Verfahren und Forderungen im Kreis Karlsruhe liegen im Landesschnitt
Schuldnerberatung bietet Hilfe und Unterstützung
Von unserem Redaktionsmitglied Matthias Kuld
Kreis Karlsruhe. Der Landkreis Karlsruhe ist Durchschnitt – zumindest einmal bei der Zahl der Privatinsolvenzen je 10 000 Einwohner in den ersten neun Monaten des vergangenen Jahres. Das geht aus einer Aufstellung des Statistischen Landesamtes hervor. Demnach mussten – statistisch gesehen – 9,6 von 10 000 Kreiseinwohnern den Gang zum Amtsgericht antreten. Im Landesdurchschnitt waren es 9,5. Die Gesamtzahl der Privatinsolvenzen im Kreis betrug 415 mit einer durchschnittlichen Forderung von 124 000 Euro – landesweit waren es 118 000 Euro. 2006 waren es 369 Fälle in den ersten neun Monaten.
In der Region fallen die Zahlen höchst unterschiedlich aus. „Spitze“ im Land sind die Stadtkreise Pforzheim mit 20,0 und die Stadt Karlsruhe mit 14,1 Privatinsolvenzen auf 10 000 Einwohner. Im Stadtkreis Baden-Baden waren es zwölf, wobei dort die mit durchschnittlich 163 000 Euro recht hohe Forderungssumme auffällt. Die ländlichen Bereiche kommen günstiger weg. Im Enzkreis meldeten 9,8 von 10 000 Einwohnern Privatinsolvenz an, im Landkreis Rastatt 9,7. Landesweit vorn liegen der Kreis Waldshut mit 5,1 sowie die Stadt Heidelberg mit 5,3.
Gegenüber 2006 ist laut Statistischem Landesamt die Gesamtzahl der Privatinsolvenzen um 11,4 Prozent auf landesweit 10 172 Verfahren angestiegen. Die überwiegende Zahl der Privatschuldner sind Verbraucher (72 Prozent), dazu kommen die ehemals selbstständig Tätigen.
Die Privatinsolvenz ist eine Möglichkeit der Schuldensanierung (siehe auch „Stichwort“). Allerdings erfahren viele erst durch die Schuldnerberatung davon und werden darüber informiert, was sie bei einer Insolvenz erwartet. Ein Schuldner kann dann Privatinsolvenz anmelden, wenn er überschuldet ist. Eine Überschuldung liegt vor, wenn er mit dem vorhandenen Einkommen beziehungsweise Vermögen seinen Zahlungsverpflichtungen auf Dauer nicht mehr nachkommen kann. Für eine Privatinsolvenz muss ein außergerichtlicher Einigungsversuch gescheitert und Zahlungsunfähigkeit eingetreten sein.
In die Schuldnerberatung – so die Information aus dem Landratsamt – kommen zum überwiegenden Teil Ratsuchende, die Hartz-IV-Leistungen erhalten oder ein Einkommen unterhalb der Pfändungsgrenze haben. In diesen Fällen hat der Gläubiger keine Möglichkeit, seine Forderungen geltend zu machen.
Bei der Schuldnerberatung, wie sie auch der Landkreis anbietet, wird der jeweilige Fall ganzheitlich betrachtet. Es werden alle Lösungsmöglichkeiten diskutiert, die zu einer Schuldenregulierung führen. Dies muss nicht zwangsläufig die Privatinsolvenz sein. Der Landkreis beschränkt sich dabei nach eigenen Angaben auf die originären Aufgaben der Schuldnerberatung im Sinne einer Beratungstätigkeit und Unterstützung bei der Schuldenregulierung, nicht zuletzt auch im Hinblick auf die personellen Ressourcen – es gibt sechs Personalstellen.
Die Schuldnerberatung beim Kreis Karlsruhe ist allerdings keine bescheinigende Stelle nach der Insolvenzordnung. Deshalb werden die Ratsuchenden zur Durchführung des außergerichtlichen Einigungsversuches an Anwälte verwiesen.
2006 waren bei der Schuldnerberatung des Landkreises 523 Fälle anhängig. Zusätzlich gab es 250 Kurz- und 511 Telefonberatungen.