Stuttgart (dpa/lsw). Der Wettbewerb der Städte um Kaufkraft und Einwohner führt zunehmend zu juristischem Streit zwischen Kommunen. Darauf hat der Stuttgarter Experte für Verwaltungsrecht, Michael Uechtritz, hingewiesen: „Die Zahl der Auseinandersetzungen hat in den vergangenen Jahren spürbar zugenommen. Immer wieder werden auch die Gerichte eingeschaltet.“
Die Chancen, auf dem Klageweg Pläne der Nachbargemeinden zu verhindern, seien gestiegen, sagte Uechtritz. Denn seit 2004 sehe das Baugesetzbuch vor, dass Kommunen sich in einem Rechtsstreit auch auf die Vorgaben und Ziele der Raumordnung berufen könnten. „Damit wurde bewusst die Abwehrmöglichkeit gestärkt.“ Häufig verzichteten Kommunen wegen der Vorgaben der Raumordnung auf ihre ursprünglich gehegten Pläne etwa zum Bau größerer Einzelhandelszentren.
„Auch das rechtliche Korsett ist in den vergangenen Jahren enger geworden“, erläuterte Uechtritz. So müssen Städte zum Beispiel bei der Ansiedlung größerer Einkaufszentren auf Nachbarkommunen Rücksicht nehmen. „Der Einzugsbereich eines solchen Zentrums darf nicht wesentlich über den Einzugsbereich der Stadt hinausgehen.“ Der beste Weg, Konflikte zu vermeiden, ist nach Uechtritz“ Worten, wenn Kommunen schon im Vorfeld möglicher Konflikte zusammenarbeiten. In regionalen Einzelhandelskonzepten könnten zum Beispiel gemeinsame Vorstellungen entwickelt und Grenzen festgelegt werden.
Unvermeidlich aber vorgeschrieben