„Schwelle für Bürgerentscheide weiter senken“

19.02.2008 Stuttgart. Das Beispiel Stuttgart 221 hat Bürgerentscheide wieder mehr ins Gespräch gebracht. Doch auch in vielen anderen Städten sollten die Bürger im Jahr 2007 ihre Stimme abgeben. 157 Referenden zählten die Mitglieder des Verbands Mehr Demokratie allein für Baden-Württemberg. Heute ziehen die Verbandsmitglieder erstmals eine bundesweite Bilanz zu den Bürgerentscheiden von 1956 bis 2007.

Im Vergleich zum langjährigen Mittel von neun Bürgerbegehren pro Jahr habe sich deren Zahl im vergangenen Jahr auf 30 verdreifacht, sagte heute ein Verbandssprecher in Stuttgart mit. Die seit 2005 geltenden Erleichterungen für Bürgerentscheide zahlten sich jetzt aus. Dennoch forderte der Verband weitere Lockerungen:Bürgerbegehren und -entscheide müssten auch auf Landkreisebene möglich sein. Außerdem müsse die Schwelle für einen erfolgreichen Bürgerentscheid gesenkt werden.

Ein Bürgerentscheid ist dann erfolgreich, wenn die Mehrheit der gültigen Stimmen mindestens ein Viertel der Stimmberechtigten beträgt. Wird dieses Quorum nicht erreicht, hat der Gemeinderat über die Angelegenheit zu entscheiden. Die Hürde wurde vom Landtag 2005 durch eine Änderung der Gemeindeordnung von 30 auf 25 Prozent gesenkt. Darauf hatte sich zuvor die CDU/FDP-Koalition auf Drängen der Liberalen verständigt.

red

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