Wie aus Wasser gutes Geld wird

Gegen den Gebührenbescheid des Landratsamtes klagte der Versorgungsverband Pfinztal vergeblich – Behörden blieben hart
KELTERN. Wasser in Wein zu verwandeln, das geht nicht. Wasser in Geld umzuwandeln hat aus Sicht des Wasserversorgungsverbands „Oberes Pfinztal“ mit Sitz in Keltern das Landratsamt mit einem Gebührenbescheid geschafft.

Nicht schlecht gestaunt hat man beim Wasserversorgungsverband „Oberes Pfinztal“, als der Gebührenbescheid des Landratsamtes Enzkreis ins Haus flatterte: 27 500 Euro wurden dem Verband, der die fünf Kelterner Ortsteile und Nöttingen mit Trinkwasser versorgt, allein dafür in Rechnung gestellt, dass die Kreisbehörde dem Verband die Genehmigung erteilt hat, weiterhin Trinkwasser aus den beiden Tiefbrunnen im Pfinztal bei Weiler entnehmen zu dürfen.

„Wir sehen in diesem hohen Betrag ein grundsätzliches Missverhältnis zwischen der öffentlichen Leistung, einfach eine Folgegenehmigung zu erteilen, und der Höhe der Gebühr“, sagte Kelterns Bürgermeister Ulrich Pfeifer, der auch dem Wasserversorgungsverband vorsitzt. „Die neue Genehmigung für die nächsten zwanzig Jahre ist lediglich eine Bestätigung der bestehenden. Wir haben keine Änderung der Wassermenge beantragt, es mussten keine biologischen, geologischen oder sonstigen Untersuchungen vorgenommen werden“, stellte Otto Seebach, Hauptamtsleiter in Keltern und Schriftführer beim Verband, fest. Die Folgegenehmigung habe aufgrund der Aktenlage vom Schreibtisch aus erteilt werden können und dürfte nicht allzuviel Aufwand verursacht haben.

Gebühren und der Aufwand
„Im Verwaltungsrecht gilt aber der Grundsatz, dass die Gebühren dem Verwaltungsaufwand entsprechen sollen“, sagten Pfeifer und Seebach. Der Verband legte Widerspruch gegen den Gebührenbescheid ein, das Landratsamt gab dem nicht statt und die Angelegenheit landete beim Regierungspräsidium Karlsruhe als zuständiger Widerspruchsbehörde.

„Das Regierungspräsidium bestätigte den Bescheid und verwies in seiner Begründung darauf, dass nicht allein der Verwaltungsaufwand für die Höhe einer Gebühr entscheidend sei, sondern auch die wirtschaftliche Bedeutung“, skizzierte Schultes Pfeifer das Ergebnis des Widerspruchsverfahrens. „Die Gebühr von 27 500 Euro müsse auf die 20-jährige Laufzeit der Genehmigung und die in diesem Zeitraum zu entnehmende große Wassermenge bezogen werden. Dann entfiele auf jeden Kubikmeter Wasser lediglich ein verschwindend kleiner Bruchteil davon. Zuerst wird Wasser in gutes Geld verwandelt, und wenn es sein muss, wird Wasser wieder in Bruchteile von Cent zurückverwandelt, mögen sich die Leute vom Wasserversorgungsverband insgeheim gedacht haben.
Der Wasserversorgungsverband werde den Gebührenbescheid nun so akzeptieren und auf das Beschreiten des Klageweges verzichten, erklärte Schultes Pfeifer.

„Schlechtes Gefühl bleibt“
„Allerdings bleibt dabei ein schlechtes Gefühl. Im Verhältnis zum Aufwand ist diese hohe Summe einfach nicht akzeptabel“, klagt Pfeifer. Die Summe hat sich unterdessen auf 27 650 Euro erhöht – zum ursprünglichen Betrag sind 150 Euro Kosten für das Widerspruchsverfahren gekommen.

Erstellt am: 25.01.2008

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