus.“

    Abwarten!

  6. gho sagt:

    Warum wird der Brettener OB Metzger nicht ebenfalls bestraft? Hat er doch 22 ha Wald vernichtet. Für das Ergebnis spielt es doch keine Rolle ob eine Genehmigung vorlag oder nicht. Wann prüfen die Gerichte ob beim Rüdtwaldverfahren alle gesetzlichen Vorgaben (Baugesetzbuch, Naturschutzgesetze) eingehalten wurden? Beide – Metzger und der Graf – haben doch die gleiche Tat begangen.

  7. Quercus sagt:

    Wenn Graf Douglas den Forstbehörden etwas von schlangestehenden Investoren vorgelogen hätte, dann hätte er die Wandumwandlungsgenehmigung leicht bekommen. Der ehrliche Graf wurde bestraft und OB Metzger geht straffrei aus.

  8. Terra sagt:

    Wer alte Häuser renoviert, den lobt man landesweit. Wer aber einen Wald in seinen historisch ursprünglichen Zustand versetzen will, den bestraft man hart.

  9. Fragezeichen sagt:

    Wer hat Justitia die Augen so verbunden, dass sie bei ihrer Urteilsfindung den Rüdtwald nicht sehen konnte?

  10. F.S. sagt:

    Der Brettener Rüdtwald wurde mit satanischer Gewalt niedergemetzelt – mit dem Segen der Forstdirektion Freiburg und anderer Behörden. Wenn zwei dasselbe tun …. dann ist eben nicht dasselbe!

  11. rd sagt:

    Cui bono?

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