Gericht billigt Leserbriefe

Justiz deckt Wolfhard Bickels Äußerungen zur Firma Deuerer
Bretten (ba). In der Auseinandersetzung um Geruchsbelästigungen durch die Tiernahrungsfabrik Deuerer im Rinklinger Tal darf Wolfhard Bickel aus Rinklingen behaupten, der Produktionsanlage entströme Gestank. Das hat ihm bereits vor einem Jahr die 8. Zivilkammer des Landgerichts Karlsruhe bestätigt, die über zwei Leserbriefe Bickels in den „Brettener Nachrichten“ im August und September 2006 zu entscheiden hatte.
Die Firma Deuerer und Helmut Deuerer hatten dagegen Klage eingereicht und ein Ordnungsgeld von bis zu 250 000 Euro oder bis zu sechs Monate Haft gefordert, wenn Bickel seine Aussagen nicht unterlasse.
Bei den Aussagen Bickels handele es sich „im Kern um negativ wertende Urteile, die aber – als Meinungsäußerung – durch die subjektive Beziehung des Beklagten zum Inhalt seiner Aussage geprägt und damit von Artikel 5 des Grundgesetzes geschützt sind, auch wenn die Äußerungen als polemisch, provokativ und abwertend einzustufen sind, sie aber – und dies ist entscheidend – in jedem Fall sachbezogen bleiben“, urteilte das Landgericht vor gut einem Jahr.

Nun hat auch der 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe Bickel erneut Recht gegeben, indem es mit Urteil vom 11. Dezember 2007 die Berufung der Firma Deuerer und Helmut Deuerers einstimmig zurückwies.
„Im 16. Jahrhundert versuchte die katholische Kirche, Galileo Galileis Erkenntnis, die Erde sei nicht Mittelpunkt des Universums, mit Prozess und sogar mit Haft zu unterdrücken. Glücklicherweise ist es heute möglich, Wahrheiten auszusprechen und Meinungen zu äußern“, zieht Wolfhard Bickel historische Vergleiche und erklärt: „Und es stinkt doch!“

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12 Antworten zu Gericht billigt Leserbriefe

  1. Wolf./Mü. sagt:

    Schlußfolgerung aus dem 9. Kommentar

    Wald für Tiernahrung!

    Ein wirklich guter Austausch!

  2. -el- sagt:

    Weht jetzt endlich eine frische Brise über den Mief hinweg?

  3. P.N. sagt:

    Nach diesem Gerichtsurteil können alle , die von Deuerer bedroht wurden, aufatmen.

  4. Quercus sagt:

    zum Kommentar von Olfact
    Soll die anhaltende Geruchsbelästigung etwa als Druckmittel verwendet werden, um eine Betriebsverlagerung in den Rüdtwald zu rechtfertigen?
    Der Rüdtwald wurde mit satanischer Gewalt niedergemetzelt. Dabei hat man Naturschutzgesetze und Appelle der Landesregierung zum Flächensparen ignoriert. Gelten Gesetze nur für den armen, kleinen Steuerzahler aber nicht für Großkopfete?

  5. Olfact sagt:

    „Es stinkt doch“. Viel schlimmer: Es stinkt immer noch!
    Das Brettener Ordnungsamt und das Regierungspräsidium Karlsruhe sind nicht fähig, ihre Bürger vor einer penetranten Geruchsbelästigung, die einer Körperverletzung gleichkommt, zu schützen. Warum? Hat man diesen Behörden, wie im Fall Bickel, vielleicht auch gedroht?

  6. S. sagt:

    Die Antwort auf die Fragen des 6. Kommentars

    Recht und Gerechtigkeit.
    Sie sind wie weit entfernte Verwandte.
    Oft sprechen sie nicht einmal mehr untereinander.

  7. Fragezeichen sagt:

    Mit diesem Urteil hat die Justiz die freie Meinungsäußerung der Bürger – eine tragende Säule unseres Staatswesens – bestätigt. Bürger dürfen die Wahrheit sagen, auch wenn es anderen nicht in den Kram passt!
    Aber warum gehen (Ober) -bürgermeister, die ihre Bürger, Gemeinderäte und Behörden tagtäglich täuschen und belügen straffrei aus? Die vorgesetzten Behörden lassen sich anlügen, handeln aber nicht entsprechend! Dies gilt auch für Landespolitiker. Sind die nur dazu da, rechtlich fragwürdiges Verhalten von Gemeindeoberhäuptern zu decken? Hätte, um ein eklatantes Beispiel zu nennen, die Rodung des Rüdtwaldes einer gerichtlichen Prüfung standgehalten? Wer wäre dann wofür und wie bestraft worden?

  8. gho sagt:

    Wer die Wahrheit sagt, dem droht ein „Ordnungsgeld von bis zu 250 000 Euro oder bis zu sechs Monate Haft“. So wünschte es sich – wie den BNN zu entnehmen ist – die Firma Deuerer. Hätte das Gericht dem stattgegeben, dann dürften Otto Normalverbraucher und Lieschen Müller die Wahrheit nicht mehr sagen. Sie wären vielmehr gezwungen ihre Mitmenschen tagtäglich anzulügen, um Geldbußen und Gefängnis zu entgehen!

  9. l-rd sagt:

    Für -az- im 2. Kommentar
    Der sehr gute Vorschlag mit dem Brettener Tafelladen setzt natürlich voraus, dass Firma Deuerer und Helmut Deuerer von seinem Bestehen Kenntnis haben.

  10. pp sagt:

    An hellsinki (1. Kommentar)

    In den Sommermonaten war´s schon richtig schön!

  11. -az- sagt:

    Bei einem so hohen Streitwert sind auch entsprechend hohe Gebühren der Rechtsanwälte und der Gerichte entstanden, die der Unterlegene sicherlich bezahlen muss.

    Hätte man das Geld nicht besser dem Tafelladen zukommen lassen sollen, weil die „Meinungsäußerung“ des Beklagten so oder so „von Artikel 5 des Grundgesetzes geschützt“ ist?

  12. hellsinki sagt:

    der gestank ist halt nunmal eine tatsache. im sommer wird´s erst richtig schön!

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